"Flatrates", also pauschales Abgelten aller Überstunden mit dem Grundgehalt, hat das BAG für gewöhnliche Arbeitsverträge als rechtswidrig erkannt. Akzeptabel ist diese Klausel nur, falls die Natur des Arbeitsverhältnis kein normales Angestelltenverhältnis darstellt, also bei nicht zeitbezogener Leistungserbringung oder auch bei finanzieller Beteiligung im Unternehmen; regelmäßig also nur bei oberem Management und Teilhabern.
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