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ESM-Urteil aus Karlsruhe: Schlappe für die Euro-Skeptiker

AFPDes Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Euro-Gegner abgewiesen und nur einige Auflagen gemacht. Es bekräftigt: Berlin darf die Haftungsobergrenze beim Rettungsschirm ESM nicht überschreiten. Was bedeutet das für die Regierenden in Deutschland und Europa? Eine Blitzanalyse.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...855334,00.html
  1. #1

    Deutschlands Niedergang

    Deutschlands Niedergang nun offiziell.
  2. #2

    Redekunst und Überzeugung

    Auch wenn ich mich wiederhole: Ich werde immer hellhörig und besonders mißtrauisch wenn jemand beim Vortragen seiner vermeintlichen Überzeugungen nicht flüssig lesen und reden kann. So ist es seit jeh her bei Andrea Merkel, und so war es jetzt auch bei Andreas Voßkuhle.
  3. #3

    ...

    Ich werde Juristen nie verstehen!. Der Hilfsantrag Gauweilers wird abgelehnt, weil die EZB keine Staatsfinanzierung vornehmen dürfe, der Währungsstabilität verpflichtet sei und alle Ausgaben/Verpflichtungen vom Bundestag entschieden werden müssen.
    Aber ist die Ankundigung von Draghi (unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen) etwas anderes, als das Gegenteil des oben stehenden?

    Ich werde 2013 denjenigen wählen, der der europäischen Transferunion glaubhaft entgegensteht - und mir ist egal, wie weit ich dafür nach rechts- oder links-außen gehen muss.
  4. #4

    Hab nix anderes erwartet

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Des Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Euro-Gegner abgewiesen und nur einige Auflagen gemacht. Es bekräftigt: Berlin darf die Haftungsobergrenze beim Rettungsschirm ESM nicht überschreiten. Was bedeutet das für die Regierenden in Deutschland und Europa? Eine Blitzanalyse.

    Das Verfassungsgericht stärkt den Bundestag im ESM-Urteil - SPIEGEL ONLINE
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
  5. #5

    ein trauriger tag für den rechsstaat.

    und in ein paar jahren wird man sehen, ein trauriger tag auch für gesamteuropa, das damit richtiggehend auseinanderfliegen wird. nicht nur die eurozoen als solches , sondern auch die EU.

    verantwortlich dafür sind einzig und allein die euro-fanatiker.
  6. #6

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Des Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Euro-Gegner abgewiesen und nur einige Auflagen gemacht. Es bekräftigt: Berlin darf die Haftungsobergrenze beim Rettungsschirm ESM nicht überschreiten. Was bedeutet das für die Regierenden in Deutschland und Europa? Eine Blitzanalyse.

    Das Verfassungsgericht stärkt den Bundestag im ESM-Urteil - SPIEGEL ONLINE
    Willkommen im Club der Pseudo-Demokratien mit Wladimir Putin und Lukashenko!
  7. #7

    Schlappe? Das Gericht hat den Blankoscheck verhindert!

    Das Gericht hat das Haushaltsrecht des Bundestages erhalten!
    Ohne die Kläger wäre ein Blankoscheck ausgestellt worden!
  8. #8

    Keine Schlappe für Euro-Skeptiker,

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Des Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Euro-Gegner abgewiesen und nur einige Auflagen gemacht. Es bekräftigt: Berlin darf die Haftungsobergrenze beim Rettungsschirm ESM nicht überschreiten. Was bedeutet das für die Regierenden in Deutschland und Europa? Eine Blitzanalyse.

    Das Verfassungsgericht stärkt den Bundestag im ESM-Urteil - SPIEGEL ONLINE
    sondern für die Demokratie und den Souverän, das Volk.
    Das Urteil richtet sich gegen seine Interessen und unterstützt diejenigen, die am Volk vorbei Politik betreiben.
  9. #9

    Haftungsobergrenze für den ESM hin oder her, durch die Politik der EZB wird die Haftung beliebig und unbegrenzt erhöht, ohne dass irgend ein Parlament gefragt wird.
    Aber: Am 12. Oktober 1993 entschied das BVG im Rahmen des Maastricht Urteils, dass die Zustimmung zum Vertrag nur unter gewissen Voraussetzungen gilt. Hier ein Auszug im Wortlaut:

    Die Einführung und Durchführung der im Vertrag vorgesehenen einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik werden in Art. 3 a Abs. 2 EGV darauf festgelegt, vorrangig das Ziel der Preisstabilität zu verfolgen. Darüber hinaus trifft der EG- Vertrag Vorkehrungen, daß die Mitgliedstaaten in ihrer Wirtschaftspolitik die Stabilität der europäischen Währung stützen und fördern. Art. 3 a Abs. 3 EGV gibt auch der Tätigkeit der Mitgliedstaaten stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz als richtungsweisende Grundsätze vor (vgl. auch Art. 102 a Satz 2 EGV). Die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten wird zur Angelegenheit von gemeinsamem Interesse erklärt sowie in ihren Grundzügen durch eine Empfehlung des Rates koordiniert und überwacht (Art. 103 EGV). Art. 104 EGV verbietet auch den nationalen Zentralbanken öffentlichen Stellen oder öffentlichen Unternehmen der Mitgliedstaaten Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten einzuräumen oder Schuldtitel unmittelbar von ihnen zu erwerben. Außer zu Aufsichtszwecken darf öffentlichen Stellen oder öffentlichen Unternehmen der Mitgliedstaaten kein bevorrechtigter Zugang zu den Finanzinstituten geschaffen werden (Art. 104 a EGV). Art. 104 b EGV schließt die Übernahme von und den Eintritt für Verbindlichkeiten öffentlicher Stellen oder öffentlicher Unternehmen eines Mitgliedstaates durch die Gemeinschaft oder einen anderen Mitgliedstaat aus, so daß ein Mitgliedstaat die Folgen unseriöser Finanzpolitik nicht einfach abwälzen kann. Art. 104 c EGV legt schließlich in Verbindung mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden, und unterwirft sie dazu einer Überwachung durch die Kommission. Der Rat kann aufgrund einer Empfehlung der Kommission feststellen, daß in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht, und auf dessen Abbau hinwirken.

    Diese Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes. Sollte die Währungsunion die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität nicht kontinuierlich im Sinne des vereinbarten Stabilisierungsauftrags fortentwickeln können, so würde sie die vertragliche Konzeption verlassen.
    Ich frage mich wie das alles zusammen passt und ob wir inzwischen nicht an einem Punkt angelangt sind an dem wir schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen aus dem Euro aussteigen müssten. So ziemlich jede Voraussetzung für die rechtliche Gültigkeit des Maastricht Vertrags ist inzwischen ausgehebelt. Gute Nacht Deutschland.


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