Zitat von
Sommerschnee
Ich denke, dass haben Sie nicht richtig verstanden. Frau Maron wollte ausdrücken, dass die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit nicht dazu führen darf, dass andere Grundrechte eingeschränkt werden (z.B. Gleichstellung von Mann und Frau, freie Meinungsäußerung).
Es ist also die Religionsfreiheit, die nicht >über< den anderen Grundrechten stehen darf (und nicht umgekehrt, wie Sie es verstanden haben). Man kann es vielleicht auch so ausdrücken: Religion darf in einem säkularen Staat nur etwas Privates sein (privat meint hier tatsächlich auf die einzelne Person bezogen - der streng gläubige Familienvater darf z.B. auch nicht das Recht haben, über die Freiheit seiner Tochter zu bestimmen). Der Gläubige darf sich also nicht auf die Religionsfreiheit (als Grundrecht) berufen können, um die Grundrechte anderer einzuschränken.
Das hat natürlich ausnahmslos für alle Religionen - nicht nur dem Islam - zu gelten.