Zitat von
brutus_beefcake
Tja, und da wundert sich der Staat wenn immer weniger Nachwuchs geboren wird. Ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er seine Sterbenskranke Mutter pflegen will und dafür unbezahlten Urlaub nehmen muss.
Das der Arbeitgeber diesen nicht gewährt, verwundert ja einen nicht mehr, zumal der Arbeitnehmer ja dummerweise noch Betriebsrat ist.
Das in der begründung des Urteils dem Arbeitnehmer jedoch nur zugute gehalten wurde, das es vorher schonmal unbezahlten Urlaub in dem Betrieb gab und es vom Schichtplan möglich gewesen wäre, den Ausfall des Mitarbeiters zu kompensieren, zeigt mal wieder die unmenschlichkeit unseres Arbeitsrechts.
Wäre also vorher noch nie unbezahlter Urlaub gewährt worden wäre also die Kündigung rechtens gewesen ? Ein todkranker Elternteil zählt also weniger als ein Schichtplan, widerlich...