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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I

CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
  1. #170

    Zitat von gnaeuspompeius Beitrag anzeigen
    zu 1.) Ich wüsste nicht welches Erforderniss hier relevant sein könnte um das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes einzuschränken. M.E. ist Homosexualität durch Art.2 ebenso geschützt wie Geschwisterliebe.
    Homosexuelle dürfen alle beliebigen Praktiken ausüben. Bei der Geschwisterliebe ist die übliche Penetration verboten.
    Was sagen Sie eigentlich Eltern, die in ihrer Verwandtschaft verstärkt Krebs als Todesursache aufzuweisen haben? Alle den Betrieb einstellen? Die Tochter wird vermutlich auch an Brustkrebs sterben? Oder der Sohn an Darmkrebs?

    Zitat von gnaeuspompeius Beitrag anzeigen
    Oder wollten Sie auf etwas anderes hinaus?

    Klar gibt es Gesetze die auch halbwegs hellen Leuten das Ausleben jeden Triebes verbieten. Z.B. In der Öffentlichkeit. Finden Sie dies ist zurecht verboten?
    Ich liebe Schaumschlägerei.
    Sie dürfen mit dem Sexualobjekt Ihrer Wahl das ganze Wochenende ungehemmt treiben was auch immer Sie wollen. Sollten Sie Geschwister sein, Sie dürfen es nicht. Erklären Sie mir bitte die entsprechende Logik. Und bleiben damit gnädigerweise im rechtlich unbedenklichen und damit privatem Raum.
  2. #171

    Art 2 GG regelt

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Klar und ich dachte, das wäre auch kein Diskussionspunkt.
    Da muss man bei den Formulierungen vorsichtig sein!


    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Wieso fallen andere Fälle, die das Risiko einer Behinderung des Kindes steigern Ihrer Meinung nach unter Art. 2 GG, dieser spezielle Fall zweier Geschwister aber nicht?
    Und das steht jetzt in welchem Zusammenhang mit dem Zitat von mir?


    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Das könnte man, allerdings müssen wir dies in dem Fall m.E. nicht: Es gibt ganz eindeutig Fälle, bei denen die Gefahr einer Behinderung des Kindes weitaus größer ist als bei Zeugung durch zwei Geschwister, die aber dennoch nicht verboten sind.
    Um welche Fälle geht es dabei genau? Meine Ansicht habe ich unter Bezugnahme auf Art.2 GG bereits kund getan. Das Recht auf größtmögliche körperliche Unversehrtheit des Kindes steht über dem Recht auf Triebauslebung. Vielleicht können Sie mir erklären warum der Gesetzgeber sich an das Thema nicht wirklich herantraut. Aus falscher polititischer Korrektheit vielleicht? Es beruhigt zumindest schonmal das dieser Fall geregelt ist.


    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Im Falle der Anschnallpflicht würde ich tatsächlich argumentieren, dass dies jeder Erwachsene im Privatbereich selbst entscheiden muss.
    Würde ich Ihnen zustimmen, wenn Sie dabei nicht als Geschoss in der Gegend herumfliegen und andere gefährden könnten. Deswegen und vermutlich wegen der Kosten die Sie anderen durch ihr leichtsinniges Verhalten aufbürden könnten, hat das der Gesetzgeber für Sie geregelt.


    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Zweimal nein: Zum Einen liegt das Risiko m.W. keineswegs per se um 40% höher als im "Normalfall" (was btw immer noch sehr gering wäre)...
    Können Sie das belegen? 40% sind "gering"? Also da divergieren unsere Ansichten fundamental. Eine Steigerung von ca 3% auf ca 40-50% empfinde ich - bei einem Thema welches das ganze Leben eines Menschen so gravierend beeinflussen wird - als extrem. Ich glaube Ihnen nicht.

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    ... zum Anderen sehe ich keinen Verbotsgrund, wenn zwei Personen sich dazu entscheiden, ein Kind zu zeugen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert ist. Die absichtliche Schädigung eines Menschen ist m.E. etwas völlig anderes als die Zeugung eines Kinder unter möglicher Inkaufnahme einer Behinderung.
    Ich schon. Steht in Art. 2 GG und bezieht sich auf die körperliche Unversehrtheit des Menschen. Auch des Ungeborenen btw.

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Auch wenn Vergleiche immer hinken: Wenn Sie Autofahren ist die Gefahr, jemanden anderen zu verletzen sicherlich um ein vielfaches höher als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem ÖPNV fahren. Dennoch verzichten Sie doch deshalb nicht aufs Autofahren oder fordern ein Verbot. Einen anderen Menschen hingegen bewußt anzufahren, ist etwas völlig anderes und muss selbstverständlich gesetzlich verfolgt werden.
    Da erlaube ich mir den Vergleich etwas zu modifizieren: Besser würde passen ob Sie eine Notwendigkeit für gesetzliche Verfolgung auch in dem Fall sehen, in dem ich aus Spaßgründen bewußt die Augen schließe und mit Vollgas über eine rote Ampel fahre. Das geht ein paar mal gut und irgendwann passiert was und jemand ist tot oder schwerstverletzt. Würden Sie mich dafür bestrafen? Ich habe ja keinen absichtlich umgefahren... es "nur" in Kauf genommen.
  3. #172

    Person oder Unperson...

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Homosexuelle dürfen alle beliebigen Praktiken ausüben. Bei der Geschwisterliebe ist die übliche Penetration verboten.
    Wie ich bereits schrieb stelle ich mich keiner in den Weg, die sich einvernehmlich von Bruder oder Vater "penetrieren" lassen möchte solange dabei keine Kinder gezeugt werden. Ich empfinde die Vorstellung zwar als grotesk und widerlich, aber es geht mich eigentlich nichts an. Sie müssen nur noch den Gesetzgeber überzeugen. Oder was genau wollen Sie mir damit jetzt sagen? Worauf wollen Sie hinaus?

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Was sagen Sie eigentlich Eltern, die in ihrer Verwandtschaft verstärkt Krebs als Todesursache aufzuweisen haben? Alle den Betrieb einstellen? Die Tochter wird vermutlich auch an Brustkrebs sterben? Oder der Sohn an Darmkrebs?
    Warum sollte ich? Ich würde ihnen raten regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zu gehen bzw. dies ihren Kindern zu raten.

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Ich liebe Schaumschlägerei.
    Sie dürfen mit dem Sexualobjekt Ihrer Wahl das ganze Wochenende ungehemmt treiben was auch immer Sie wollen. Sollten Sie Geschwister sein, Sie dürfen es nicht. Erklären Sie mir bitte die entsprechende Logik. Und bleiben damit gnädigerweise im rechtlich unbedenklichen und damit privatem Raum.
    Ich hatte Ihnen doch grade schon geschrieben das ich das eben nicht kann. Ich darf in der Öffentlichkeit eben auch nicht treiben was ich will. Auch nicht am Wochenende. Aber bezüglich des Rechts auf größtmögliche körperliche Unversehrtheit des (auch ungeborenen) Kindes sind wir uns nun hoffentlich einig? Person hin oder her?
  4. #173

    Zitat von gnaeuspompeius Beitrag anzeigen
    Ich hatte Ihnen doch grade schon geschrieben das ich das eben nicht kann. Ich darf in der Öffentlichkeit eben auch nicht treiben was ich will. Auch nicht am Wochenende. Aber bezüglich des Rechts auf größtmögliche körperliche Unversehrtheit des (auch ungeborenen) Kindes sind wir uns nun hoffentlich einig? Person hin oder her?
    Es geht hier nicht um öffentliche Auffälligkeiten, es geht um untersagte sexuelle Praktiken. Die Sie persönlich nicht haben. Auch niemand anders in rechtlich konformer Ausprägung. Wollen Sie den Unterschied nicht sehen?

    Was sagen Sie behindert auf die Welt gekommenen Kindern, die rechtlich einwandfrei gezeugt worden sind? Paragraph 2 gehört Dir? Ob und welche Behinderung vorliegt, das können Eltern nicht entscheiden. Auch völlig ahnungslose zukünftige Eltern können Krankheiten vererben.
    Sie toben sich hier an einer nicht relevanten Minderheit aus, die es gesellschaftlich gesehen nur im mickrigen Promillebereich gibt. Genau da hängen Sie sich auf. Wieviel Inzest gibt es überhaupt in der Form? Wieviel gibt es innerhalb der Familie im Abhängikeitsverhältnis zwischen Vater und Tochter? Wieviele Kinder kommen hier per Vergewaltigung zur Welt und werden dann umdeklariert?
    Wenn zwei Geschwister meinen, sie müssten miteinander verkehren, bitte, sollen sie. Es gibt wichtigeres zu bekämpfen.
  5. #174

    Titel!

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Kommt es zu einem Abgang bei einem Unfall o. ä. so hat das nur Auswirkungen rechtlich gesehen für die werdende Mutter. Die körperliche Unversehrtheit hat immer auch ihre Grenzen. Verliert eine Schwangere ihr Kind bei einem Treppensturz, es hat keine Relevanz rechtlich für ....
    Was hat das ganze mit dem Thema zu tun?

    Wollen Sie das 30-50%ige Risiko einer Behinderung bei Kindern von Inzest-Geschwister relativieren?
  6. #175

    Titel!

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Es geht hier nicht um öffentliche Auffälligkeiten, es geht um untersagte sexuelle Praktiken. Die Sie persönlich nicht haben. Auch niemand anders in rechtlich konformer Ausprägung. Wollen Sie den Unterschied nicht sehen?

    Was sagen Sie behindert auf die Welt gekommenen Kindern, die rechtlich einwandfrei gezeugt worden sind? Paragraph 2 gehört Dir? Ob und welche Behinderung vorliegt, das können Eltern nicht entscheiden. Auch völlig ahnungslose zukünftige Eltern können Krankheiten vererben.
    Ja, so etwas kann passieren, dennoch sollte man ein Risiko von 30-50% nicht einfach links liegen lassen. Das ist grobfahrlässig und verantwortungslos. Ein solches Risiko kann man nicht damit zur Seite schieben, dass es sich nur um ein paar Einzelfälle handelt, denn für die Kinder macht es dann keinen Unterschied!

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Sie toben sich hier an einer nicht relevanten Minderheit aus, die es gesellschaftlich gesehen nur im mickrigen Promillebereich gibt. Genau da hängen Sie sich auf. Wieviel Inzest gibt es überhaupt in der Form? Wieviel gibt es innerhalb der Familie im Abhängikeitsverhältnis zwischen Vater und Tochter? Wieviele Kinder kommen hier per Vergewaltigung zur Welt und werden dann umdeklariert?
    Wenn zwei Geschwister meinen, sie müssten miteinander verkehren, bitte, sollen sie. Es gibt wichtigeres zu bekämpfen.
    Ja, die eigene Lust ist wichtiger als die wahrscheinliche Behinderung des Kindes! Mein Gott, warum sollte man nicht die paar behinderten Kinder verhindern wollen, wenn die Eltern sich doch nur ihrer Liebe hingeben...

    Wie kann man nur so verantwortungslos mit der Gesundheit anderer Menschen umgehen?
  7. #176

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Vermutlich sind auch andere Dinge für Sie (und für mich auch) Tabu und/oder eklig, dennoch rechtfertigt dies doch kein Verbot. Oder möchten Sie einen Gesetzeskatalog mit moralkonformen Praktiken?
    Ich hab ja nicht gesagt, dass ich ein Verbot einführen möchte. Ich wundere mich einfach über die Moral von Menschen. Ich kann es nicht verstehen, dass man es als normal findet, mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester zu schlafen. Also es gibt doch gewisse Grenzen. Ich kann es einfach nicht begreifen und das wollte ich zum Ausdruck bringen.
  8. #177

    Zitat von seppiverseckelt Beitrag anzeigen
    ABER das Recht Kinder in die welt zu setzen erlischt in diesem Augenblick- und DAS hätte man Ihnen sehr sehr deutlich machen müssen- seit mehr als 50 Jahren kan man sicher verhüten- das muss doch auch denen klar zu machen sein !
    Es ist aber nicht die Fortpflanzung, sondern der Geschlechtsverkehr, der hier strafbewehrt ist.
  9. #178

    Zitat von joey55 Beitrag anzeigen
    Nein, ich finde es nicht in Ordnung, wenn billigend in Kauf genommen wird, dass das Kind behindert zur Welt kommt und ein lebenlang nicht für sich selbst sorgen kann. Das ist reine Selbstsucht ohne Rücksicht auf das Kindeswohl.
    Ich finde es immer noch merkwürdig, von Kindeswohl zu sprechen, wenn das Kindeswohl darin bestehen soll, dass es das Kind gar nicht erst gibt.
  10. #179

    Zitat von sandpapier Beitrag anzeigen
    Ich bin auch der Ansicht, dass Menschen mit einer genetischen Vorbelastung vorsichtig beim Zeugen und Bekommen von Kindern sein sollten. Das ist aber meine persönliche Meinung. Und eine persönliche Meinung, Vorliebe oder Abneigung ist nicht ausreichend als Basis für eine gesetzliche Vorschrift.
    Danke. Das ist genau das, was so wenige zu verstehen scheinen.


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