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Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I
CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
- #160 12.04.2012 18:49 von
Titel!
Keine Gleichheit im Unrecht. Regen Sie sich auch darüber auf, dass Amtsträger in bestimmten Fällen bestraft werden, die normale Bürger straflos begehen könnten?
Bei einer Wahrscheinlichkeit von 30-50 % einer Behinderung ist die Gefährdung für das gezeugte Kind zu hoch.
Nochmal: Keine Gleichheit im Unrecht.
Nochmal: Menschen, die sich mit ihrer Behinderung abgefunden haben, können auch glücklich sein. Dennoch bliebe ihnen und ihren Eltern Leid erspart.
Dann sollen Sie dieses Risiko nicht eingehen. Wer verantwortungsbewußt handelt, geht dieses Risiko nicht ein. Wer dieses Risiko eingeht, handelt verantwortungslos und ist nicht in der Lage ein Kind zu erziehen.
Ja, wir drehen uns im Kreis: Keine Gleichheit im Unrecht. Wenn Sie die Strafbarkeit ausdehnen möchten, können Sie dies gerne fordern!
Ihre Vergleich zu Rauchern oder ungesunder Ernährung sind lächerlich und weisen nur darauf hin, wie verzweifelt Sie versuchen das Risiko (30-50%) von schweren Behinderungen in Folge von Inzest herunter zu spielen.
Die Gefährlichkeit dieses Tuns rechtfertigt eine Strafe, die mit zwei Jahren noch zu niedrig angesetzt ist. Eine Strafe im Rahmen des § 226 StGB (bei konkreter Schädigung des Kindes) oder § 227 StGB (wegen der abstrakten Gefährlichkeit der Handlung) wären angemessener. - #161 12.04.2012 18:52 von
- #162 12.04.2012 18:55 von
Natürlich ist der sog. Nasciturus bereits Rechtsträger.
Leibesfrucht - Erbrecht-heute.de - #163 12.04.2012 18:56 von
- #164 12.04.2012 19:05 von
- #165 12.04.2012 19:09 von
- #166 12.04.2012 19:19 von
netter Versuch
Das ändert nichts an der Tatsache, dass ein Embryo immer noch juristisch gesehen keine Person ist. Diesen Punkt erreicht ein Kind bei seiner Geburt.
Was Sie vermutlich sehr gut wissen und hier ein bisschen Augenwischerei betreiben wollen. Hätten Sie Ihren Link selber gelesen, es hätte sogar Ihnen aufallen müssen. - #167 12.04.2012 19:50 von
Titel!
Ich weiß zwar nicht worauf Sie hinaus wollen, aber auch ein Mensch, der als Embryo geschädigt wird, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch. Und auch die Schädigung eines Embryos ist strafbar.
Wollen Sie nur ein wenig Wortklauberei betreiben oder Leuten Sand in die Augen streuen? - #168 12.04.2012 19:53 von
SO einfach ist das nicht...
zu 1.) Ich wüsste nicht welches Erforderniss hier relevant sein könnte um das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes einzuschränken. M.E. ist Homosexualität durch Art.2 ebenso geschützt wie Geschwisterliebe.
zu 2.)
Oder wollten Sie auf etwas anderes hinaus?Zitat von Juristisches Lexikon
Klar gibt es Gesetze die auch halbwegs hellen Leuten das Ausleben jeden Triebes verbieten. Z.B. In der Öffentlichkeit. Finden Sie dies ist zurecht verboten? - #169 12.04.2012 20:15 von
wie belieben zu meinen?
Kommt es zu einem Abgang bei einem Unfall o. ä. so hat das nur Auswirkungen rechtlich gesehen für die werdende Mutter. Die körperliche Unversehrtheit hat immer auch ihre Grenzen. Verliert eine Schwangere ihr Kind bei einem Treppensturz, es hat keine Relevanz rechtlich für das werdende Kind. Es kann keine Ansprüche stellen, weil es nicht lebensfähig geboren worden ist.
Ärztepfusch ist ein ganz anderes Thema. Wird da geschlampt und der Embryo geht ab, die Ärtze sind gegenüber der werdenden Mutter in der Pflicht.
Ich weiss nicht was Sie wollen. Es gibt kein Recht auf Geburt. Wer nicht geboren worden ist, der kann auch keine Ansprüche stellen. Wem möchten Sie Abtreibungen gutschreiben? Den nie geborenen Kindern?
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