Zitat aus dem Artikel: „Ein Strafprozess lebt von Streit um das Recht.“
Nein – das widerspricht meinem Verständnis von Rechtsfindung. Das Ziel eines Strafprozesses ist es, den eines Verbrechens verdächtigen Angeklagten zu einer seiner Tat angemessenen Strafe zu verurteilen, indem ihm die Gerichtsverhandlung die Tat durch Beweise nachweist, oder durch eindeutige Indizien mit Beweiskraft. Die in der Strafprozessordnung angelegte Ausseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bildet nicht das prinzipiell tragende Element eines Strafprozesses, es handelt sich dabei um eine nachrangige, aber notwendige Verfahrensweise, um die Evidenz zu erhöhen – besonders auch im Interesse des Angeklagten, wenn sie nicht hergestellt werden kann. Außerdem wird durch die beiden Gegenparteien das zu erwartende Strafmaß strittig erörtert, was aber mit dem Nachweis der Tat primär nichts zu tun hat.
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