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Die Arbeitsrechts-Urteile der Woche: Abgemahnt, gefeuert, geklagt

dapdWenn Chef und Mitarbeiter streiten, haben oft Richter das letzte Wort. Müssen Bewerber Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren nennen? Was tun, wenn der Chef einen Notfall-Urlaub verweigert? Rechtfertigt Alkoholkonsum die Entlassung? Ein Überblick über neue Urteile.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...-a-857693.html
  1. #1

    Urlaub nur im Notfall

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wenn Chef und Mitarbeiter streiten, haben oft Richter das letzte Wort. Müssen Bewerber Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren nennen? Was tun, wenn der Chef einen Notfall-Urlaub verweigert? Rechtfertigt Alkoholkonsum die Entlassung? Ein Überblick über neue Urteile.

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Vorstrafen und Urlaub im Notfall - SPIEGEL ONLINE
    Tja, und da wundert sich der Staat wenn immer weniger Nachwuchs geboren wird. Ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er seine Sterbenskranke Mutter pflegen will und dafür unbezahlten Urlaub nehmen muss.
    Das der Arbeitgeber diesen nicht gewährt, verwundert ja einen nicht mehr, zumal der Arbeitnehmer ja dummerweise noch Betriebsrat ist.
    Das in der begründung des Urteils dem Arbeitnehmer jedoch nur zugute gehalten wurde, das es vorher schonmal unbezahlten Urlaub in dem Betrieb gab und es vom Schichtplan möglich gewesen wäre, den Ausfall des Mitarbeiters zu kompensieren, zeigt mal wieder die unmenschlichkeit unseres Arbeitsrechts.
    Wäre also vorher noch nie unbezahlter Urlaub gewährt worden wäre also die Kündigung rechtens gewesen ? Ein todkranker Elternteil zählt also weniger als ein Schichtplan, widerlich...
  2. #2

    Zitat von brutus_beefcake Beitrag anzeigen
    Tja, und da wundert sich der Staat wenn immer weniger Nachwuchs geboren wird. Ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er seine Sterbenskranke Mutter pflegen will und dafür unbezahlten Urlaub nehmen muss.
    Das der Arbeitgeber diesen nicht gewährt, verwundert ja einen nicht mehr, zumal der Arbeitnehmer ja dummerweise noch Betriebsrat ist.
    Das in der begründung des Urteils dem Arbeitnehmer jedoch nur zugute gehalten wurde, das es vorher schonmal unbezahlten Urlaub in dem Betrieb gab und es vom Schichtplan möglich gewesen wäre, den Ausfall des Mitarbeiters zu kompensieren, zeigt mal wieder die unmenschlichkeit unseres Arbeitsrechts.
    Wäre also vorher noch nie unbezahlter Urlaub gewährt worden wäre also die Kündigung rechtens gewesen ? Ein todkranker Elternteil zählt also weniger als ein Schichtplan, widerlich...
    Sie hätten sich ruhig mal die Mühe machen können, dass Urteil zu lesen, bevor sie hier so melodramatisch rumkrakelen (ist ja sogar verlinkt). Da steht deutlich drin, dass die Gründe des Urlaubs, also die pflegebedürftige Mutter ganz entscheidend für die Abwägung einer solchen Vertragsverletzung sind. Hier hat von Seiten des Arbeitgebers wohl vielmehr eine Rolle gespielt, dass es sich um ein Mitglied des Betriebsrates handelt und die sind in solchen (vermutlich US-)Unternehmen nicht gern gesehen sind.
  3. #3

    Urteil aktuell und neu?

    Ihr erstes Arbeitsrechtsurteil der Woche ist vom 5.12.2011! Wo bitteschön ist dieses Urteil aktuell oder neu?
  4. #4

    klick

    Zitat von brutus_beefcake Beitrag anzeigen
    Tja, und da wundert sich der Staat wenn immer weniger Nachwuchs geboren wird. Ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er seine Sterbenskranke Mutter pflegen will und dafür unbezahlten Urlaub nehmen muss.
    Das der Arbeitgeber diesen nicht gewährt, verwundert ja einen nicht mehr, zumal der Arbeitnehmer ja dummerweise noch Betriebsrat ist.
    Das in der begründung des Urteils dem Arbeitnehmer jedoch nur zugute gehalten wurde, das es vorher schonmal unbezahlten Urlaub in dem Betrieb gab und es vom Schichtplan möglich gewesen wäre, den Ausfall des Mitarbeiters zu kompensieren, zeigt mal wieder die unmenschlichkeit unseres Arbeitsrechts.
    Wäre also vorher noch nie unbezahlter Urlaub gewährt worden wäre also die Kündigung rechtens gewesen ? Ein todkranker Elternteil zählt also weniger als ein Schichtplan, widerlich...
    Kein Gesetz ist wegen purer Schikane ins Leben gerufen worden. Bevor Sie mit "widerlich" usw. ankommen, sollten Sie einfach mal vor dem geistigen Auge ein paar mögliche Szenarien durchgehen, wegen denen es wahrscheinlich solche Gesetze gibt.

    Wenn man mal seine Vorurteile über die "bösen Manager da oben" ablegt und bedenkt, dass Arbeitgeber auch solche Menschen sein können, die zum Beispiel eine 3 Personenpraxis oder eine Anwaltskanzlei zu dritt führen, KÖNNTE einem die Idee kommen, dass es in der Vergangenheit vielleicht mal ein paar Anlässe gegeben hat, die ein solches Gesetz berechtigen.

    Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass der ein oder andere Spezi bei meiner Mutter in der Praxis sehr sehr oft eine kranke Oma zuhause hätte, wenn ihm das zu Sonderurlaub verhelfen würde. Auf die Kosten der anderen Angestellten, denn die ehrlichen dürften dann entweder die Arbeit mitmachen (Patienten haben idR. wenig Verständnis für kranke Omas) oder aber meine Mutter müsste in die eigene Tasche greifen um den Verdienstausfall zu kompensieren. Ich hatte sowohl in meiner Zivildienstzeit als auch jetzt bei der Arbeit und auch im Kollegenkreis genug Bekannte, denen ich zutrauen würde, ständig eine kranke Oma zu haben, wenns da nicht gesetzliche Schranken gäbe.

    Von daher nur gut, dass es erstmal Gesetze gibt, und im Extremfall eben ein Richter objektiv auf die Sache schaut. Auf jeden Fall gibts eine Hemmschwelle für Faulenzer.

    Nebenbei glaube ich, dass in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis ein solches Gesetz garnicht zur Anwendung kommen. Kein Chef würde gegen einen guten Mitarbeiter ins Feld ziehen, wenn wirklich die Mutter glaubhaft Im Sterben liegt. Meistens haben solche Streitfälle andere Ursachen - entweder eben ständiger Missbrauch oder aber, wie hier, Betriebsratzugehörigkeit.
  5. #5

    Hmm, Muss bei einem BR Mitglied....

    ...bei einer ausserordentlichen Kündigung nicht eh der Betriebsrat zustimmen?








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