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Erfurter Dopingaffäre: Keine Sanktionen gegen Eisschnellläuferin Hesse

REUTERSDas erste Schiedsgerichtsverfahren im Zuge der Erfurter Blutmanipulations-Affäre gegen die Eisschnellläuferin Judith Hesse ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Wie die Wada mitteilte, lege zwar ein Dopingvergehen vor, in dem konkreten Einzelfall treffe die Athletin aber keine Schuld.

http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,838114,00.html
  1. #1

    ... na also

    ... da darf man doch schon mal fragen, welche "Doping-Affaire"?
  2. #2

    Interessantes Urteilsdetail

    Das Schiedsgericht hat festgestellt, dass es sich um eine verbotene Methode nach Punkt M2.3 des Wada-Codes handelt - kann man leider nicht bei SpOn aber im Original-Schiedsspruch nachlesen. Dieser Punkt ist erst seit dem 1. Januar 2011 in die Verbotsliste des Wada-Codes aufgenommen worden. Damit sind alle Fälle vor 2011 nicht mehr relevant. Scheint wohl nichts zu werden aus dem größten Dopingskandal, den Deutschland je verkraften musste. Und die namentlich von der ARD genannten Athleten sind wohl zu unrecht beschuldigt worden, das könnte noch teuer werden für das Erste...
  3. #3

    Welch abenteuerliche These!

    Zitat von rug1 Beitrag anzeigen
    Das Schiedsgericht hat festgestellt, dass es sich um eine verbotene Methode nach Punkt M2.3 des Wada-Codes handelt - kann man leider nicht bei SpOn aber im Original-Schiedsspruch nachlesen. Dieser Punkt ist erst seit dem 1. Januar 2011 in die Verbotsliste des Wada-Codes aufgenommen worden. Damit sind alle Fälle vor 2011 nicht mehr relevant. Scheint wohl nichts zu werden aus dem größten Dopingskandal, den Deutschland je verkraften musste. Und die namentlich von der ARD genannten Athleten sind wohl zu unrecht beschuldigt worden, das könnte noch teuer werden für das Erste...
    Welch abenteuerliche These! Selten so gelacht. Danke.

    Woraus leiten Sie denn Ihre Behauptung "Damit sind alle Fälle vor 2011 nicht mehr relevant"? Selber ausgedacht?

    Für Sie, das Verfahren wurde aufgrund der zu dieser Zeit gültigen Rechtslage getroffen. Und es wurde ein Vergehen festgestellt. Relevant wurde aber die "Schuldfähigkeit".

    Das hat aber auch nichts, aber auch gar nichts, mit der Rechtslage bzw. rechtlichen Situation vor der Regeländerung zu tun! Nochmals, Ihre Aussage hat nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun. Fakt ist, dass Ergebnis des letzten Gutachten hat doch genau das gegenteilige Ergebnis geliefert: Zwar wurde das Vergehen in einer "Regelergänzung" exakter aufgenommen, aber schon davor war dieses Vergehen aufgrund anderer "allgemeinerer" Vorschriften verboten. Also, Sie scheinen rechtlich ziemlich daneben zu liegen...

    PS: In diesem Fall wird "interessant" sein, ob diese Argumentation bestand haben wird. Weil ja dem Arzt die Schuld gegeben wird. Ob man sich darauf einlässt, wird sich zeigen. Weil so kann man in Zukunft jeden "Dopingfall" erklären... "Ich wusste von nichts, mein Arzt ist schuld...".

    Nur falls wieder das Thema "Gerechtigkeit" aufkommt. Auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Falschberatung durch den Arzt, also bei einer Sperre ist dieser i.d.R. Schadensersatzpflichtig.

    Wie gesagt, ich persönlich halte das Urteil auch für falsch. Weil doch klar ist was passiert. Jedem Sportler den man jetzt "mag" dem glaubt man auch, dass er nichts dafür kann... Wenn das Urteil aber bestand haben wird, dann wird sich darauf jeder Doper berufen. Und dann geht es um Glaubwürdigkeit. Und in Bezug auf die Fans eben nach "mögen". Was ein deutscher Sportler. Klar ist der Opfer! Was einer aus Kuba, klar lügt der....
  4. #4

    Können Sie lesen!

    Zitat von wolfman11 Beitrag anzeigen
    ... da darf man doch schon mal fragen, welche "Doping-Affaire"?
    Lesen Sie nach. Wo, also in welcher Einrichtung wurde gedopt? Ein Arzt hat ganz offensichtlich Sportler flache Aussagen (kein Doping) getätigt. Das Verfahren wurde "komischerweise" immer wieder in die Länge gezogen. Teilweise hatte man den Eindruck, ohne die Presse wäre dies alles im Sand verlaufen...

    Nochmals, ich glaube Sie haben dieses "Urteil" nicht ganz erfasst. Doping wurde eindeutig festgestellt. Eine Verurteilung kommt "nur" aufgrund der "Schuld" des Athleten nicht zustanden.

    Und das allein ist für Sie keine Affäire? Nochmals, Doping wurde eindeutig festgestellt. Wenn dies keine Affäre ist, was denn dann bei Ihnen?
  5. #5

    Keep cool

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Eine Verurteilung kommt "nur" aufgrund der "Schuld" des Athleten nicht zustanden.
    Bevor Sie sich hier so engagieren lesen Sie nochmal in Ruhe Ihre von mir zitierte Aussage. Sie überholen sich bei Ihrer Argumentation ja schon selbst.

    Aber davon ab: Solange sich WADA und NADA über die Frage streiten ob und ab wann dieses Verfahren verboten war, die NADA auf Nachfrage des Olympiastützpunktes dieses Verfahren zuvor sogar offiziell als rechtmäßig eingestuft hatte, kann man doch nicht die Sportler oder den Arzt hängen. Nur weil die zuständigen Stellen bei der Definition und Einstufung versagten gibt es nunmehr diese Affaire. Dieser Vorwurf trifft aber WADA und NADA und nicht die Sportler oder Hernn Dr. Franke.

    Daher gibt es für mich keine Doping-Affaire sondern nur einen Skandal der Anti-Doping-Agenturen. Es ist skandalös, in welcher Rechtsunsicherheit die Sportler Top-Leistungen abliefern sollen.
  6. #6

    Verwirrung

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    ...

    Das hat aber auch nichts, aber auch gar nichts, mit der Rechtslage bzw. rechtlichen Situation vor der Regeländerung zu tun! Nochmals, Ihre Aussage hat nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun. Fakt ist, dass Ergebnis des letzten Gutachten hat doch genau das gegenteilige Ergebnis geliefert: Zwar wurde das Vergehen in einer "Regelergänzung" exakter aufgenommen, aber schon davor war dieses Vergehen aufgrund anderer "allgemeinerer" Vorschriften verboten....
    Sie scheinen da über die Auslegung des WADA-Codes besser informiert zu sein als die WADA selbst. Diese ist bei der Interpretation der eigenen Regeln nämlich bereits mehrfach umgeschwenkt und hofft nun selbst darauf, sich diese in nächster Zeit von einem Sportgericht (er-)klären zu lassen:

    Wada gesteht in Erfurter Dopingaffäre Fehler ein - SPIEGEL ONLINE

    Man dürfte so ganz nebenbei auch mal fragen, WARUM eine zur Leistungssteigerung objektiv ungeeignete Methode im Sportrecht überhaupt verboten sein DARF. Während im Falle staatlicher Regeln hier der Grundrechtsschutz zugunsten der Athleten greifen würde, ist man im Sportrecht bisher jeglichen Repressalien hilflos ausgeliefert.
  7. #7

    Erstmal tief durchatmen und nachdenken

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Welch abenteuerliche These! Selten so gelacht. Danke.

    Woraus leiten Sie denn Ihre Behauptung "Damit sind alle Fälle vor 2011 nicht mehr relevant"? Selber ausgedacht?

    Für Sie, das Verfahren wurde aufgrund der zu dieser Zeit gültigen Rechtslage getroffen. Und es wurde ein Vergehen festgestellt. Relevant wurde aber die "Schuldfähigkeit".

    Das hat aber auch nichts, aber auch gar nichts, mit der Rechtslage bzw. rechtlichen Situation vor der Regeländerung zu tun! Nochmals, Ihre Aussage hat nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun. Fakt ist, dass Ergebnis des letzten Gutachten hat doch genau das gegenteilige Ergebnis geliefert: Zwar wurde das Vergehen in einer "Regelergänzung" exakter aufgenommen, aber schon davor war dieses Vergehen aufgrund anderer "allgemeinerer" Vorschriften verboten. Also, Sie scheinen rechtlich ziemlich daneben zu liegen...
    Also wenn das so eindeutig wäre, wie Sie es hier beschreiben, wäre es für den Richter doch ein leichtes gewesen, zu erklären, dass hier auch ein Dopingvergehen nach Punkt M1 und nicht "nur" nach M2.3 des Wada-Codes vorliegt. Dann hätte die NADA Rechtssicherheit gehabt und die nachfolgenden Prozesse wären ein Selbstläufer geworden - warum aber ist dies wohl nicht geschehen? So falsch kann ich mit meiner Einschätzung wohl doch nicht gelegen haben...
  8. #8

    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Man dürfte so ganz nebenbei auch mal fragen, WARUM eine zur Leistungssteigerung objektiv ungeeignete Methode im Sportrecht überhaupt verboten sein DARF.
    Wenn Sie zwei Sekunden nachdenken, fällt Ihnen wahrscheinlich zumindest EIN Grund ein. Kleiner Tip: Ein kurzer Blick in den Anti Doping Code. Kleiner Hinweis nebenbei: Es geht hier grundsätzlich um Sportbetrug mit Hilfe von Medikamenten.
  9. #9

    Zitat von wolfman11 Beitrag anzeigen
    Aber davon ab: Solange sich WADA und NADA über die Frage streiten ob und ab wann dieses Verfahren verboten war...
    Also mal ganz davon ab. Darüber streiten sich WADA und NADA im Moment eben gerade nicht.








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