Das zwei Tatsachenbehauptungen eines Wissenschaftlers als "Meinungsäußerung" gewertet werden.
Er hat nicht gesagt: "gehe ich davon aus", oder "vermute ich" - er hat also gerade keine Hypothesen zur Diskussion gestellt, sondern mit "das steht fest" hat er "unumstößliche Wahrheiten" verkündet.
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