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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I

CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
  1. #50

    Argumentationen

    Zitat von steto123 Beitrag anzeigen
    Sie mögen mit Ihren Vermutungen Recht haben, einen Beweis bleiben Sie leider schuldig.

    Eins sollte man jedoch bedenken, nämlich woher das Inzestverbot stammt.In noch nicht einmal allzuferner Vergangenheit nämlich waren gerade abgelegenere ländliche Regionen durchaus stark vom Inzest bedroht bzw. geschädigt. Die Nachwirkungen davon sind vielfach noch heute zu spüren. In meiner Gegend äußert sich das teilweise darin, das Kinder aus einem abgelegneren Dorf signifikant leistungsschwächer in der Schule sind als Kinder aus anderen Orten. Das gibt sich zwar mittlerweile langsam, dürfte aber noch Generationen spürbar sein.
    Gut, das ist auch kein Beweis, aber ich sehe den Schaden der durch ein Inzestverbot entsteht geringer an, als den der durch eine Aufhebung selbigen mittelfristig (wieder) möglich ist.
    Und ganz ehrlich der Vergleich zwischen Inzest und Sex zwischen (nicht verwandten) Behinderten sind völlig unterschiedliche Dinge und letzteres wird auch nicht von ersterem tangiert.
    Wie Sie selbst anmerken, ist Ihre Beobachtung kein "Beweis" sondern eher ein persönlicher Eindruck. Sie selbst werfen einem anderen Nutzer ja vor einen Beweis schuldig zu bleiben.
    Übrigens stammt das Inzest-Verbot in ländlichen Gegenden (die es in Deutschland vor nicht allzu langer Zeit fast ausschließlich gab) nicht aus der Überlegung Krankheiten beim Nachwuchs zu vermeiden. Es ging vielmehr darum langfristige und sichere Bindungen zwischen verschiedenen Gruppen zu schaffen, nämlich durch Heirat. Besonders beliebt war hierbei die sogenannte Kreuzcousinenheirat. Über die biologischen Zusammenhängen gab es kaum Wissen.

    Auch heute sind die Risiken von Inzest umstritten. Der vorliegende Fall bietet hier ganz sicher nicht die Qualität einer repräsentativen Zahl (ein Nutzer erwähnte ja 50%). Ansonsten könnte man ein solches Risiko auch mit anderen "beweisen", ie beispielsweise ein Einzelkind mit Trisomie 21 haben.

    Das Inzest unter Strafe steht, ist meines Erachtens kaum mehr zu begründen. Am ehesten kann man noch mit dem Normempfinden vieler Menschen argumentieren. Da man dies aber nicht genau kennt, ist das schon recht schwierig. Das Krankheitsrisiko ist aus hier schon oft erwähnten Gründen einfach kein Argument. Ein Risiko für die Gesellschaft besteht auch nicht durch die Straffreiheit von Inzest. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass plötzlich alle Brüder, Schwestern, Eltern und Kinder übereinander herfallen, wenn das Verbot kippt.
  2. #51

    ...

    Zitat von sumatrabarbe Beitrag anzeigen
    vermutlich ja.
    Da offenbart sich wieder mal, welchen Wert Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft haben. Nur noch Beischlaf, nachdem ein erbbiologisches Gutachten vorliegt.
    Und nur darum scheint es zu gehen, da Petting aller Art ja erlaubt ist, wenn man dem Artikel glauben kann.

    Wo bleibt da die sogenannte Moral ?
    Die wird durch alterative Sexualpraktiken nicht beschädigt ?

    Das ist schon eine eigenartige Ansicht. Aber der Rechtsweg ist ja noch nicht ganz ausgeschöpft.
    ... What? Ich werde es mal andersrum formulieren: Sie sind also dafür, das Kinder absichtlich einem hohen Risiko behindert geboren zu werden aussetzen? Ihnen eine großes Manko mit auf den Weg geben, bevor sie überhaupt geboren sind?
  3. #52

    Ahja

    Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
    Mir ist es schleierhaft, was Einmischung in die privaten Angelegenheiten anderer Menschen mit gesundem Menschenverstand zu tun haben soll. Deswegen sollten alle Strafen, die für sogenannte Verbrechen verhängt werden, bei denen sich aber keiner der Beteiligten als Opfer fühlt, abgeschafft werden.
    Dann fragen sie mal die Kinder, ob die sich als Opfer fühlen - abgesehen von Behinderungen, ich möchte kein Geschwisterpaar als Eltern haben.
  4. #53

    Einige User ....

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

    Entscheidung in Straßburg: Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches Inzestverbot - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    meinen anscheinend Sex dient nur und ausschließlich der Fortpflanzung.
    Es soll auch Leute geben die haben Spaß dran - und da ist vollkommen egal wer mit wem, Hauptsache im ggst. Einvernehmen und Vollbesitz seiner geist. Kräfte.
    Alles andere ist nur Moralgehabe hat aber biologisch oder sonstwie keinerlei Auswirkungen.
    Meine Meinung !
    Das im aktuellen Fall Kinder geboren wurden ist natürlich auch für mich eine nicht hinnehmbare Sache.
    Aber ansonsten "GESCHÜTZTER" Geschlechtsverkehr unter Geschwistern - von mir aus, es gibt schlimmeres auf Erden.
  5. #54

    ...

    Zitat von Plasmabruzzler Beitrag anzeigen
    Was kommt dann Ihrer Wahrnehmung nach als Steigerung oder Konsequenz in Frage? Sodomie - wenn es denn beide wollen? Verkehr zwischen Erwachsenen und 13-jährigen - wenn es denn beide wollen?
    Zwischen Äpfel und Birnen? Wenn es denn beide wollen?

    Mensch, das Verbot des Geschlechtsverkehrs Erwachsener/ Minderjähriger basiert auf der vom Gesetzgeber (zu Recht!) unterstellten geistigen Überlegenheit des Erwachsenen - ein Einverständnis wird hier ausgeschlossen; das hat mit dem Thema hier aber auch gar nix zu tun!
  6. #55

    Bewusst und unbewusst

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

    Entscheidung in Straßburg: Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches Inzestverbot - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    M.E. geht es bei dem gesellschaftlich tabuisierten Inzestverbot nur vordergründig um die Vermeidung eines erhöhten Verbreitungsrisikos von Erbkrankheiten.

    Vielmehr glaube ich an die Verleugnung weit verbreiteter Inzestphantasien, weshalb Inzest unter Strafe steht und das Thema sehr emotional diskutiert wird. Man bedenke die hohe Dunkelziffer von I. in Familien!
  7. #56

    Zitat von Ontologix II Beitrag anzeigen
    Biologisch gesehen ist das Inzestverbot voll in Ordnung. In diesem speziellen Fall würde ich aber von einer Gefängnisstrafe absehen, wenn keine weiteren Kinder entstehen.
    Gibt es zu "voll in Ordnung" auch eine Abstufung, dass es weniger "voll in Ordnung" ist, also zB "halb voll in Ordnung", oder ist es dann gleich "voll nicht in Ordnung"? Verboten ist im Übrigen der Beischlaf; ob es hierbei zur Zeugung von Kindern kommt, ist für die Strafbarkeit nicht entscheidend.
  8. #57

    ...

    Zitat von sprengmeister_82 Beitrag anzeigen
    Für mich fußen die Urteile daher auf überkommenen Moralvorstellungen.
    Richtig.
    Man sollte sowieso diese ganze absurde und aus der Mode gekommene Moral abschaffen.
    Vielleicht könnte man sie verbieten.
  9. #58

    Titel!

    Zitat von Klartext007 Beitrag anzeigen
    M.E. geht es bei dem gesellschaftlich tabuisierten Inzestverbot nur vordergründig um die Vermeidung eines erhöhten Verbreitungsrisikos von Erbkrankheiten.

    Vielmehr glaube ich an die Verleugnung weit verbreiteter Inzestphantasien, weshalb Inzest unter Strafe steht und das Thema sehr emotional diskutiert wird. Man bedenke die hohe Dunkelziffer von I. in Familien!
    Haben Sie dazu auch Zahlen und Quellen oder sprechen Sie von eigenen Fantasien?
  10. #59

    bei Pharaonens

    Zitat von keinzeitungsleser Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen praktischen und keinen moralischen Grund, den Geschlechtsverkehr zwischen Bruder und Schwester zu verbieten - wenn diese das beide wollen - auch wenn das nicht der Norm entspricht, weil es selten ist. Deswegen mag sich unser sittliches Empfinden auch dagegen sträuben.
    war Geschwisterliebe sogar Pflicht.

    Und die berühmt berüchtigten Sechs-Finger-Hände eine Folge.


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