ist per Definition nicht möglich. Subventionieren kann nur der Staat.
Der Verbraucher zahlt ganz normal seine Rechnung an sein EVU.
Auf dieser Rechnung darf das EVU jedoch vermerken, wieviel EEG-Umlage der Lieferant an den ÜNB gezahlt hat. Und sonst nichts.
Sie subventionieren auch nicht Ihre Autohaftpflichtversicherung, egal für wie unnütz Sie die halten und auch den Notar beim Grundstückskauf nicht und Ihren Schornsteinfeger auch nicht. Nur mal so als Beispiel.
Könnten Sie mir mal erklären, weshalb Sie den Strom für Eon für unbrauchbaren Zufallsstrom halten:
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