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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Bundestag soll Scheinselbstständige beschäftigt

Hat der Deutsche Bundestag jahrelang zu Unrecht keine Sozialabgaben für Honorarkräfte bezahlt? Wegen dieses Vorwurfs ermittelt jetzt laut einem Bericht die Staatsanwaltschaft. Die Verwaltung des Parlaments weist die Anschuldigung zurück.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...820484,00.html
  1. #20

    Nichts Neues aus Berlin!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hat der Deutsche Bundestag jahrelang zu Unrecht keine Sozialabgaben für Honorarkräfte bezahlt? Wegen dieses Vorwurfs ermittelt jetzt laut einem Bericht die Staatsanwaltschaft. Die Verwaltung des Parlaments weist die Anschuldigung zurück.

    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Bundestag soll Scheinselbständige beschäftigt haben - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Beim Bau der Regierungsgebäude wurden schließlich auch jede Menge illegale Arbeitskräfte eingesetzt. Reinigungsfirmen, Sicherheitsfirmen die Hungerlöhne bezahlten, im Reichstag. Natürlich war man, wie es bekannt wurde "entsetzt und vollkommen ahnungslos".
  2. #21

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Hat der Deutsche Bundestag jahrelang zu Unrecht keine Sozialabgaben für Honorarkräfte bezahlt? Wegen dieses Vorwurfs ermittelt jetzt laut einem Bericht die Staatsanwaltschaft. Die Verwaltung des Parlaments weist die Anschuldigung zurück.

    Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Bundestag soll Scheinselbständige beschäftigt haben - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Interessant ist, was die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen schreibt:...laut Bundesregierung ist die Einführung von neuen Regelungen beziehungsweise Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit „gegenwärtig nicht notwendig, da sich das Statusfeststellungsverfahren in der Praxis bewährt hat und von den Beteiligten akzeptiert wird“. Komisch nur, daß ausgerechnet die Bundestagsverwaltung dies nicht akzeptieren möchte!
    Leseempfehlung für Interessierte:
    Deutscher Bundestag: Regierung: Scheinselbständigkeit spielt bei Prüfungen weiter "nennenswerte Rolle"
  3. #22

    Das alte Sprichwort

    " wenn der Fisch vergammelt faengt es am Kopf an " beweisst sich immer wieder.

    Von allen Buergern wird Transparenz und absolute Ehrlichkeit verlangt nur unsere politische Kaste behaelt sich vor eine Ausnahme zu sein. Da muss sich doch niemand wundern wenn unter den Buergern grosser Frust herrscht.
  4. #23

    so einfach ist das nicht . .

    Zitat von Bono Beau Beitrag anzeigen
    Also meiner Erfahrung und Kenntnis nach gibt es ganze Branchen, die mit Scheinselbstständigen arbeiten. Gern auch mal - neuerdings - via Werkvertrag. Wenn die Unternehmen vorsichtig sind, lassen sie mehrseitige Verträge unterschreiben, in denen der Scheinselbstständige versichert, auf keinen Fall eines zu sein: scheinselbstständig.

    Selbst vor Arbeitsgerichten wird dem nicht nachgegangen - kleine Absprache treffen, ggf. Abfindung vereinbaren, schon interessiert das keinen mehr.

    Das ist doch gewollt. Egal wo. Ist: Politik dieses Landes.
    . . wenn diese Arbeitskräfte weisungsgebunden sind und vorgebene Arbeitszeiten vom Arbeitgeber haben, dann sind diese Verträge mit der Versicherung des Arbeitnehmers nicht gültig.
    Spreche aus Erfahrung, da ich selbst mich - nach dem das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand - mich der Rentenversicherung einen Antrag auf das sog. Feststellungsverfahren gestellt hatte. Das war für mich sehr erfolgreich. Krankenkassen- und Rentenbeiträge sowie Arbeitsllosenversicherung mußte GESAMT der Arbeitgeber nachzahlen. Also nicht 50% AG - 50% AN. Das ist die Strafe für den Arbeitgeber.
  5. #24

    die DRV sollte bei allen AG besser prüfen

    Bin derzeit selber dabei, auf Scheinselbstständigkeit vor dem AG zu klagen. Es gibt Wirtschaftszweige, die fast ausschliesslich mit sogenannten Honorarkräften arbeiten. Diese sind dann meistens weiblich und alleinerziehend, das sie froh sind, einen Job gefunden zu haben.
    ich wäre erfreut, von der Forumteilnehmerin staatsbürgerin zu erfahren, wo ihr prozess gelaufen ist.
    Zitat von staatsbürgerin Beitrag anzeigen
    . . wenn diese Arbeitskräfte weisungsgebunden sind und vorgebene Arbeitszeiten vom Arbeitgeber haben, dann sind diese Verträge mit der Versicherung des Arbeitnehmers nicht gültig.
    Spreche aus Erfahrung, da ich selbst mich - nach dem das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand - mich der Rentenversicherung einen Antrag auf das sog. Feststellungsverfahren gestellt hatte. Das war für mich sehr erfolgreich. Krankenkassen- und Rentenbeiträge sowie Arbeitsllosenversicherung mußte GESAMT der Arbeitgeber nachzahlen. Also nicht 50% AG - 50% AN. Das ist die Strafe für den Arbeitgeber.


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