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Drama in den Alpen: Retter bergen Touristen aus havarierter Gondel

Gut 18 Stunden saßen sie in schwindelerregender Höhe fest, dann wurden sie endlich geborgen. Am frühen Morgen wurden 20 Touristen im Allgäu aus der defekten Seilbahn am Tegelberg bei Füssen befreit - per Hubschrauber.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,780032,00.html
  1. #100

    .

    Zitat von Servo Beitrag anzeigen
    Genauso ist es auch bei einem Gleitschirmflieger. Wie kommen Sie darauf, dass es sich hier anders verhält?
    Die Bergung der Gondelpassagiere und des Gleitschirm-Passagiers, der anschließende Sicherheitscheck der Seilbahn sowie der Verdienstausfall der Betreibergesellschaft sind durch die Hafpflichtversicherung des Piloten sicherlich abgedeckt (mind. 2,5 Mio € Deckungssumme für Tandempiloten). Seine eigene Bergung muss allerdings durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Über den Dachverband DHV, bei dem man dafür natürlich Mitglied sein muss, erhält man maximal 2.500 € Kostenerstattung.
    Hab ich in dieser Richtung irgendwas behauptet?
    Lesen sie nochmals meine Antwort auf eine ganz andere Frage.

    Zitat von Servo Beitrag anzeigen
    Und wie soll man dann herausbekommen, ob er vorsätzlich gehandelt hat (s.o.)?
    Das überfliegen der Seilbahn ist verboten. Der Gleitschirmpilot handelte schon mal grob fahrlässig da er in Richtung der Seilbahn startete anstatt von ihr fort.
    Der nächste Punkt, es darf jetzt keiner mit dieser ominösen kräftigen Böe kommen die daran schuld ist.
    Es wird ständig Böen in den Bergen geben und diese gehörte dazu und war nicht die einzigste in den letzten Jahrtausenden. Der Pilot wird als "Erfahren" bezeichnet und genau das dürfte einem erfahrenen Piloten nicht passieren, mit genau solchen Situationen rechnet jeder erfahrene Gleitschirmpilot.

    Zitat von Servo Beitrag anzeigen
    Genau diese Frage habe ich der Ticketverkäuferin an der Seilbahn am Neunerköpfle im Tannheimer Tal gestellt, wie hoch der Anteil der Gleitschirmflieger bei den Fahrgästen wäre. Dort reden wir immerhin von fast der Hälfte der Seilbahnbenutzer an einem guten Flugtag.

    Aber in Anbetracht der geringen Betriebskosten für eine Seilbahn ist ein Umsatzverlust in der Höhe sicherlich hinnehmbar.
    Auch hier war meine Antwort auf eine andere Aussage bezogen und auch deise sollten sie sich nochmals durchlesen bevor sie mir was unterstellen.
  2. #101

    Link nicht mehr gültig...

    Zitat von dispot2 Beitrag anzeigen
    Siehe den Bericht
    http://www.abschweb.de/abschweb.html...uch/index.html
    eines Piloten, der kurz nach dem Vorfall gestartet ist.
    ..da inzwischen ein anderer Eintrag darunter angezeigt wird.

    Dauerhaft(er?) dürfte jetzt der hier stimmen, der auf den Frame verlinkt:

    http://www.abschweb.de/abschweb.html...n/120811-2.htm
  3. #102

    Was im Netz steht, stimmt immer!!!

    Zitat von seppfrieder Beitrag anzeigen
    Das überfliegen der Seilbahn ist verboten. Der Gleitschirmpilot handelte schon mal grob fahrlässig da er in Richtung der Seilbahn startete anstatt von ihr fort..
    Blöd nur, wenn sich dort etwas widerspricht..
    Was machen Sie dann?

    Fliegen im Bereich des Tegelberges:
    Nach dem Start hat der Gleitschirm-/Drachenflieger den Luftraum vor den Startplätzen großräumig zu meiden. Das Überfliegen der Startplätze, des Aufbauplatzes und des gesamten Bereichs der Bergstation und der Bergbahn- und Liftseile hat mit einem Mindestabstand von 100 m Höhe zu erfolgen.

    http://www.tegelbergbahn.de/flugordn...tegelberg.html
    Übrigens ist es auch verboten, andere Autos bei Aquaplaning, Schnee und Eis zu rammen..

    Handeln die alle dennoch grob fahrlässig, denen das dennoch passiert?
  4. #103

    Na, ja!

    Zitat von seppfrieder Beitrag anzeigen
    Hab ich in dieser Richtung irgendwas behauptet?
    Vielleicht liegt es an Ihren Unwahrheiten, die Sie verbreiten (s.u.) bzw. an der herablassenden Art, wie Sie über Betreiber dieses Sports reden.

    Zitat von seppfrieder Beitrag anzeigen
    Das überfliegen der Seilbahn ist verboten. Der Gleitschirmpilot handelte schon mal grob fahrlässig da er in Richtung der Seilbahn startete anstatt von ihr fort.
    Das ist schlichtweg falsch! Es ist sogar ausdrücklich erlaubt, wenn der Pilot einen Höhenabstand von mind. 100 m einhält. Und nur, weil man in Richtung der Seilbahn startet, hat man noch lange nicht vor, sie zu überqueren. Aber unterstellen Sie ruhig weiter. Vorsatz scheint ja Ihr Ding zu sein ...

    Zitat von seppfrieder Beitrag anzeigen
    Der nächste Punkt, es darf jetzt keiner mit dieser ominösen kräftigen Böe kommen die daran schuld ist.
    Es wird ständig Böen in den Bergen geben und diese gehörte dazu und war nicht die einzigste in den letzten Jahrtausenden. Der Pilot wird als "Erfahren" bezeichnet und genau das dürfte einem erfahrenen Piloten nicht passieren, mit genau solchen Situationen rechnet jeder erfahrene Gleitschirmpilot.
    Ein Paradebeispiel dafür, wie man mit Null Ahnung vom Thema Unmengen Unsinn von sich geben kann. Da kann ein Flieger noch so routiniert sein und professsionell, wie er will. Bei bestimmten Dingen, die in der Luft passieren, hat man einfach keine Chance.
    Das führe ich nicht weiter aus, denn so ein Hansel wie ich hat ja eh keine Ahnung. Hauptsache, Sie blicken die ganze Thematik. Vielleicht haben Sie das ja mal an einem Flusimulator durchgespielt ...

    Zitat von seppfrieder Beitrag anzeigen
    Auch hier war meine Antwort auf eine andere Aussage bezogen und auch deise sollten sie sich nochmals durchlesen bevor sie mir was unterstellen.
    Ach, so! der Satz "Wenn den Damen und Herren Gleitschirmfliegern das ganze nicht paßt können sie ihre Ausrüstung ja zu Fuß auf den Berg schleppen, weil eine Seilbahn ist bestimmt nicht auf die paar Hansel angewiesen." war positiv gemeint? Na, dann bitte ich um Enstchuldigung!
  5. #104

    Helikopter Freiflug

    Zitat von Inuk Beitrag anzeigen
    Wenn mir ein kostenloser Helikopterflug angeboten werden würde, würde ich auch nicht nein sagen.
    Das ist doch verständlich.
    Na gut von mir aus, solange das dann nicht mit Steuergeldern finanziert wurde. Ich sehe auch jetzt, dass da ein AS 332 Super Puma Helikopter im Einsatz war mit einer Kapazität von fast 30 Passagieren also rund 4 mal hin und zurück.
  6. #105

    Zitat von gondo Beitrag anzeigen
    Völlig richtig. Ich denke auch, dass man um die Städte Mauern bauen sollte und die Menschen nur per Sondergehmigung in begründeten Einzelfällen zu den Gondeln und Bergen lassen sollte.
    Anders ist die Natur nicht mehr zu retten.
    An Bergen mit Seilbahnen wird es vermutlich tausende von Murmeltieren geben, die durch die Schatten über ihnen schwer traumatisiert werden.
    Und die ganzen Insekten, die sich an den Glasscheiben der Gondeln eine schwere Gehirnerschütterung zuziehen oder sich sogar die Fühler brechen.
    Ebenso andere Tiere, wie z.B. Gemsen, bei denen der Anblick eines Menschen sofort eine Panikattake auslöst und sie wild davon stürmen läßt. Es braucht für sie sicher Wochen im trauten Kreis der Familie, bis sie so eine Erfahrung halbwegs seelisch verarbeitet haben, und bis sie wieder so fit sind, dass sie ihren normalen Geschäften in der Bergwelt nachgehen können. (Einige schaffen es ohne Therapeuten vermutlich gar nicht mehr.)
    Außerdem die ganzen Käfer, Spinnen und Ameisen, die täglich zu tausenden von angeblich harmlosen Bergwanderern wahllos niedergemäht werden.
    Es kann so nicht mehr weiter gehen.
    Da bleibt man doch lieber zu Hause vor dem Bildschirm und schreibt Kommentare im Spiegel-Forum. Da kommt zumindest kein Tier zu Schaden ;-)
    Ironie in Ehren, aber man sollte der Natur tatsächlich auch ihren Raum lassen. Das Ende der Fahnenstange dürfte mit dem Projekt "Panoramabahn" erreicht sein, die talüberspannend vom Walmendingerhorn zum Hohen Ifen gebaut werden soll und das Kleine Walsertal überspannt. Dies alles nur des Massentourismus wegen. Gleichzeitig sollen naturverträgliche Aktivitäten von Einzelpersonen, nämlich das Wandern und Bergsteigen in diesem Gebiet durch restriktive Begehungsverbote eingeschränkt werden. Touren zum Hohen Ifen sind dann nur noch in Gruppen mit Bergführern gestattet, wenn es nach dem Gusto der Verantwortlichen geht. Dahinter steckt ein Filz aus Investoren und deren Kofferträgern, denen die Natur am A.... vorbeigeht. Nach momentaner Lage der Dinge gibt es gewisse Chancen, das Projekt zugunsten des Naturschutzes zu kippen. Googeln Sie einfach mal nach "Panoramabahn Ifen".
  7. #106

    Gleitschirmfliegen

    Bei allen Kommentaren steht eines fest. Der Gleitschirmflieger, bzw. seine Haftpflicht, wird für diesen Fehler/Unfall zahlen müssen.

    Vorsatz ist es definitiv nicht, aber Fahrlässigkeit

    Etwas negatives über diese Sportart vermag ich nicht zu schreiben, da ich ihn noch nie aktiv betrieben habe.
  8. #107

    Seilbahnticket

    Zitat von chris.lutz@gmx.net Beitrag anzeigen
    Na gut von mir aus, solange das dann nicht mit Steuergeldern finanziert wurde. Ich sehe auch jetzt, dass da ein AS 332 Super Puma Helikopter im Einsatz war mit einer Kapazität von fast 30 Passagieren also rund 4 mal hin und zurück.


    Die Passagiere – welche ein Hin- und Rückfahrtticket – gekauft haben, haben ein Recht auf Vertragserfüllung. Also hat der Seilbahnbetreiber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Passagiere zurück in die Talstation befördert werden. Wenn das nur mithilfe eines teuren Rettungshubschraubers möglich ist, hat der Betreiber bzw. die Versicherung bzgl. der Kosten eben Pech gehabt.
  9. #108

    Höhere Gewalt

    Zitat von Inuk Beitrag anzeigen
    Die Passagiere – welche ein Hin- und Rückfahrtticket – gekauft haben, haben ein Recht auf Vertragserfüllung. Also hat der Seilbahnbetreiber die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Passagiere zurück in die Talstation befördert werden. Wenn das nur mithilfe eines teuren Rettungshubschraubers möglich ist, hat der Betreiber bzw. die Versicherung bzgl. der Kosten eben Pech gehabt.
    Für den Seilbahnbetreiber stellt der Unfall eine Betriebsunterbrechung aufgrung höherer Gewalt dar.
    Wie es auch z.B. das plötzliche Auftreten stürmischer Winde wäre.
    Es dürfte keinen Beförderer geben, der nicht in senen AGB stehen hat, dass in solchen Fällen die Beförderungspflicht erlischt.
    Er hat also nichts mit der Sache zu tun..

    Übrigens waren insgesamt 8 ACHT! Hubschrauber an der Aktion beteiligt..
    Zum Glück ist dabei nicht mehr passiert.. :-))
  10. #109

    Soviel Blödsinn.........

    ........wie hier habe ich selten gelesen.

    Alle Beteiligten sind froh, dass sowohl die Betreibergesellschaft als auch die Helfer äußerst umsichtig und richtig reagiert und gehandelt hatten. Ob tatsächlich eine größere Gefahr bestand, läßt sich erst nach eingehender Prüfung der kompletten Anlage feststellen. Es blieb also dem Geschäftsführer Franz Bucher keine andere Wahl. Es gibt für solche Unfälle einen genau gesetzlich festgelegten Ablaufplan und dieser ist strikt einzuhalten, egal wie die persönliche Einschätzung ist. Gottseidank werden solche Szenarien von den beteiligten Rettungseinheiten laufend geübt und man kann deren meist ehrenamtlichen Einsatz gar nicht hoch genug einschätzen. Denen ist es schließlich zu verdanken, dass alle Beteiligten mit einem gehörigen Schrecken davongekommen sind und nichts ernsthaftes zu beklagen ist.

    Franz Bucher Mediengeilheit vorzuwerfen, wie es hier einige machen, ist einfach lächerlich. Wer den Franz kennt, der weiß, wie weh es ihm tut, jetzt in der Hauptsaison die Bahn ein paar Tage außer Betrieb zu wissen. Welcher Imageschaden entstanden ist, läßt sich auch nicht abschätzen, das wird die Zukunft zeigen.

    Ich wünsche keinem der Besserwisser und Schlaumeier hier, dass er mal in so eine prekäre Lage kommt. Wenn man mit der Bergbahn fährt und diese stoppt aus welchem Grund auch immer, kommen einem 10 Minuten schon sehr lange vor, geschweige denn 18 Stunden.

    Also, nochmals vielen Dank an die Rettungskräfte und den Geretteten alles Gute. Ich hoffe, dass sich bei keinem psychische Spätfolgen einstellen (Akrophobie und Klaustrophobie o.ä.)








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