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Ermordung eines Zuhälters: "Verschnürt und verklebt wie eine Mumie"

DPAZwei Litauer suchen ein besseres Leben, Wohlstand, Sicherheit. Sie finden einen Zuhälter in Deutschland, gehen anschaffen - und fühlen sich erniedrigt, ausgenutzt. Schließlich bringen sie den Mann um. Das Landgericht Berlin hat die beiden zu hohen Strafen verurteilt.

Zuhältermord in Berlin: Callboys aus Litauen erhalten hohe Haftstrafen - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    optional

    mutet schon sehr merkwürdig an, dass man diese leute erst wieder zurückholt, um sie hier zu verurteilen ... und nach 8 jahren haben wir sie hier an der backe, was, außer wieder kriminell zu werden, haben denn zwei dann 28jährige litauer, die kein deutsch können, denn vor sich?
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Zwei Litauer suchen ein besseres Leben, Wohlstand, Sicherheit. Sie finden einen Zuhälter in Deutschland, gehen anschaffen - und fühlen sich erniedrigt, ausgenutzt. Schließlich bringen sie den Mann um. Das Landgericht Berlin hat die beiden zu hohen Strafen verurteilt.

    Zuhältermord in Berlin: Callboys aus Litauen erhalten hohe Haftstrafen - SPIEGEL ONLINE
    Man fragt sich schon, welche Strafe dem Verteidiger vorschwebte, wenn er das Urteil als zu hart empfunden hat. Es war ein Mord, der nach Jugendstrafrecht mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden kann. Das Urteil blieb deutlich darunter. Hatte er gar auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann gehofft?
  3. #3

    Guter Rat....

    ist selten. Herr S. muss sich zu Recht Vorwürfe machen, seinen Verlobten zur Rückreise überredet zu haben. Zum einen -man muss es leider so sagen- werden Delikte im homosexuellen Bereich sowieso nur halbherzig verfolgt (und nach Litauen hat die Amtshilfe sicher keinen heißen Draht); zum anderen ist die Annahme von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen bei diesem Tatbild eher unwahrscheinlich, zeigt es doch, dass kein Angriff des Opfers vorlag und es möglich war zu fliehen, ohne jemanden zu verletzen. Was soll da das Verfassungsgericht dran ändern?
  4. #4

    "8" Jahre für einen Mord

    Zitat von soulseeker Beitrag anzeigen
    mutet schon sehr merkwürdig an, dass man diese leute erst wieder zurückholt, um sie hier zu verurteilen ... und nach 8 jahren haben wir sie hier an der backe, was, außer wieder kriminell zu werden, haben denn zwei dann 28jährige litauer, die kein deutsch können, denn vor sich?
    Das wird dann das Problem der Litauischen Polizei sein, denn vermutlich werden die beiden nach ungefähr zwei Jahren unter der Auflage, Deutschland schnurstracks zu verlassen, entlassen und des Landes verwiesen.
  5. #5

    Schengen

    pauschaltourist, Litauen ist seit 2007 Teil des Schengeraumes, insofern bringt diese Auflage nichts.
  6. #6

    Herr S. hat richtig

    Zitat von ohnebenutzername Beitrag anzeigen
    ist selten. Herr S. muss sich zu Recht Vorwürfe machen, seinen Verlobten zur Rückreise überredet zu haben. Zum einen -man muss es leider so sagen- werden Delikte im homosexuellen Bereich sowieso nur halbherzig verfolgt (und nach Litauen hat die Amtshilfe sicher keinen heißen Draht); zum anderen ist die Annahme von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen bei diesem Tatbild eher unwahrscheinlich, zeigt es doch, dass kein Angriff des Opfers vorlag und es möglich war zu fliehen, ohne jemanden zu verletzen. Was soll da das Verfassungsgericht dran ändern?
    gehandelt, denn waere der Verurteilte in den USA in Auslieferungshaft gekommen, ware es fuer ihn die Hoelle gewesen. Er waere sofort Bitch eines der Insassen geworden, mit allen Erniedrigungen und Gewaltexsessen. Dagegen ware ihm das Erlebte in D wie Urlaub vorgekommen. Soweit hat er noch Glueck gehabt.
  7. #7

    "Breuner zahlte ihm das Flugticket."

    Warum wird das im Artikel so betont und warum hat Herr Breuner freiwillig für das Ticket gezahlt? Was sollte dasd? itsaconspiracy.jpg
  8. #8

    fragwürdige Urteilsbegründung

    Zitat von eduardschulz Beitrag anzeigen
    Man fragt sich schon, welche Strafe dem Verteidiger vorschwebte, wenn er das Urteil als zu hart empfunden hat. Es war ein Mord, der nach Jugendstrafrecht mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden kann. Das Urteil blieb deutlich darunter. Hatte er gar auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann gehofft?
    Über die Höhe der Strafe will ich hier gar nicht groß weiter diskutieren. Das Mordmerkmal der Heimtücke ist gegeben. Ob die jungen Männer sich durch die erlebte sexuelle Ausbeutung in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben und somit nur eingeschränkt schuldfähig sind, ist zwar durchaus denkbar aber nur durch ein Gutachten zu klären.
    Die Urteilsbegründung aber halte ich für äußerst fragwürdig:

    1. Fakt ist, dass hier zwei junge Menschen nach Deutschland gebracht wurden, um hier sexuell ausgebeutet zu werden. In einem Land, dessen Sprache sie nicht sprechen, werden ihnen die Pässe weggenommen, sie müssen ihrem Zuhälter täglich sexuell zu Diensten sein und werden zu den Freiern eskortiert.
    2. Fakt ist auch, dass sie offensichtlich freiwillig nach Deutschland gekommen sind, um hier als Prostituierte Geld zu verdienen, weil sie in ihrer Heimat arm sind.
    3. Ebenso ist klar, dass einer der Täter bereits im Alter von 14 Jahren sexuellen Kontakt zum Zuhälter hatte, der fast 20 Jahre älter ist.
    zu 1. Auch wenn die beiden Männer "freiwillig" nach Deutschland gekommen sind, um sich hier zu prostituieren, kann unter diesen Umständen (kein Pass, kann sich nicht verständigen) bis zum Schluss wirklich ohne jeglichen Zwang für ihren Zuhälter anschaffen gegangen sind. Da sie auch zu den Freiern gebracht und wieder abgeholt wurden, stellt sich die Frage, ob sie sich überhaupt allein bewegen konnten, um z. B. bei dem Konsulat oder der Polizei um Hilfe zu bitten.
    - In dubio pro reo sollte m. E. davon ausgegangen werden, dass sich die beiden subjektiv in einer ausweglosen Situation befunden haben.

    zu 2. & 3. Es ist zumindest geboten, zu hinterfragen, in wie weit man von einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Zuhälter und einem der Täter sprechen kann. Der Zuhälter (das spätere Opfer) hatte mit ihm bereits Sex, als der junge Mann erst 14 Jahre alt war. Missbrauch? Zumindest wirft es die Frage auf, welche Beziehung seit Jahren zwischen den beiden bestand und wie freiwillig die Entscheidung tatsächlich war.

    Zum Abschluss stellt sich mir noch die Frage, ob das Urteil das gleiche gewesen wäre, wären es Frauen gewesen...
    - Ich will hier auf KEINEN Fall das Schicksal der beiden jungen Männer mit dem von Frauen gleich setzen, die als Kindermädchen o. ä. hierher gelockt werden und dann brutalst misshandelt werden.
    Dennoch bin ich sicher, dass der Fall (eher moralisch als juristisch) anders betrachtet werden würde, wenn es sich nicht um junge Männer, sondern um junge Frauen handeln würde.
  9. #9

    Zitat von soulseeker Beitrag anzeigen
    mutet schon sehr merkwürdig an, dass man diese leute erst wieder zurückholt, um sie hier zu verurteilen ... und nach 8 jahren haben wir sie hier an der backe, was, außer wieder kriminell zu werden, haben denn zwei dann 28jährige litauer, die kein deutsch können, denn vor sich?
    Sie werden vor vollständiger Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben, mit dem Rest der Freiheitsstrafe, für den Fall, dass sie wieder auftauchen sollten.


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