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EU weitet Urheberrechte aus: Geldsegen für alte Haudegen?

Freude*bei Poplegenden wie Shirley Bassey und Cliff Richard: Die EU hat die Urheberrechte*ihrer Songs von 50 auf 70 Jahre verlängert. Klingt erstmal gerecht. Kritiker aber monieren, dass davon in Zukunft vor allem die Plattenindustrie,*aber kaum*die Einzelkünstler profitieren.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0...785984,00.html
  1. #1

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Freude*bei Poplegenden wie Shirley Bassey und Cliff Richard: Die EU hat die Urheberrechte*ihrer Songs von 50 auf 70 Jahre verlängert. Klingt erstmal gerecht. Kritiker aber monieren, dass davon in Zukunft vor allem die Plattenindustrie,*aber kaum*die Einzelkünstler profitieren.

    http://www.spiegel.de/kultur/musik/0...785984,00.html
    Vollkommen Irre das ganze.
    Behandelt Musik endlich wie ein Patent.
    Nach max. 20 Jahren ist halt Schluss.
    Wer bis dahin nichts verdient hat bekommt eh nix mehr.
    Und die anderen haben dann schon mehr als genug.

    Aber was würden die Absahner wie GEMA und Konsorten dann machen?
    Am Besten zu!
  2. #2

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Freude*bei Poplegenden wie Shirley Bassey und Cliff Richard: Die EU hat die Urheberrechte*ihrer Songs von 50 auf 70 Jahre verlängert. Klingt erstmal gerecht. Kritiker aber monieren, dass davon in Zukunft vor allem die Plattenindustrie,*aber kaum*die Einzelkünstler profitieren.

    http://www.spiegel.de/kultur/musik/0...785984,00.html
    Naja, wohl nur interessant für Menschen die wirklich noch Musik kaufen.
  3. #3

    Da wollte ich doch glatt....

    ... noch schnell die ganzen Beatles-Alben kaufen, bevor sie gemeinfrei werden, damit ich noch ein bisschen was zu den 300 Mio von Mr. McCartney beitragen kann. Jetzt habe ich damit ja noch 20 Jahre Zeit.

    Welch Betrug. Die Musiker, die das Zeug gespielt haben, kriegen sowieso keinen Cent. Wer was kriegt, sind die Songwriter und die Plattenfirmen.
  4. #4

    Oder...

    Zitat von kuddel37 Beitrag anzeigen
    Naja, wohl nur interessant für Menschen die wirklich noch Musik kaufen.
    Oder ihre Versuche, den "Klassiker" auf der Gitarre nachzuspielen, straffrei auf YouTube setzen können wollen.
    Oder den "Klassiker" für ein eigenes Video verwenden wollen.
    Oder (wie Bekannte von mir) eine geniale A-Capella-Coverversion vom "Lummerlandlied" mit eigenem Text auf ihr CD-Album einspielen wollen.
  5. #5

    Dieser Spiegel-Artikel ist völlig falsch.

    Der Autor hat's nicht gerafft.
    Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors, bei mehreren nach dem Tod des letzten Autors.
    Was endet, sind die Aufführungsrechte: "Dazu zählen die Rechte an der Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht aber die Urheberrechte der Autoren oder Komponisten selbst" (Quelle: heise).

    Wenn ich mir Noten von Beethovens 9. besorge und dann einspiele, dann ist dieses Werk ab Einspielung für 70 Jahre geschützt. Weder Beethoven als Urheber noch seine Erben profitieren davon!

    Beispiel: Elvis hat am Anfang nicht selbst komponiert. Wären die 50 Jahre um gewesen, dann hätte nur noch das Urheberrecht gegolten, d. h, man darf die Aufnahme beliebig kopieren, man muss nur noch den Urheber, sprich, den Komponisten und Texter entlohnen, nicht aber den Musiker! Jetzt kassiert die Musikindustrie weitere 20 Jahre für die alten Elvis-Aufnahmen (es ist anzunehmen, dass die Verwertungsrechte vollständig abgetreten wurden).
  6. #6

    verfügbarkeit und Preis !

    das würde mich noch nicht mal so stören. (wenn es jetzt um die Original-Musik geht -)und wer das Interpretieren will sollte sowieso frei sein ,spätestens nach 10 Jahren.
    was mich aber nervt sind die horrenden Preise für eine 50 Jahre alte CD (eigentlich Platte) - manche habe ich selber schon mehrfach gekauft - aber da wird nichts billiger ,im gegenteil nach dem Euro waren die Preise fast 1:1.
    oder was mich auch nervt ,
    1. da fragst du nach einer "LP" - Antwort wer ???
    2. haben wir nicht ,
    3. kann ich die bestellen - schaut im Computer - gibt es nicht
    oder gab es mal vor Jahren - aber die Firma legt die Firma
    legt die nicht mehr auf usw.
    da haben die dann die rechte nur damit Sie kein anderer hat.
    und solltest du dann vielleicht doch eine bekommen ,hat die dann mit dem Original nicht allzuviel zutun - weil "remastert" ,mit neuen Musikern eingespielt usw.
    also ich kaufe nur noch Original - Platten ,da kann man sich wenigstens über jedes Stück freuen und weiß für was ich bezahle.
  7. #7

    Ach

    Zitat von kuddel37 Beitrag anzeigen
    Naja, wohl nur interessant für Menschen die wirklich noch Musik kaufen.
    Wieso, glaubst du es ist 'hip' ein Dieb zu sein?
    Apples itunes Erfolg straft das Lügen.
  8. #8

    Unfair

    Urheberrechte sind ja was Feines - wenn man nicht deren Seele, nämlich die Verwertungsrechte, für ein paar Groschen lebenslänglich verkauft hat, wie das besonders denjenigen Musikern passiert, die (noch) keine großen Stars sind und daher der gierigen Industrie nicht ihre eigenen Bedingungen abhandeln können. Dann ist das Urheberrecht für den Inhaber sinn- und wertlos. Nicht wenige, die ich persönlich kenne, haben trotz ordentlicher Verkäufe nie einen Cent gesehen, weil die Labels den Musikern gern horrende Studiogebühren und Presskosten in Rechnung stellen. Risikominimierung halt, um dann umso fettere Gewinne auf Kosten der Urheber machen zu können - in der Biologie nennt man diese Lebensformen Parasiten. Und ohnehin gibt es das Urheberrecht in dieser Form nur in D. In den meisten anderen Ländern hat man nicht mal mehr das, wenn man die Verwertungsrechte verkauft hat.

    Die Ausweitung des Schutzzeitraums in dieser Form ist natürlich eine Lex Musikindustrie in Reinform. Wenn es um die armen alten Musiker ginge, hätte die starre Frist von 50 Jahren auf "bis zum Tode des Musikers" und meinetwegen noch +10 Jahre geändert werden müssen. Aber dann geht das Geschäftsmodell "Parasit" nicht mehr ganz so elegant auf, und das darf natürlich auf keinen Fall sein.

    Jede Wette: Wenn die 70 Jahre um sind, gibt es rechtzeitig eine Verlängerung auf 90 Jahre (siehe Lex Disney). Außer, die MI ist bis dahin trotz Cliff's Law insolvent. Wäre toll.
  9. #9

    Typisch

    Zitat von achimberlin1961 Beitrag anzeigen
    das würde mich noch nicht mal so stören. (wenn es jetzt um die Original-Musik geht -)und wer das Interpretieren will sollte sowieso frei sein ,spätestens nach 10 Jahren.
    was mich aber nervt .....
    Und sie pressen sowieso den immergleichen Kram wieder neu.
    Alles, was sich nicht hunderttausendfach vom Backkatalog verkaufen läßt, verstaubt gleich im Archiv.
    Die großen Labels hätten verpflichtet werden müssenen, parallel zu den zusätzlichen 20 Jahren auch nicht so gängige Musik herauszugeben bzw. diese Bänder etc. für andere Labels zur Verfügung zu stellen.
    Daran haben die großen Musikfirmen kein Interesse bzw. die EU-Schnarcher keine Ahnung davon.

    Also bleibt einem nur übrig, sich im Internet oder Börsen & Flöhmärkten mit gebrauchten Platten einzudecken und denen, die dieses Glück nicht haben, mit selbstgebrannten CDs auf Freundschaftsbasis auszuhelfen.
    Die Labels, die reissues von Nischenmusik vertreiben, dürften wohl bald Post bekommen.








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