Zitat von
Herbert1968
"Persönliche Gründe" kennt das Gesetz gar nicht, so dass schon die Überlegung, weil es ein persönlicher Grund gewesen sei, könne es kein politischer Grund gewesen sein, fehlgeht. Selbstverständlich kann ein konkreter Sachverhalt sowohl einen persönlichen Grund als auch einen politischen Grund als Rücktrittsgrund beinhalten. Sofern der Rücktritt AUCH aus politischen Gründen erfolgt ist, kann das zeitgleiche Vorliegen persönlicher Gründe den Anspruch auf den Ehrensold nicht aushebeln.
Wulff wird den Ehrensold erhalten, und das wird auch rechtlich vollkommen einwandfrei sein.