Eine Vice Versa Klausel könnte im Falle einer falschen Berichterstattung Anwendung finden. Verliert der Athlet durch eine falschen Berichterstattung seine sportliche Glaubwürdigkeit; würde dies ein Berufsverbot des Journalisten welcher diesen Artikel verfasst hat, nach sich ziehen.
So würde man den Verkaufsspekulationen einzelner Papierhaufen
zu Leibe rücken können.

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