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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I

CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
  1. #1

    .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

    Entscheidung in Straßburg: Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches Inzestverbot - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Gott sei Dank. das hätte ich aus Straßburg nicht erwartet: gesunder Menschenverstand. Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
    Und wass versteht dieser "schreckliche" Jurist dann noch unter Rechtsgut. Nur noch objektiv ("anfassbare") normierbare Rechtsgüter. Auch Freiheit ist ein moralisches Gut, dass es so lange nicht gibt.
  2. #2

    Zitat von nicht_neu Beitrag anzeigen
    Gott sei Dank. das hätte ich aus Straßburg nicht erwartet: gesunder Menschenverstand. Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
    Und Ihr Moralempfinden sagt, dass zwei Geschwister, die zum Zeitpunkt des Verliebens gar nichts von ihrer Verwandschaft wissen, unmoralisch sind und die Beziehung daher verboten werden muss?

    Solltem Ihrem gesunden Menschenverstand nach auch Sexuelbeziehungen zwischen behinderten Menschen verboten werden, weil auch da die Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind erhöht ist?
  3. #3

    Biologie gegen Liebe

    Zitat von nicht_neu Beitrag anzeigen
    Gott sei Dank. das hätte ich aus Straßburg nicht erwartet: gesunder Menschenverstand. Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
    Und wass versteht dieser "schreckliche" Jurist dann noch unter Rechtsgut. Nur noch objektiv ("anfassbare") normierbare Rechtsgüter. Auch Freiheit ist ein moralisches Gut, dass es so lange nicht gibt.
    Biologisch gesehen ist das Inzestverbot voll in Ordnung. In diesem speziellen Fall würde ich aber von einer Gefängnisstrafe absehen, wenn keine weiteren Kinder entstehen.
  4. #4

    ...

    Zitat von Ontologix II Beitrag anzeigen
    Biologisch gesehen ist das Inzestverbot voll in Ordnung.
    übrigens wurde das Inzestverbot in Frankreich schon 1810 durch Napoleon abgeschafft...
  5. #5

    Moral

    Zitat von nicht_neu Beitrag anzeigen
    Gott sei Dank. das hätte ich aus Straßburg nicht erwartet: gesunder Menschenverstand. Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
    Und wass versteht dieser "schreckliche" Jurist dann noch unter Rechtsgut. Nur noch objektiv ("anfassbare") normierbare Rechtsgüter. Auch Freiheit ist ein moralisches Gut, dass es so lange nicht gibt.
    ist aber nicht absolut sondern hängt von geschichtlichtlichen oder gesellschaftlichen Umständen, also letzendlich vom Zufall ab. In der Tat lehnen sehr viel Kulturen Sex zwischen Nahen Verwandten ab. Bei anderen, z.B.: bei den Herrschern der Ptolemäer waren solche Beziehungen aber normal und nicht tabuisiert. Die Frage is ob in einer aufgeklärten und modernen Gesellschaft wie der unsereren solche Traditionell überkommenen Taboos strafrechtliche sanktioniert werden sollten...
    Außerdem gilt das ja nur für die Sexvariante Beischlaf. Andere Methoden sind also auch zwischen Geschwistern legal..
  6. #6

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. .

    Entscheidung in Straßburg: Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches Inzestverbot - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Wieso saß nur der Mann in Haft, und nicht die Frau? Ist Inzest nur für Männer strafbar?
  7. #7

    Zitat von elbgeistDD Beitrag anzeigen
    übrigens wurde das Inzestverbot in Frankreich schon 1810 durch Napoleon abgeschafft...

    und wie geht Frankreich mit deutlich erhöhtem Risiko von behindertem Nachwuchs um?
    Wie auch im voliegenden Fall: 50% der Kinder sind behindert. Was aber offensichtlich dem geschwisterlichen Sex keinen Abbruch getan hat.
  8. #8

    Zitat von nicht_neu Beitrag anzeigen
    ... Hassemer verkennt die Tatsache dass moralische Betrachtungen sehr wohl die Grundlage von Strafnormen sind.
    Und wass versteht dieser "schreckliche" Jurist dann noch unter Rechtsgut. Nur noch objektiv ("anfassbare") normierbare Rechtsgüter. Auch Freiheit ist ein moralisches Gut, dass es so lange nicht gibt.
    Na fein! Dann dürfte auch die Spekulation mit Nahrungsmitteln an den Terminbörsen strafrechtlich relevant sein, da dabei ja der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird. Oder fällt das Ihrer Meinung nach unter die "Freiheit zur Spekulation" als moralisches Gut?
  9. #9

    vermutlich

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Und Ihr Moralempfinden sagt, dass zwei Geschwister, die zum Zeitpunkt des Verliebens gar nichts von ihrer Verwandschaft wissen, unmoralisch sind und die Beziehung daher verboten werden muss?

    Solltem Ihrem gesunden Menschenverstand nach auch Sexuelbeziehungen zwischen behinderten Menschen verboten werden, weil auch da die Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind erhöht ist?
    vermutlich ja.
    Da offenbart sich wieder mal, welchen Wert Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft haben. Nur noch Beischlaf, nachdem ein erbbiologisches Gutachten vorliegt.
    Und nur darum scheint es zu gehen, da Petting aller Art ja erlaubt ist, wenn man dem Artikel glauben kann.

    Wo bleibt da die sogenannte Moral ?
    Die wird durch alterative Sexualpraktiken nicht beschädigt ?

    Das ist schon eine eigenartige Ansicht. Aber der Rechtsweg ist ja noch nicht ganz ausgeschöpft.


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