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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I
CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
- #1 12.04.2012 09:30 von
.
Gott sei Dank. das hätte ich aus Straßburg nicht erwartet: gesunder Menschenverstand. Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
Und wass versteht dieser "schreckliche" Jurist dann noch unter Rechtsgut. Nur noch objektiv ("anfassbare") normierbare Rechtsgüter. Auch Freiheit ist ein moralisches Gut, dass es so lange nicht gibt. - #2 12.04.2012 09:37 von
Und Ihr Moralempfinden sagt, dass zwei Geschwister, die zum Zeitpunkt des Verliebens gar nichts von ihrer Verwandschaft wissen, unmoralisch sind und die Beziehung daher verboten werden muss?
Solltem Ihrem gesunden Menschenverstand nach auch Sexuelbeziehungen zwischen behinderten Menschen verboten werden, weil auch da die Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind erhöht ist? - #3 12.04.2012 09:39 von
- #4 12.04.2012 09:46 von
- #5 12.04.2012 09:46 von
Moral
ist aber nicht absolut sondern hängt von geschichtlichtlichen oder gesellschaftlichen Umständen, also letzendlich vom Zufall ab. In der Tat lehnen sehr viel Kulturen Sex zwischen Nahen Verwandten ab. Bei anderen, z.B.: bei den Herrschern der Ptolemäer waren solche Beziehungen aber normal und nicht tabuisiert. Die Frage is ob in einer aufgeklärten und modernen Gesellschaft wie der unsereren solche Traditionell überkommenen Taboos strafrechtliche sanktioniert werden sollten...
Außerdem gilt das ja nur für die Sexvariante Beischlaf. Andere Methoden sind also auch zwischen Geschwistern legal.. - #6 12.04.2012 09:49 von
- #7 12.04.2012 09:50 von
- #8 12.04.2012 09:52 von
- #9 12.04.2012 09:59 von
vermutlich
vermutlich ja.
Da offenbart sich wieder mal, welchen Wert Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft haben. Nur noch Beischlaf, nachdem ein erbbiologisches Gutachten vorliegt.
Und nur darum scheint es zu gehen, da Petting aller Art ja erlaubt ist, wenn man dem Artikel glauben kann.
Wo bleibt da die sogenannte Moral ?
Die wird durch alterative Sexualpraktiken nicht beschädigt ?
Das ist schon eine eigenartige Ansicht. Aber der Rechtsweg ist ja noch nicht ganz ausgeschöpft.
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