Entscheidung in Straßburg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt deutsches I

CorbisEr zeugte vier Kinder mit seiner Schwester und saß dafür mehr als drei Jahre im Gefängnis. Nun scheiterte Patrick S. mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Das deutsche Inzestverbot verstößt demnach nicht gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827032,00.html
  1. #160

    Titel!

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Ich habe es eben anders herum formuliert: vermutlichen wünschen sich alle Eltern gesunde Kinder, es gibt aber durchaus viele Eltern, die eine Behinderung des Kindes wissentlich in Kauf nehmen, ohne dass dies verboten wäre und auch ohne dass dies zu Empörung führt.
    Keine Gleichheit im Unrecht. Regen Sie sich auch darüber auf, dass Amtsträger in bestimmten Fällen bestraft werden, die normale Bürger straflos begehen könnten?
    Bei einer Wahrscheinlichkeit von 30-50 % einer Behinderung ist die Gefährdung für das gezeugte Kind zu hoch.


    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Genau dies wird aber in anderen Fällen akzeptiert.
    Nochmal: Keine Gleichheit im Unrecht.

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Da ich nicht sehen kann, dass behinderte Menschen unglücklicher sind, würde ich dies den Eltern überlassen, die sich ohnehin gesunde Kinder wünschen.
    Nochmal: Menschen, die sich mit ihrer Behinderung abgefunden haben, können auch glücklich sein. Dennoch bliebe ihnen und ihren Eltern Leid erspart.

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Mag sein, dennoch wünscht sich vermutlich kein von Geburt an behinderter Mensch, nicht geboren worden zu sein. Es ist doch auch nicht so, dass sich die ohnehin vermutlich kaum vorhandenen Inzestpaare behinderte Kinder wünschen.
    Dann sollen Sie dieses Risiko nicht eingehen. Wer verantwortungsbewußt handelt, geht dieses Risiko nicht ein. Wer dieses Risiko eingeht, handelt verantwortungslos und ist nicht in der Lage ein Kind zu erziehen.

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Wir drehen uns im Kreis: Gemäß Ihrer Argumentation müsste es allen Menschen mit Gendefekt und mit Erbkrankheiten verboten sein, Kinder zu zeugen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Nahe Verwandte dürften hingegen keinerlei vaginalen GV ausüben, selbst wenn sie keine Kinder dabei zeugen möchten oder wenn sie Kinder zeugen möchten, die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung jedoch kleiner ist als in anderen legalen Fällen. Und man müsste noch einen Schritt weitergehen und Eltern z.B. das Rauchen, ungesunde Ernährung etc. verbieten. Es ist doch längst nicht alles regelmentiert, was unter Umständen dem - schon geborenem - Kind schaden könnte. Im Falle eines noch gar nicht gezeugten Kindes möchte Sie aber in einem Spezialfall die Zeugung verbieten, weil dabei ein Kind mit Behinderung entstehen könnte, welches dann möglicherweise unglücklich über seine Zeugung sein könnte.
    Ja, wir drehen uns im Kreis: Keine Gleichheit im Unrecht. Wenn Sie die Strafbarkeit ausdehnen möchten, können Sie dies gerne fordern!
    Ihre Vergleich zu Rauchern oder ungesunder Ernährung sind lächerlich und weisen nur darauf hin, wie verzweifelt Sie versuchen das Risiko (30-50%) von schweren Behinderungen in Folge von Inzest herunter zu spielen.

    Die Gefährlichkeit dieses Tuns rechtfertigt eine Strafe, die mit zwei Jahren noch zu niedrig angesetzt ist. Eine Strafe im Rahmen des § 226 StGB (bei konkreter Schädigung des Kindes) oder § 227 StGB (wegen der abstrakten Gefährlichkeit der Handlung) wären angemessener.
  2. #161

    Titel!

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Offenbar haben Sie die Diskussion bisher nicht verfolgt oder Sie möchten mit einer bösartigen Unterstellung einfach provozieren.

    Der Kern der Diskussion dreht sich m.E. mittlerweile darum, ob Menschen wissentlich behinderte Kidner zeugen dürfen. Verneint man dies, muss auch und erst Recht behinderten Menschen und Menschen mit Erbkrankheit die Kinderzeugung verboten werden.

    Möglicherweise ist dies Ihre Überzeugung, was jedoch aus Ihrem Posting nicht klar wird. Vielleicht könnten Sie sich kurz dazu äußern, ob Sie der Meinung sind, der Staat sollte die potentielle Zeugung behinderter Kinder grundsätzlich verbieten.
    Sie versuchen verzweifelt Behinderte ins Spiel zu bringen. Wenn Sie deren Bestrafung wollen, sagen Sie dies doch, aber versuchen Sie anderen nicht immer das Wort im Munde umzudrehen.
  3. #162

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Zweitens ist ein noch nicht gezeugtes Leben (ein solches besteht faktisch nicht) oder ein bereits gezeugtes Leben juristisch keine Person.
    Natürlich ist der sog. Nasciturus bereits Rechtsträger.

    Leibesfrucht - Erbrecht-heute.de
  4. #163

    Titel!

    Zitat von sumatrabarbe Beitrag anzeigen
    Jedenfalls steht es weder mir noch Ihnen zu, zu bewerten, wessen Leben lebenswert ist und wessen nicht.
    Mit ihrer Argumentation können Sie auch Vorsorge-Untersuchungen in der Schwangerschaft zur Pflicht machen, ggfs. mit Zwangsabtreibung, wenn das zu erwartende Kind behindert sein könnte.
    Wir hatten in diesem Land mal einen solchen Umgang mit behinderten Menschen - ich bin froh, dass das vorbei ist.
    Sie nicht ?
    Endlich die Nazi-Keule. Hat ja lange gedauert.
  5. #164

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Diese Alternative stellt sich jedoch nicht. Fragen Sie mal einen behinderten Menschen, ob er sich wünscht, nicht geboren worden zu sein, weil ein Gesetz die Zeugung behinderter Menschen verbietet.
    Ich wollte nur darstellen, dass durch eine Geburt mit z.B. Trisomie 21 die körperliche Unversehrtheit durchaus tangiert ist.
  6. #165

    Titel!

    Zitat von muellerthomas Beitrag anzeigen
    Diese Alternative stellt sich jedoch nicht. Fragen Sie mal einen behinderten Menschen, ob er sich wünscht, nicht geboren worden zu sein, weil ein Gesetz die Zeugung behinderter Menschen verbietet.
    Dann sind Sie also gegen jede Art der Verhütung, denn dadurch wird ja auch die Befruchtung unterbunden oder dürfen hier dann zwei Menschen darüber entscheiden, dass aus Ihren Zellen kein Leben entsteht?
  7. #166

    netter Versuch

    Zitat von joey55 Beitrag anzeigen
    Natürlich ist der sog. Nasciturus bereits Rechtsträger.

    Leibesfrucht - Erbrecht-heute.de
    Das ändert nichts an der Tatsache, dass ein Embryo immer noch juristisch gesehen keine Person ist. Diesen Punkt erreicht ein Kind bei seiner Geburt.
    Was Sie vermutlich sehr gut wissen und hier ein bisschen Augenwischerei betreiben wollen. Hätten Sie Ihren Link selber gelesen, es hätte sogar Ihnen aufallen müssen.
  8. #167

    Titel!

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Das ändert nichts an der Tatsache, dass ein Embryo immer noch juristisch gesehen keine Person ist. Diesen Punkt erreicht ein Kind bei seiner Geburt.
    Was Sie vermutlich sehr gut wissen und hier ein bisschen Augenwischerei betreiben wollen. Hätten Sie Ihren Link selber gelesen, es hätte sogar Ihnen aufallen müssen.
    Ich weiß zwar nicht worauf Sie hinaus wollen, aber auch ein Mensch, der als Embryo geschädigt wird, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch. Und auch die Schädigung eines Embryos ist strafbar.

    Wollen Sie nur ein wenig Wortklauberei betreiben oder Leuten Sand in die Augen streuen?
  9. #168

    SO einfach ist das nicht...

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Erstens haben sich Gesetze bezüglich den Sitten regelmäßig den Zeiten und Erfordernissen angepasst. Homosexualität ist schliesslich auch nicht mehr strafbar.
    Zweitens ist ein noch nicht gezeugtes Leben (ein solches besteht faktisch nicht) oder ein bereits gezeugtes Leben juristisch keine Person.
    Es gibt kein Gesetz, das halbwegs hellen Leuten den Trieb verbietet. Den darf man ungehemmt ausleben, so lange man übereinstimmend am Werk ist.
    zu 1.) Ich wüsste nicht welches Erforderniss hier relevant sein könnte um das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes einzuschränken. M.E. ist Homosexualität durch Art.2 ebenso geschützt wie Geschwisterliebe.

    zu 2.)

    Zitat von Juristisches Lexikon
    Grundrechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein. Sie ist gesetzlich nicht geregelt und vom Alter unabhängig. Grundrechtsfähig ist jede natürliche Person, also jeder Mensch. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz steht auch dem noch nicht geborenen Menschen zu.
    Oder wollten Sie auf etwas anderes hinaus?

    Klar gibt es Gesetze die auch halbwegs hellen Leuten das Ausleben jeden Triebes verbieten. Z.B. In der Öffentlichkeit. Finden Sie dies ist zurecht verboten?
  10. #169

    wie belieben zu meinen?

    Zitat von joey55 Beitrag anzeigen
    Ich weiß zwar nicht worauf Sie hinaus wollen, aber auch ein Mensch, der als Embryo geschädigt wird, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch. Und auch die Schädigung eines Embryos ist strafbar.

    Wollen Sie nur ein wenig Wortklauberei betreiben oder Leuten Sand in die Augen streuen?
    Kommt es zu einem Abgang bei einem Unfall o. ä. so hat das nur Auswirkungen rechtlich gesehen für die werdende Mutter. Die körperliche Unversehrtheit hat immer auch ihre Grenzen. Verliert eine Schwangere ihr Kind bei einem Treppensturz, es hat keine Relevanz rechtlich für das werdende Kind. Es kann keine Ansprüche stellen, weil es nicht lebensfähig geboren worden ist.
    Ärztepfusch ist ein ganz anderes Thema. Wird da geschlampt und der Embryo geht ab, die Ärtze sind gegenüber der werdenden Mutter in der Pflicht.
    Ich weiss nicht was Sie wollen. Es gibt kein Recht auf Geburt. Wer nicht geboren worden ist, der kann auch keine Ansprüche stellen. Wem möchten Sie Abtreibungen gutschreiben? Den nie geborenen Kindern?