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Entflohener Häftling: Polizei fahndet nach gewaltbereitem Schwerverbrecher

dapd/ Polizeidirektion Sachsen-AnhaltDie Polizei in Sachsen-Anhalt warnt ausdrücklich vor der Gefährlichkeit des gewaltbereiten Schwerverbrechers: Ein Häftling der JVA Burg ist während eines Besuchs bei seiner Familie in Aschersleben geflüchtet. Inzwischen wird im ganzen Bundesgebiet nach dem 36-Jährigen gesucht.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...850386,00.html
  1. #1

    Welcher...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Polizei in Sachsen-Anhalt warnt ausdrücklich vor der Gefährlichkeit des gewaltbereiten Schwerverbrechers: Ein Häftling der JVA Burg ist während eines Besuchs bei seiner Familie in Aschersleben geflüchtet. Inzwischen wird im ganzen Bundesgebiet nach dem 36-Jährigen gesucht.
    Richter hat diesem Schwerverbrecher eigentlich Freigang gestattet?
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Polizei in Sachsen-Anhalt warnt ausdrücklich vor der Gefährlichkeit des gewaltbereiten Schwerverbrechers: Ein Häftling der JVA Burg ist während eines Besuchs bei seiner Familie in Aschersleben geflüchtet. Inzwischen wird im ganzen Bundesgebiet nach dem 36-Jährigen gesucht.

    Entflohener Schwerverbrecher Silvio Titsch: Polizei fahndet bundesweit - SPIEGEL ONLINE
    Hab ich das richtig im Text gelesen. Da ist jemand bis 2024 zu Gefängnis verurteilt MIT anschließender Sicherungsverwahrung - und der bekommt das Recht seine Familie zu besuchen? In welchem Land leben wir eigentlich - wir können bei der deutschen Justiz davon ausgehen, dass diese Höchststrafe nur in ganz seltenen Fällen angewendet wird - und dann sowas?

    Ich bin für Resozialisierung, für rechtzeitige (nicht so früh wie neuerdings geplante) Freigänge von Inhaftierten um sich wieder an das Leben außen zu gewöhnen. Es gibt für mich keinen erkennbaren Grund einen zur Sicherungsverwahrung verurteilten Gewalttäter seine Familie besuchen zu lassen, egal ob der Sohn schwerstbehindert oder im sterben liegt oder sonst was...

    Über unser Land, dass Menschen, die füreinander einstehen bewusst benachteiligt aber gleichzeitig zur Höchststrafe verurteile Gewalttäter zum Familienbesuch rauslässt kann ich immer öfter nur den Kopf schütteln.
  3. #3

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Polizei in Sachsen-Anhalt warnt ausdrücklich vor der Gefährlichkeit des gewaltbereiten Schwerverbrechers: Ein Häftling der JVA Burg ist während eines Besuchs bei seiner Familie in Aschersleben geflüchtet. Inzwischen wird im ganzen Bundesgebiet nach dem 36-Jährigen gesucht.

    Entflohener Schwerverbrecher Silvio Titsch: Polizei fahndet bundesweit - SPIEGEL ONLINE
    ....und immer wieder stelle ich mir die Frage:

    "Ticken in Deutschland Politiker, Juristen etc. noch richtig....?"
  4. #4

    Überraschung!

    Hallo,
    was soll die Meckerei?
    Es war doch in keiner Weise absehbar dass jemand, der bis 2024 Gefängnis und dann Sicherheitsverwahrung zu erwarten hat etwas so Irrationales tut wie flüchten.
    Wer konnte mit so etwas rechnen?
  5. #5

    Bei solchen Meldungen fehlen wahrscheinlich vielen Menschen erst einmal die Worte.
    Ich verstehe nicht, weshalb man diesem Extremfall Familienbesuch gestattet. Seine Angehörigen können ihn doch in der JVA besuchen. Warum muss man das Risiko eingehen, dass dieser Wahnsinnige noch mehr Leben zerstört? Er hat nicht viel zu verlieren, weshalb ein Fluchtversuch sogar nachvollziehbar ist.
    Ich glaube nicht, dass diese Person resozialisierbar ist. Er war nie gesellschaftsfähig und wird es auch niemals sein. Traurig aber wahr. Manche Menschen haben einfach Pech. Nicht nur jene, die ihm begegnet sind und vergewaltigt oder getötet wurden. Auch er selbst wünscht sich vermutlich ab und an, normal zu sein.
    Angesichts der zwischen Experten bestehenden Uneinigkeit darüber, ob Gewalttäter überhaupt zurechnungsfähig oder weiterhin gefährlich sind, sind Entlassung und Freigang dieser Extremfälle immer abzulehnen. Der Schutz der Gesellschaft geht vor.
    Im Fall von Silvio Titsch wäre die Todesstrafe meiner Meinung nach die Erlösung.
  6. #6

    Gau

    Waren die Beamten nicht aufmerksam genug? Es scheint so. Alles mobilisieren und den Mann finden, bevor wieder etwas passiert. Wer ist verantwortlich? Bitte Rede und Antwort, ob der Freigang begründet war. Wer läuft noch alles herum, vielleicht auch noch einige Kindermörder und Vergewaltiger? Das ist ein GAU.
  7. #7

    ...

    Ein Besuch der Familie ist meines Erachtens unter bestimmten Bedingungen in Ordnung. Zum Beispiel, wenn ein Verwandter gestorben ist.
    Doch es entbehrt jeder Logik, dies unter solch laschen (freundlich ausgedrückt) Sicherheitsvorkehrungen zu gestatten. Schwer bewaffnete Polizisten, die die Wohnung abriegeln wären hier angebracht.
    Und nicht bloß 2 Beamte der JVA, die es nicht schaffen, ihren Gefangenen zu bewachen.

    Das ist ja fast so wie der eine Fall, wo ein Gefangener während des Transportes in einem Fast Food-Restaurant zu speisen wünschte und dann durch das Fenster in der Toilette entwischte.

    Unsere Justiz nimmt wohl von Natur aus an, dass es den Gefangenen in der JVA so gut gefällt, dass sie da nie wieder heraus wollen...
  8. #8

    .

    wäre es nicht einfacher/besser Familienbesuche im Gefängnis durchzuführen?
  9. #9

    Zitat von Kalle Bond Beitrag anzeigen
    ........ Bitte Rede und Antwort, ob der Freigang begründet war. ............
    Natürlich ist der Freigang begründet, das weiss doch jedes Kind, Freiheit ist das höchste Gut;o).

    MfG. Rainer








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