Sie haben völlig recht, man kann keine Versicherung zwingen, ein KKW zu versichern. Würde man aber an die Genehmigung zum Betrieb eines KKW die gleichen Maßstäbe anlegen wie an das Fahren mit einem Moped, Motorrad oder KFZ, dann müßte der Betreiber nachweisen, dass er die mit dem Betrieb des KKW verbundenen Risiken a d ä q a t versichert hat. Das kann er aber nicht [wie Sie ja auch feststellen] - ergo hätte sich die Sache tatsächlich erledigt - mangels nicht erteilter Betriebserlaubnis wegen fehlender Versicherung!

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