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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I

CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
  1. #70

    Zitat von syracusa Beitrag anzeigen
    (...) Dass das BVerfG mehrheitlich eugenische Gründe angeführt hat, steht in Widerspruch dazu. Die Kinder aus Inzest werden nicht durch den Inzest geschädigt, sondern sie erhalten dadurch ja gerade erst ihre Existenz. Durch Inzest können nicht-existierende Menschen auch nicht geschädigt werden. (...)
    Sie betreiben hier pure Rabulistik! Wie passt die drogenkonsumierende werdende Mutter in Ihre Argumentation?
    Wenn ich billigend in Kauf nehme, dass ich durch mein Verhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben meines ungeborenen Kindes schädige, mache ich mich gegenüber meinem Kind schuldig.
  2. #71

    Zitat von seine_unermesslichkeit Beitrag anzeigen
    Eigentlich müssten jetzt doch Linke, Grüne und all die Gutmenschen wegen des Urteils hier laut aufheulen und auf die NS-Zeit verweisen (Verhinderung "unwerten Lebens"). Nur ich höre da nichts. Komisch!
    Ich glaube, seine_unermesslichkeit hat 'nen kleinen Schaden irgendwo an seinem Hirn, dass er bei jedem nur denkbaren Thema gleich und sofort auf seinen Grünen- und Linkenkomplex aufmerksam machen muss.

    Wir sind hier nicht Ihre Therapeuten. Wenn Sie Ihre persönlichen Komplexe irgendwo abbauen wollen, dann suchen Sie sich bitte professionelle Hilfe und weinen Sie sich dort aus.
  3. #72

    Zitat von teletubbi Beitrag anzeigen
    Das Risiko von geschädigtem Erbgut bei Geschwistern und Cousin und Cousine ist ein völlig anderes...
    Mit dem Unterschied, dass Ehen zwischen Cousin/Cousine in vielen Kulturen über Generationen hinweg als Idealzustand arrangiert werden. Und über die Generationen hinweg ist dann eben die Gemeinsamkeit nicht mehr nur 1/8, sondern erheblich höher als bei einem Geschwisterpaar, das immer nur eine seltene Ausnahme darstellt.

    Mit diesen teilweise jahrhundertelangen Verwandtenehen lassen sich auch die Zustände in den oben genannten "abgelegenen Dörfern" eher erklären als mit dem vom dt. Gesetz allein erfassten Inzest zwischen Geschwistern bzw. Eltern und Kindern.
  4. #73

    Traurig

    Ich bin weniger vom Europäischen Menschenrechtserichtshof, als viel mehr vom deutschen Gesetzgeber und vom Bundesverfassungsgericht enttäuscht.

    Leider basiert das deutsche Recht in diesem Fall ehrer auf überkommen geglaubten Moralvorstellungen als auf wissenschaftlichen Fakten. Sehr schade, es scheint noch dringend Aufklärung notwendig zu sein.
  5. #74

    ===

    Zitat von Stef87 Beitrag anzeigen
    Dann fragen sie mal die Kinder, ob die sich als Opfer fühlen - abgesehen von Behinderungen, ich möchte kein Geschwisterpaar als Eltern haben.
    Ich möchte auch keine doofe, hässliche, arme, arbeitslose, trinkende, rauchende, versnobbte oder arrogante Eltern haben. Also alles verbieten?
  6. #75

    Sehr guter Beitrag mit Fakten ...

    Zitat von teletubbi Beitrag anzeigen
    Das Risiko von geschädigtem Erbgut bei Geschwistern und Cousin und Cousine ist ein völlig anderes:
    Geschwister haben nämlich die Hälfte der Erbinformationen gemeinsam
    "In der normalen Partnerschaft rechnet man mit einem Basisrisiko - wie wir das nennen - von drei Prozent. Falls jedoch Bruder und Schwester eine Beziehung eingehen, so steigt dieses Risiko um ein Vielfaches an.Man könne davon ausgehen, dass etwa 40 bis 45 Prozent der Kinder aus einer solchen Partnerschaft "dann Auffälligkeiten schwererer Art haben - geistige Behinderungen, aber auch körperliche Auffälligkeiten.
    Bei Cousin und Cousine hingegen haben die Partner nicht die Hälfte ihrer Erbinformationen gemeinsam, sondern nur ein Achtel.
    Das Basisrisiko von drei Prozent ist da um noch mal zwei bis drei Prozent erhöht. Das sind sechs Prozent und das ist aus medizinischer Sicht dann eigentlich kein Grund abzuraten von einer solchen Verbindung."

    Quelle:
    Humangenetiker: Hohes Risiko von Erbdefekten bei Inzest | tagesschau.de
    ... und an alle die, welche vielleicht doch eine "neue Moral" im Sinne von "alles was gefällt und einvernehmlich geschieht ist ok" glauben, sollten folgendes Gedankenexperiment versuchen.

    Stellen Sie sich vor, sie müssten Ihr gesamtes Vermögen in einer Wette riskieren. Setzen Sie auf "Inzest" gewinnen oder verliehren Sie etwa mit einer Quote von 50 zu 50. Setzen Sie auf "Nicht-Inzest" Gewinnen oder verlieren Sie mit einer Quote von 97 zu 3.

    Was würden Sie tun, wenn der Gewinn in jedem Fall gleich hoch wäre?
  7. #76

    Zitat von sumatrabarbe Beitrag anzeigen
    ...Da offenbart sich wieder mal, welchen Wert Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft haben...
    Sollten Menschen nicht in erster Linie das Ziel verfolgen, gesunde Kinder zu bekommen?

    Wenn die Wahrscheinlichkeit für ein behindertes Kind sehr hoch ist und die potenziellen Eltern das wissen, ist die Entscheidung, trotzdem ein Kind zu zeugen nicht sehr egoistisch?
  8. #77

    Wenn man es genau nimmt....

    Zitat von mischubo Beitrag anzeigen
    Mensch, das Verbot des Geschlechtsverkehrs Erwachsener/ Minderjähriger basiert auf der vom Gesetzgeber (zu Recht!) unterstellten geistigen Überlegenheit des Erwachsenen - ein Einverständnis wird hier ausgeschlossen; das hat mit dem Thema hier aber auch gar nix zu tun!
    Vorweg: ich bin absolut Ihrer Meinung was den Beischlaf zwischen Erwachsenen und Minderjährigen betrifft. Diskutieren brauchen wir es demzufolge auch nicht.

    Es ging mir nur darum zu zeigen, dass aus sexuellen Handlungen zwischen Geschwistern Kinder entstehen können. Diese sind meistens verhaltensauffällig oder im schlimmsten Fall sogar behindert (ich spare mir das Hervorkramen wissenschaftlicher Belege - man schaue sich manche Landstriche z. B. ländliche Gegenden an). Einige Foristen nehmen es in Kauf, dass solche Kinder geboren werden können, weil sie Sex zwischen Geschwistern tolerieren. Dass es mal mit der Verhütung z. B. im Eifer des Gefechts nicht klappt (Kondom vergessen, Kondom gerissen, Pille wurde am Vortag erbrochen, usw.) wird scheinbar bewusst ausgeblendet - ob aus falscher Toleranz oder Unwissenheit weiß ich nicht. Leidtragende sind dabei die Kinder.

    Bewusst übertrieben habe ich, um diese Foristen wachzurütteln.
  9. #78

    Das ist sehr richtig argumentiert ...

    Zitat von GetulioV Beitrag anzeigen
    Mit dem Unterschied, dass Ehen zwischen Cousin/Cousine in vielen Kulturen über Generationen hinweg als Idealzustand arrangiert werden. Und über die Generationen hinweg ist dann eben die Gemeinsamkeit nicht mehr nur 1/8, sondern erheblich höher als bei einem Geschwisterpaar, das immer nur eine seltene Ausnahme darstellt.

    Mit diesen teilweise jahrhundertelangen Verwandtenehen lassen sich auch die Zustände in den oben genannten "abgelegenen Dörfern" eher erklären als mit dem vom dt. Gesetz allein erfassten Inzest zwischen Geschwistern bzw. Eltern und Kindern.
    ... und es unterstreicht die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit, Kinder so weit wie möglich ausserhalb der eigenen Familie zu zeugen.
  10. #79

    Zitat von josifi Beitrag anzeigen
    und wie geht Frankreich mit deutlich erhöhtem Risiko von behindertem Nachwuchs um?
    Ob es Ihnen passt oder nicht: nicht nur in Frankreich, sondern auch hier, ist es jedermann unbenommen, so viel behinderte Kinder zu zeugen, zu empfangen und zu haben, wie es jeweils beliebt. Auch Leuten mit einem bekannten, deutlich höheren Risiko als es unter Geschwistern üblicherweise vorliegt. (Und unter jeweils gesunden Geschwistern dürften keine 50% Behinderungswahrscheinlichkeit zu erwarten sein.)








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