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Einsatz der Bundeswehr: Karlsruher Unschärfe

dapdDas Verfassungsgericht erleichtert den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zwar dürfen weiterhin keine gekaperten Flugzeuge abgeschossen werden, doch die Richter erlauben in Ausnahmefällen den Einsatz militärischer Mittel. Das Problem: Der Beschluss lässt Spielraum für Interpretationen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...850573,00.html
  1. #1

    Danke

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht erleichtert den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zwar dürfen weiterhin keine gekaperten Flugzeuge abgeschossen werden, doch die Richter erlauben in Ausnahmefällen den Einsatz militärischer Mittel. Das Problem: Der Beschluss lässt Spielraum für Interpretationen.

    Karlsruhe erlaubt restriktiven Einsatz der Bundeswehr im Inneren - SPIEGEL ONLINE
    endlich koennen wir unliebsamme Demos wie in Stuttgart einfach wegballern.

    Fassungslos ist wohl noch der beste Ausdruck. Alles was nun also als Terroristen aktion abgekanzenlt wird erlaubt den einsatz der BW?
    Da unser Parlament ja nun schon gleich geschlatet ist, duerfte das ja kein problem mehr sein.
    Hoffen wir nur das wir gute Offiziere haben die einen sinn dafuer haben was ein Moralisch falscher befehl ist und diesen dann ablehnen.
    70 jahre hat es gedauert bis unsere Arme wieder durch die Strassen Maschieren darf. Dank des Terror hypes, das haben sich die herren doch sehr gut ausgedacht.
  2. #2

    Verfassungsänderung

    »Gaiers warnendes Fazit: Der Plenarbeschluss aus Karlsruhe habe "im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung."«

    ... und die ist eigentlich Aufgabe der Legislative. Das Bundesverfassungsgericht kann ja nur den Einklang von beschlossenen Gesetzen mit der aktuell gültigen Verfassung prüfen, aber die nicht von sich aus ändern. Für die Verfassungsänderung braucht der Bundestag eine 2/3 Mehrheit und die Zustimmung des Bundesrats. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die Ersatzbewilligungsinstanz.
  3. #3

    Gut gemacht!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht erleichtert den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zwar dürfen weiterhin keine gekaperten Flugzeuge abgeschossen werden, doch die Richter erlauben in Ausnahmefällen den Einsatz militärischer Mittel. Das Problem: Der Beschluss lässt Spielraum für Interpretationen.

    Karlsruhe erlaubt restriktiven Einsatz der Bundeswehr im Inneren - SPIEGEL ONLINE
    Es kann nicht sein, dass sich Parlament und Regierung davor drücken Farbe zu bekennen. Als das Grundgesetz verfasst wurde, noch nicht mal bei den Änderungen im Zusammenhang mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, war vorstellbar, welche Ausmaße terroristische Handlungen annehmen können. Dieser Bedrohung lässt sich nicht mit den althergebrachten militärischen Sichtweisen von Krieg und Frieden begegnen und übersteigt auch das Maß dessen, was die frühere Sicht von "innerer Sicherheit" betrifft, wird bei Weitem überschritten.

    Wenn Flugzeuge auf AKW-s oder über Städten zum Absturz gebracht werden ABC-Material von "Zivilisten" gegen die Zivilbevölkerung in Stellung gebracht wird usw. ist unsere Polizei in ihrer heutigen Aufstellung einfach überfordert.

    Und genau hier setzt die politische Aufgabe an: Wenn wir nicht wollen, dass die Polizei entsprechend aufgerüstet wird, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als unseren Streitkräften in irgendeiner Weise die "Amtshilfe" zu gestatten - und dieses Wie ist von der Politik zu definieren, zur Not sogar mit einer Verfassungsänderung. Aber eben nicht vom Verfassungsgericht.
  4. #4

    Grauzone

    Man hat eine Grauzone geschaffen, und auch ein völlig ungerechtfertigter Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten ist immer erst nachträglich in Frage zu stellen - und natürlich wie immer folgenlos für die Verantwortlichen.

    Es sei nur an Oberst Klein beim Einsatz mit über 100 Toten in Afghanisten - ein Einsatz bei dem gelogen wurde und Richtlienien verletzt wurden, und trotzden wurde er zuerst reingewaschen und jetzt sogar befördert.
  5. #5

    was soll das?

    Die Bundeswehr hat nur dann im Inneren zu agieren wenn wir angegriffen werden oder höchstens bei Naturkatastrophen. Für Terrorismus ist immer noch die Polizei Zuständig, im Extremfall eine Sondereinheit.
    Aber unsere Politiker sind ja schon überfordert den Status einer Verteidigungsarmee aufrecht zu erhalten.
    Nicht das am ende wieder linke niedergeschossen und rechte an die Regierung gebracht werden, nur weil unsere wirtschaftlichen und politischen Eliten versagt haben.
  6. #6

    Grundsätze sind Vorsichtmaßnahmen!

    Es gibt Grundsätze, die zwar unpraktisch sind, aber unbedingt aufrecht gehalten werden sollten.
    Wenn bestimmte Dinge in der Vergangenheit oder anderen Ländern zu verheerenden Folgen geführt haben, ist es ein Gebot der Vernunft, sie zu verbieten.
    Das mag in einzelnen Fällen zu schweren Nachteilen führen und unvernünftig erscheinen.
    Wenn ein Prinzip aber erst einmal durch Ausnahmereglungen relativiert ist, lassen sich diese Ausnahmereglungen problemlos so lange erweitern, bis vom Prinzip nicht mehr viel übrig bleibt.
    Es gibt Fälle, in denen eine Ohrfeige für ein Kind die angemessene Reaktion sein mag.
    In extremen Fällen sind dann auch 2 oder 3 gerechtfertigt.
    Würde man aber Ausnahmereglungen für die gewaltfrei Erziehung einführen, käme man in Teufels Küche.
    Ein konsequentes Verbot gleicht einem Staudamm.
    Da bohrt man auch nicht ein paar kleine Löcher hinein, weil das praktischer erscheint.
    Ausnahmereglungen haben eine Eigendynamik, und dürfen in wichtigen Fällen auch nicht bei zu erwartenden Nachteilen eingeführt werden.
    Das Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren, Föderalismus, Datenschutz und viele weitere Gesetze sollen den eventuellen Aufbau einer Diktatur erschweren und der Bevölkerung in einem solchen Fall Widerstand ermöglichen.
    Natürlich sind all diese Gesetze in friedlichen Zeiten hinderlich und erschweren dem Staat seine Aufgaben.
    Für Menschen ohne historisches Bewusstsein erscheinen Ausnahmereglungen da nur vernünftig.
    Wer aber in längeren Zeiträumen denkt, erkennt, wie unsicher die Zukunft ist, und wird diese Sicherheitsmaßnahmen nicht antasten.
    Selbst der mögliche Verlust von Menschenleben gleicht nicht die potenzielle Gefahr für unsere Freiheit aus.
    Leider scheinen die 4-jährigen Amtsperioden bei einigen Politikern das Verantwortungsgefühl für die Zukunft in erschreckendem Maß geschwächt zu haben.
    Der Zustimmung des kurzfristig denkenden Teils der Bevölkerung können sie sich gewiss sein.
    Aus des Sicht des liberalen Bildungsbürgertum haben sie sich an den Populismus verkauft.
    Aber mit dem liberalen Bildungsbürgertum kann man nun mal keine Wahlen gewinnen.
  7. #7

    Dammriss

    Es ist wohl noch kein Dammbruch, aber zumindest ein Dammriss: Den Streitkräften die Anwendung von Waffengewalt im Inland zu erlauben, aus welchen Gründen auch immer, lässt Fragen aufkommen, wozu man sich dann noch den Luxus erlaubt (und leistet), sich eine Polizei, Bundespolizei und einen Verfassungsschutz zu halten.

    Dass Deutschlands Freiheit am Hindukush verteidig wird, und ausgerechnet in diesem Land der Geröllwüsten und Ziegen "vitale Wirtschaftsinteressen Deutschlands verteidigt" werden (Danke für diese Aufklärung, Herr Köhler), ist ja an sich schon aufs Äußerste fragwürdig.

    Welche Angst treibt da Politik, Gerichte und Wirtschaft wohl um, einen Waffeneinsatz im Inland während Friedenszeiten der Bundeswehr (und seien die Auflagen noch so eingegrenzt) zu erlauben?
    Man gewinnt immer mehr den Eindruck, die Oberen haben Angst vor ihrem eigenen Volk.
    Tja ... warum wohl ... ?
  8. #8

    Warum liest keiner den Beschluss

    und vertrauen alle darauf, dass die Journaille richtig berichtet?
    In dem Beschluss hat das BVerfG allein ausgesgat, dass in dem Rahmen des § 87 a GG auch militärische Mittel einegstzt werden dürfen und dass diese Vorschrift eng auszulegen ist und man eng am Wortlaut bleiben muß.

    Nach dieser Vorschrfit darf nur als allerletztes Mittel die Bundeswehr eingestzt werden. Die Behauptung, die Bundeswehr könne gegen Demonstranten eingesetzt wrden ist vollkommener Blödsinn .
    Man lese mal den Beschluss, Art 87 a GG und schäme sich dann wegen des Unsinns, den man Schrub ... das gilt insbesondere auch für die Journaille.
  9. #9

    Schaeuble

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht erleichtert den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zwar dürfen weiterhin keine gekaperten Flugzeuge abgeschossen werden, doch die Richter erlauben in Ausnahmefällen den Einsatz militärischer Mittel. Das Problem: Der Beschluss lässt Spielraum für Interpretationen.

    Karlsruhe erlaubt restriktiven Einsatz der Bundeswehr im Inneren - SPIEGEL ONLINE
    Das Urteil verwundert nicht. Den Schaeuble wird's freuen. Wenn das Verfassungsgericht im September auch gruenes Licht fuer den ESM gibt, dann kann der Schaeuble endlich seinen Traum vom Einsatz der BW im Inneren wahrmachen.








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