Was den Sozialleistungsmissbrauch angeht, kann ich Sie beruhigen, sowohl ältere international vergleichende wie auch neuere nationalstaatlich fokussierte empirische Untersuchungen beweisen, dass die Größenordnung des Missbrauchs sich in einer Schwankungsbreite von einem bis – im Extrem – zehn Prozent bewegt. Im Durchschnitt geht man von drei Prozent aus. Mit anderen Worten: Sozialleistungsmissbrauch kommt zwar vor, aber er ist verschwindend gering und rechtfertigt in keiner Weise, hilfebedürftige Arbeitslose pauschal dem Verdacht auszusetzen, skrupellose Betrüger zu sein.
Dass diese Wertung mehr als berechtigt ist, wird vor allem dann deutlich, wenn man den Sozialleistungsmissbrauch in Beziehung setzt zur „verdeckten Armut“, dass heißt zur Nichtinanspruchnahme von zustehenden Sozialleistungen aufgrund gesellschaftlicher und administrativer Schwellen, die erst überwunden werden müssen, bevor aus den Anspruchsberechtigten auch tatsächliche Leistungsbezieher werden.
So weisen Daten für die Bundesrepublik Deutschland aus, dass etwa nur 50 Prozent der Anspruchsberechtigten tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen. Noch marginaler erscheint der Sozialleistungsmissbrauch, vergleicht man den durch ihn angerichteten monetären Schaden mit dem von anderen Missbrauchstatbeständen wie zum Beispiel Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung. (Quelle: hier



