etwas besser recherchieren und nicht das Hochschulgesetz nur auszugsweise zitieren. Der Satz:
"Ihr Titel stützt ihre wissenschaftliche Karriere - auch wenn FH-Professoren keine Promotion vorweisen müssen."
ist missverständlich. In den Hochschulgesetzen der Länder wird für Professoren (egal ob FH oder Uni) als Grundvoraussetzung eine wissenschaftliche Qualifikation verlangt, die in der Regel durch eine "überdurchschnittliche" Promotion nachgewiesen wird. Es können aber (nur in begründeten Ausnahmefällen) auch andere Nachweise erbracht werden, insbesondere in den Fächern, wo Promotionen unüblich sind (z.B. in manchen künstlerischen Fächern oder Architektur usw.)
Die im Text angesprochene mehrjährige Tätigkeit ist eine zusätzliche Voraussetzung um berufungsfähig zu sein.

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