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Erpressungsvorwurf: Reemtsma-Entführer Drach zu 15 Monaten verurteilt

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist vom Hamburger Landgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Drach aus dem Gefängnis heraus*seinen jüngeren Bruder erpressen wollte.*Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...796624,00.html
  1. #40

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen
    An die ganzen Möchtegernscharfmacher hier im Forum.

    Bei Drach ist es nahezu ausgeschlossen, aber wer garantiert, dass nicht eines Tages ein Unschuldiger wegen einer Entführung verurteilt wird. (...)
    Das ist in der Tat ein bedenkenswertes Argument, das gegen so eine Form der Verwahrung spricht.

    Aber in der Regel werden Entführer enttarnt, weil sie Scheine aus dem Lösegeld bei sich tragen und/oder plötzlich einen unerklärlich luxuriösen Lebensstil führen.
  2. #41

    Zitat von Mülheimer Beitrag anzeigen
    Ich sehe nicht ein, dass ein Geiselnehmer, der keine Angaben über den Verbleib der Beute macht, entlassen werden kann.
    Ihr Problem. Das deutsche Recht sieht nunmal keine Erzwingungshaft für sowas vor. Auch wenn es Ihnen nicht passt. Auch ein Drach muss nach rechtsstaatlichen Mitteln behandelt werden.

    Ich nenne es ein gutes Druckmittel um Geiselnehmern die Beute abzujagen und kein Stammtischgesabbel!
    Ganz ehrlich? Das wäre Folter doch auch, oder nicht? Wo ziehen Sie die Grenze?
  3. #42

    Zitat von nonevernomore Beitrag anzeigen
    Ein vernünftiger und ausgewogener Vorschlag. Mich verwundert, dass so viele hier der Meinung sind, man solle Schwerverbrechern ermöglichen, von ihren Straftaten zu profitieren. Im Falle Drachs eine Million für 1 Jahr Haft.
    Sie wollen es nicht verstehen, oder? Es gibt wahrscheinlich genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass er mit der Kohle nicht glücklich wird. Aber wenn wir für jeden noch so begründeten Einzelfall unseren Rechtsstaat in Frage stellen, können wir ihn auch direkt abschaffen und die Lynchjustitz wieder einführen.

    Nochmal, es gibt keine rechtliche Handhabe und auch keine mögliche Sanktion, die unsere Verfassung erlauben würde. Also lassen wir die Phantastereien einfach.
  4. #43

    Zitat von raka Beitrag anzeigen
    Aber in der Regel werden Entführer enttarnt, weil sie Scheine aus dem Lösegeld bei sich tragen und/oder plötzlich einen unerklärlich luxuriösen Lebensstil führen.
    Muss das ein Beweis sein? Reicht es nicht, dass ein Penner einer von ggf. 10 Geldkoffern gefunden hat, tatsächlich noch ne halbe Million gebunkert hat und hofft jetzt endlich seinen Lebensabend geniessen zu können, auch um den Preis eines Jahrelangen Gefängnisaufenthaltes?
  5. #44

    .

    Zitat von Kabe Beitrag anzeigen
    Der Kerl hat in seinem Leben nur Verbrechen begangen, und hört offensichtlich nicht damit auf. Jede Wette, dass der weitere krumme Dinger dreht.
    Das allein rechtfertigt Sicerhungsverwahrung nicht. Und vor allem fehlt jeder Zusammenhang zum Verbleib des Geldes.
  6. #45

    wenn der Richter der Täter ist

    Zitat von raka Beitrag anzeigen
    Schon möglich.
    Heute ist die BRD ein Rechtsstaat dergestalt, dass er die Täter mit Samthandschuhen anfasst, weil er so glaubt, die zarten und verirrten Täterseelen, allesamt mit einer schweren Jugend geschlagen, auf den rechten Pfad der Tugend führen zu müssen.
    Sie haben nicht grundsätzlich Unrecht. Aber wer einen anderen fahrlässig schädigt, ist diesem schadensersatzpflichtig, bei grober Fahrlässigkeit liegt sogar oft eine Straftat vor. Nur ein Richter oder Staatsanwalt ist bei Fahrlässigkeit nicht schadensersatzpflichtig, auch noch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Und selbst bei Vorsatz liegt noch keine Schadenersatzpflicht vor, sondern erst wenn sich der Richter oder Staatsanwalt in BESONDEREM Maße vom Gesetz entfernt. So will es der BGH, um die "richterliche Unabhängigkeit" zu schützen.

    Man stelle sich einmal vor, Natur- und Ingenieurwissenschaftler wären nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, nicht bei grober Fahrlässigkeit, sondern erst ab Vorsatz zum Schadensersatz verpflichtet, um die "Unabhängigkeit der Forschung" zu garantieren. Dann wären die Wissenschaftler immer noch eine Stufe schlechter gestellt als Richter und Staatsanwälte, aber in so einem Staat möchte ich nicht leben. Eigentlich möchte ich auch nicht in einem Staat leben, in dem Richter und Staatsanwälte in Ausübung ihres Berufes derart privilegiert gegen unsere Gesetze verstoßen dürfen.
  7. #46

    wer hat das Geld?

    Glaubt man Staatsanwalt und Gericht hat der Entführer Drach das Geld gar nicht mehr, sondern er vermutet das Geld bei seinem Bruder. Ob er nun versucht hat seine Mutter anzustiften, seinen Bruder zur Herausgabe des Geldes zu erpressen (womit könnte die Mutter ihren Sohn erpressen?), oder ob das Gericht sich hier im Spannungsfeld zwischen Wahrheit, Clownerie und Rechtsbeugung verirrt hat, ist eine ganz andere Frage, aber es wäre schön, wenn einige Foristen, die hier so eifrig Stellung für das Gericht beziehen, diese Vermutung des Gerichts mal berücksichtigen würden.

    D.h. nach Meinung des Gerichts könnte die Wahrheit aus dem Entführer Drach auch nicht mit Folter oder Wahrheitsseren herausgepresst werden, weil Drach gar nicht weiß, wo das Geld ist.
  8. #47

    Wischiwaschi

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen
    Es gibt wahrscheinlich genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass er mit der Kohle nicht glücklich wird.
    Ach ja, welche denn?!
    Und wer soll das überhaupt in die Hand nehmen? Herr Reemtsma vielleicht?? Von der Justiz kommt ja keine Hilfe!

    Wäre ich das Opfer (Reemtsma) würde ich tatsächlich mit dem Gedanken spielen, dem Täter (Drach) kurz nach der Entlassung einen Killer auf den Hals zu hetzen. Wenn man genug Geld hat, ist es auch bestimmt kein Problem, ganz kurzfristig so einen Kontakt zu bekommen.

    (Würde mich übrigens auch sehr wundern, wenn Reemtsma in der Vergangenheit nicht schon - ohne vorherige Anfragen - entsprechende Angebote erhalten hätte. "Möchten Sie, dass Ihr Entführer mit dem Lösegeld nicht glücklich wird? Wir können helfen!")

    Und damit wären wir dann auch sofort bei der von Ihnen angesprochenen Lynchjustiz bzw. Selbstjustiz, d.h. Mord aus Rache / als Vergeltung für die Entführung.

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen
    Es gibt wahrscheinlich genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass er mit der Kohle nicht glücklich wird.
    Und? Immer noch keine anderen Ideen?!

    Mir fällt jedenfalls nur ein direktes Eingreifen durch das Opfer ein, damit Drach "mit der Kohle nicht glücklich wird". Entweder einen Killer oder einen Schlägertrupp beauftragen. Entweder umbringen lassen oder dauerhaft zum Krüppel machen, so geht das!

    Ich mag Selbstjustiz. Die ist befreiender als manche Psychotherapie - und hilfreicher als der Staatsapparat ohnehin.
  9. #48

    Ach, aber schön wär´s doch!

    Zitat von Dominik Menakker Beitrag anzeigen
    Sie wollen es nicht verstehen, oder? Es gibt wahrscheinlich genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass er mit der Kohle nicht glücklich wird. Aber wenn wir für jeden noch so begründeten Einzelfall unseren.....
    Das wäre doch einmal ein Fall für Brüssel. Ich hätte mir auch nie träumen lassen, dass eine demokratisch völlig illegitime Bürokratenhorde von Parteienfilzes Gnaden die Freiheit des Handelns mit Glühbirnen beendet. Wenn uns von denen vielleicht auf ebenso verbindliche unparlamentarische Art so ein KZoWG ("Kohle-zurück-oder-Weitersitzen"-Gesetz) als nationales Recht aufgezwungen werden könnte, dann wäre meine Abneigung gegen diese Brüder (und Schwestern) tatsächlich etwas gemildert.
  10. #49

    Seltsames Verständnis

    Der Verständnis-Ton, der hier durchschimmert, nach dem man zu keinem härteren Urteil habe gelangen können, weil die Tat in einem sehr frühen Stadium gescheitert und der Streit zwischen den Brüdern schon seit 15 Jahren im Gange sei, ist auch angesichts der mangelnden Reue und der Feststellung, dass vom Angeklagten auch in Zukunft kriminelle Taten zu erwarten seien, kaum nachvollziehbar. Richter-Sprüche wie diese schützen den Täter vor einer angemessenen Strafe, aber nicht das Volk vor dem Täter.


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