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Elterngeld vor Gericht: Doppelerfolg für Zwillingseltern

dapdWenn Eltern nach einer Zwillingsgeburt zugleich eine berufliche Auszeit nehmen, erhalten Mutter und Vater dann beide volles Elterngeld? Diese knifflige Frage haben bayerische Richter klar beantwortet: Geld gibt's für jedes Kind, auch bei Zwillingen - denn alles andere wäre ungerecht.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...841810,00.html
  1. #1

    Superschnell...

    Superschnell, unsere Gerichte! Die Kinder sind inzwischen bereit 5 Jahre alt, vielleicht erleben sie den endgültigen Richterspruch ja noch vor der Einschulung...
  2. #2

    Grundsätzlich addieren!

    Obwohl ich unverheiratet und kinderlos in, halte ich es für richtig, daß bei Mehrlingsgeburten Elterngeld für jedes Kind gezahlt wird. Dabei sollten die Eltern für das Gesamtvolumen freies Wahlrecht haben (je Kind zwischen 2/12 bis 7/7 aufteilen).
    Wie im vorgenannten Beispiel wären damit je 14 Monate bei Zwillingen (aber auch 4 zu 24 Monate), bei Drillingen 6 zu 36 oder je 21 Monate usw. machbar. Bei Mehrlingsgeburten muß man nicht nur damit rechnen, daß die Kinder nacheinander statt gleichzeitig krank werden, sondern häufiger krank sein könnten, als bei einzelgeborenen Kindern.
  3. #3

    Ein Gegenvorschlag

    Elterngeld, Kindergeld, jetzt vielleicht noch Betreuungsgeld - ein riesiges bürokratisches Chaos. Und in vielen Fällen landen diese Gelder leider nicht direkt bei den Kindern, sondern werden in den neuesten Flatscreen investiert, um es mal übertrieben auszudrücken.

    Meine Ansicht ist: Komplett streichen und stattdessen den gesamten Betrag in kostenlose Kinderbetreuung, gesundes Schulessen, Lehrmaterialen und sonstige sinnvolle Angebote für Kinder stecken. Gleichzeitig muss ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit für beide Elternteile her.

    Und bevor jetzt das Geschrei kommt, dass man sich die armen Kleinen dann nicht mehr leisten kann: Durch kostenlose Bildungs- und Betreuungsangebote werden Eltern erheblich entlastet und können früher wieder in den Beruf einsteigen. Und wer wirklich bedürftig ist, braucht sich keine Sorgen zu machen, denn Kindergeld wird ja bekanntlich voll auf Hartz IV angerechnet. Gibt es kein Kindergeld mehr, wird es auch nicht angerechnet.
  4. #4

    Gute Entscheidung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wenn Eltern nach einer Zwillingsgeburt zugleich eine berufliche Auszeit nehmen, erhalten Mutter und Vater dann beide volles Elterngeld? Diese knifflige Frage haben bayerische Richter klar beantwortet: Geld gibt's für jedes Kind, auch bei Zwillingen - denn alles andere wäre ungerecht.

    Gericht entscheidet auf doppeltes Elterngeld bei Zwillingen - SPIEGEL ONLINE
    es gibt noch Richter in Bayern.
  5. #5

    Umgekehrte Radikalität

    Ich bin zwar auch nicht für das Betreuungsgeld,
    aber Eltern die ihre Kinder in den ersten 3 Jahren nicht
    in den Kindergarten oder ähnliches schicken, dann alles zu streichen
    finde ich eine abstrus schlechte Idee.

    Ein großer Teil der Kosten entsteht übrigens tatsächlich in den ersten 2 Jahren.

    Wir haben unsere Kinder bewusst nicht vor dem 3. Lebensjahr
    in fremde Betreuung gegeben.

    Mit der gleichen Radikalität mit das Betreuungsgeld eingeführt werden
    soll, wollen Sie den Eltern vorschrieben wie man die Kinder erziehen
    lassen soll. Das ist schon fast abstossend. Das wird es in D nie geben, dass garantiere ich Ihnen.


    Zitat von IreneAdler Beitrag anzeigen
    Elterngeld, Kindergeld, jetzt vielleicht noch Betreuungsgeld - ein riesiges bürokratisches Chaos. Und in vielen Fällen landen diese Gelder leider nicht direkt bei den Kindern, sondern werden in den neuesten Flatscreen investiert, um es mal übertrieben auszudrücken.

    Meine Ansicht ist: Komplett streichen und stattdessen den gesamten Betrag in kostenlose Kinderbetreuung, gesundes Schulessen, Lehrmaterialen und sonstige sinnvolle Angebote für Kinder stecken. Gleichzeitig muss ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit für beide Elternteile her.

    Und bevor jetzt das Geschrei kommt, dass man sich die armen Kleinen dann nicht mehr leisten kann: Durch kostenlose Bildungs- und Betreuungsangebote werden Eltern erheblich entlastet und können früher wieder in den Beruf einsteigen. Und wer wirklich bedürftig ist, braucht sich keine Sorgen zu machen, denn Kindergeld wird ja bekanntlich voll auf Hartz IV angerechnet. Gibt es kein Kindergeld mehr, wird es auch nicht angerechnet.
  6. #6

    Finde ich gut!

    Das Sozialgericht hat hier ein gutes Urteil gefällt.
    Man will doch immer, dass sich auch Väter einbringen. Und wenn es sich um, wie hier um frühgeborene Zwillinge handelt ist es völlig ik, wenn sich beide Eltern um 2 Kinder kümmern.
    Zitat von IreneAdler Beitrag anzeigen
    Elterngeld, Kindergeld, jetzt vielleicht noch Betreuungsgeld - ein riesiges bürokratisches Chaos.
    Bei Kindergeld und Elterngeld kann ich kein bürokratisches Chaos erkennen....
    Zitat von IreneAdler Beitrag anzeigen
    Und in vielen Fällen landen diese Gelder leider nicht direkt bei den Kindern, sondern werden in den neuesten Flatscreen investiert, um es mal übertrieben auszudrücken.
    Ja, ist übertrieben ausgedrückt, der Flachbildfernseher muss aber immer herhalten.
    Zitat von IreneAdler Beitrag anzeigen
    Meine Ansicht ist: Komplett streichen und stattdessen den gesamten Betrag in kostenlose Kinderbetreuung, gesundes Schulessen, Lehrmaterialen und sonstige sinnvolle Angebote für Kinder stecken. Gleichzeitig muss ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit für beide Elternteile her.
    Im Urteil ging es um Kinder unter 1 Jahr!
    Und das Kindergeld ist eine Form der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, welches auch Erwachsenen zusteht. Das Kindergeld hilft gerade einkommensschwachen Eltern, die nur wenig Steuern zahlen (und nein, nicht alle "versaufen" das Kindergeld...!)

    Und Sie glauben doch nicht, dass bei einer sofortigen Streichung von Eltern- und Kindergeld etc. dieses Geld ausschließlich in die Bildung etc. fließen würde. Steuergelder können selten rein zweckgebunden verwendet werden. Und wenn die Eurokrise immer mehr Zahlungen für den Rettungsschirm einfordert, dann wird es nichts mit kostenloser Kinderbetreuung usw. Aber das gesetzlich zugesicherte Existenzminimum der Kinder für Familien, die wenig Steuern entrichten (deutsche Ausführung -> Kindergeld), wäre dann auch weg.....

    PS: An ein deutschlandweit kostenloses und auch noch gesundes Schulessen glaube ich schon gleich gar nicht! Ebenso wenig an "sonstige sinnvolle" Angebote.
  7. #7

    Nachtrag

    @FidelCastor2:

    Sie haben nicht richtig gelesen. Wer sagt denn was von alles streichenund den Eltern vorschreiben wollen, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben? Den Mutterschutz habe ich bewusst ausgeklammert. Und mit einer Garantie auf Teilzeitarbeit können junge Eltern flexibler sein und jedes Elternteil hat etwas von dem Kleinen. Dann muss man das Kind auch nicht in Betreuung geben, wenn man nicht möchte.

    @Katzenliebhaber:

    Für kleine Kinder hält sich das Chaos in Grenzen, die erwachsenen "Kinder", die aber noch in Ausbildung sind und Anspruch auf Kindergeld haben, müssen oft jahrelang für ihr Recht kämpfen. Auch weil die Mitarbeiter bei Bafög, KV, Arbeitsamt, etc. schlecht ausgebildet sind und das Chaos wirklich System hat. Ich habe es bei mir selbst und meiner Schwester erlebt. Selbst nach mehreren persönlichen Einschreiben wurde verleugnet, die Ausbildungsbescheide jemals erhalten zu haben. Der Rekord meiner Schwester war 10 Mal den gleichen Bescheid einzusenden, bis sie irgendwann reingestürmt ist und dem Mitarbeiter in Anwesenheit von Zeugen das Dokument auf den Schreibtisch geklatscht hat. Von Kommilitonen aus anderen Bundesländern weiß ich, dass wir keine Ausnahme waren. Wenn man dieses Chaos in Entlastungen umwandeln würde, die jedem Kind in Ausbildung zu Gute kommen, wäre das meiner Meinung nach sinnvoller.

    Nun zu meinem Vorschlag mit der Streichung von Kindergeld und Elterngeld: Ja, es war polemisch ausgedrückt. Aber sie können mir aber einerseits nicht vorwerfen, dass ich behaupte, Eltern würden das Geld zweckentfremden, aber mir andererseits Naivität vorwerfen, weil Politiker die Gelder Ihrer Meinung nach zweckentfremden würden.
  8. #8

    was bedeutet das?

    Was bedeutet diese Entscheidung denn für andere Zwillingseltern? Auch wir haben Zwillinge bekommen und würden gern beide Elterngeld beantragen. Sollte man jetzt den Antrag ändern, Widerspruch einlegen oder müssten wir es gleich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?


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