Es ist Steinbrücks gutes Recht die detaillierte Auflistung seiner Nebeneinkünfte zu verweigern, wenn ihn keine rechtlichen Vorschriften dazu zwingen. Es ist aber auch das Recht des Wählers, ihm das Vertrauen zu entziehen und die Möglichkeit, dass es sich um finanzielle Danksagungen aus seiner Zeit als Finanzminister handeln könnte, in Erwägung zu ziehen.
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