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EGMR-Entscheidung zu Inzestverbot: "Dieser Fall war für die Justiz ein Unglück"

REUTERSDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Inzestverbot bestätigt. Unter Juristen ist der entsprechende Paragraf allerdings umstritten. Das Strafrecht sei dem Thema nicht angemessen - Experten fordern mehr Prävention und Hilfe für Betroffene.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...827139,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Inzestverbot bestätigt. Unter Juristen ist der entsprechende Paragraf allerdings umstritten. Das Strafrecht sei dem Thema nicht angemessen - Experten fordern mehr Prävention und Hilfe für Betroffene.

    EGMR-Entscheidung zu Inzestverbot: "Dieser Fall war für die Justiz ein Unglück" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    Was ein, zwei oder mehr Menschen welchen Geschlechts auch immer freiwillig unter ihrer Bettdecke treiben, geht den Staat nichts an.
  2. #2

    ein heikles Thema

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Inzestverbot bestätigt. Unter Juristen ist der entsprechende Paragraf allerdings umstritten. Das Strafrecht sei dem Thema nicht angemessen - Experten fordern mehr Prävention und Hilfe für Betroffene.

    EGMR-Entscheidung zu Inzestverbot: "Dieser Fall war für die Justiz ein Unglück" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    und eine wenig konsequente Rechtssprechung dazu. Wie bekannt, waren frueher "Schwangerschaftsabbruch, Ehebruch, Homosexualität " strafbar. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze geändert. Der Punkt Inzest wurde ausgeklammert, wohl wissend, dass auch dieses Verhalten trotz der immer noch bestehenden Strafbewehrheit nicht oder nur teilweise zu verhindern ist, denn sonstige sexuelle Handlungen - ausgenommem der Beischlaf selbst - sind ja nicht verboten. Das ist inkonsequent.

    Ob die These richtig ist, dass bei einer Schwangerschaft die Risiken fuer das Kind in Bezug auf seine spätere Lebensqualität höher sind, kann ich mangels Sachverstand nicht einmal ansatzweise beantworten.

    Die Eltern sollten sich aber keinesfalls sicher sein, dass der Staat sich um eventuell missgebildete Kinder kuemmert, welche aus einer inzestiösen Beziehung stammen. Hier kann man rechtzeitig einen Riegel vorschieben.

    Auf der einen Seite steht eine jahrhunderte alte Moralvorstellung. Auf der anderen Seite dagegen steht das Wissen, dass sich auch Homosexualität seit Jahrhunderten nicht vermeiden ließ. Heute ist es nachgerade modern, sich als Homosexueller erklären zu können, ohne dadurch Nachteile zu haben.

    Zu diesem Thema wird sich wohl nicht so schnell ein goldener Mttelweg finden lassen. In der Tierwelt, regelt sich die Sache mehr oder weniger problemlos durch selektive natürliche Auslese ohne staatliche Eingriffe. Das Problem wurde nicht gelöst sondern nur vertagt.
  3. #3

    Es lebe de Eugenik

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Inzestverbot bestätigt. Unter Juristen ist der entsprechende Paragraf allerdings umstritten. Das Strafrecht sei dem Thema nicht angemessen - Experten fordern mehr Prävention und Hilfe für Betroffene.

    EGMR-Entscheidung zu Inzestverbot: "Dieser Fall war für die Justiz ein Unglück" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    DAs Urteil ist eine Anwendung wissenschaftlicher Konzepte auf die Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik mit dem Ziel, den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern (positive Eugenik) und den negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik).

    Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums wurden in der Bundesrepublik bis 1992 jährlich etwa 1.000 geistig behinderte Frauen – meist vor Erreichen des Erwachsenenalters – ohne bzw. gegen den eigenen Willen sterilisiert. Bis November 2003 blieben Sterilisationen von behinderten Frauen bei festgestellter Einwilligungsunfähigkeit auch ohne deren Einwilligung und ohne medizinische Gründe möglich. (nach Brigitte Faber: Eugenik, Sterilisation, fremdnützige Forschung. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.):)

    Wie soll es jetzt weitergehen?

    Wird staatlich geregelt, wer Geschlechtsverkehr haben darf, weil lebensunwertes Leben gezeugt werden könnte?
    Muss, wer Kinder zeugen will, erst einen erbbiologischen Nachweis seinen Eignung erbringen?
    Muss ein in der "Babyklappe" aufgefundenes Kind erst seine DNA und die seines Sexualpartners testen lassen, weil sie ja Geschwister sein könnten? Trifft das auch auf mögliche Halbgeschwister zu?
  4. #4

    Inzest und ihre Verursacher

    Pflegeeltern fördern Inzest unter Geschwistern, wenn die Herkunft der Geschwister nicht geklärt wird und wenn die Geschwister sich gar nicht kennen, siehe Babyklappenskandale, wo der Verbleib von hunderten Kindern ungeklärt bleibt. Das hat strafrechtliche Relevanz. Jugendämter und ihre bundesweit 80.000 Träger gehören abgeschafft.
  5. #5

    Zitat von syracusa Beitrag anzeigen
    Was ein, zwei oder mehr Menschen welchen Geschlechts auch immer freiwillig unter ihrer Bettdecke treiben, geht den Staat nichts an.
    Dem kann man nur zustimmen, wenn man nicht an die Beteiligten denkt. Dieses Thema wird schon bei der PID sehr unterschiedlich gesehen. Aber z.B. ein Behindertes Kind, muss mit seinem Schicksal leben und auch meist Die Mutter, denn Väter haben die Eigenheit, sich von solchen Familien zurück zu ziehen. Das Ausmaß solcher Probleme wird fast immer unterschätzt. Weil ein krankes Kind nicht erwachsen wird und damit selbständig, sondern Hilfe bis ins hohe Alter.

    Diese Kinder finden auch nur schwer Ehepartner und transportieren das Problem in die Zukunft. Darum ist es nicht vernünftig, nur an die Bettdecke zu denken, sondern das gesamte Problem zu überdenken.

    MfG. Rainer
  6. #6

    Aber,

    Zitat von syracusa Beitrag anzeigen
    Was ein, zwei oder mehr Menschen welchen Geschlechts auch immer freiwillig unter ihrer Bettdecke treiben, geht den Staat nichts an.
    wenn behinderte Kinder dadurch gezeugt und auf die Welt gebracht werden, dann darf der Staat für die Kosten aufkommen?
  7. #7

    hmmm...

    Zitat von Esistich Beitrag anzeigen
    wenn behinderte Kinder dadurch gezeugt und auf die Welt gebracht werden, dann darf der Staat für die Kosten aufkommen?
    Sowas kann bei ganz normalen Eltern auch passieren.
    Sollen die auch selber zahlen?
  8. #8

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Dem kann man nur zustimmen, wenn man nicht an die Beteiligten denkt.
    Falsch! Es geht um die individuellen Freiheitsrechte gerade der Beteiligten!

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Dieses Thema wird schon bei der PID sehr unterschiedlich gesehen. Aber z.B. ein Behindertes Kind, muss mit seinem Schicksal leben
    Ihr Problem: Sie argumentieren gar nicht mit den Beteiligten. Das Kind, das aus einer inzestuösen Beziehung entsteht, ist kein Beteiligter. Es würde ohne diese Beziehung gar nicht existieren. Selbst wenn es behindert zur Welt kommt, müssen Sie akzeptieren, dass dieses Kind das volle Lebensrecht hat und voll und ganz über Menschenwürde verfügt. Schon die Infragestellung seiner Entstehung ist eine Verletzung der Menschenwürde dieses Kinds!

    Eugenische Gründe dürfen aus ganz elementaren menschenrechtlichen Gründen nicht angeführt werden. Wenn Sie das doch tun - und Sie tun es hier ja ganz explizit - dann müssen Sie logischerweise auch allen nicht-inzestuösen Paaren den Geschlechtsverkehr verbieten, bei denen die Gefahr besonders hoch ist, dass sie behinderte Kinder zur Welt bringen.

    Ihre Argumentation ist menschenrechtsverletzend und zudem noch inkonsistent!
  9. #9

    Zitat von Esistich Beitrag anzeigen
    wenn behinderte Kinder dadurch gezeugt und auf die Welt gebracht werden, dann darf der Staat für die Kosten aufkommen?
    Ja, das ist bei allen behinderten Kindern so, bei denen die Eltern nicht über ausreichende Mittel verfügen.

    Worin sehen Sie denn da beispielsweise den Unterschied zwischen einem behinderten Kind aus einer inzestuösen Beziehung, und einem behinderten Kind aus einer legalen Beziehung?


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