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Debatte ums Urheberrecht: Wer kopiert ist weder Dieb noch Räuber

DDPDas Internet ist eine gigantische Kopiermaschine, von der Urheber und Gesellschaft profitieren. Doch dafür muss der Begriff vom "geistigen Eigentum" angepasst werden - und die zwischengeschalteten Firmen, die Verwerter, werden leiden müssen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...826871,00.html
  1. #60

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Es gibt kein geistiges Eigentum, nur ein Immaterialgüterrecht. Wenn ich ein Buch kaufe, darf ich damit machen was ich will, weil es mein Eigentum ist.
    Sie haben ein Eigentum am materiellen Buch. Sie haben ein Nutzungsrecht am Inhalt: Sie dürfen den Inhalt lesen.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Wenn ich ein digitales Buch kaufe, habe ich ein Nutzungsrecht. Ich habe kein Eigentum daran.
    Selbstverständlich haben Sie Eigentum an der Datei erworben.
    Niemand darf sie Ihnen wegnehmen. Sie gehört Ihnen. Sie können sie weiterverkaufen.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Der Urheber auch nicht.
    Selbstverständlich hat der Urheber ein Eigentumsrecht am Inhalt der Datei: Er hat das Buch nämlich geschrieben. Es ist sein unveräußerliches Urheberrecht.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Der Verwerter auch nicht.
    Nein, der Verwerter hat kein Eigentumsrecht daran. Ihm wurde vom Urheber die Verwertung übertragen.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Es gibt hier kein Eigentum, weil die Sache kopierbar ist.
    Die Kopierbarkeit hat nicht den geringsten Einfluß auf das Eigentum des Urheberrechts.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Der Begriff führt in die Irre. Der Kunde erwirbt kein Eigentum.
    Doch: an der digitalen Ausgabe des Buches, ebenso, wie er an der Printausgabe des Buches durch Kauf Eigentum erwirkt. Er kann beides weiterverkaufen, weiterverschenken oder in die Mülltonne stecken - ganz nach Belieben.

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Und es ist auch nicht übertragbar.
    Das "Eigentum" Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Eigentum printbuch/digitales Buch ist durch Weiterverkauf oder Schenkung jederzeit übertragbar.
  2. #61

    Zitat von MKasp Beitrag anzeigen
    ... ob wir das weiter und wieder ausbauen möchten, dass Künstler nur von Gönnern (Fürsten: Goethe und Königen: Mozart) finanziert, überleben können? Hölderlin hat sich bei vermögenden Leuten als Hauslehrer verdingt. Das ist auch nicht unbedingt einer freien Kunst förderlich - darf er doch den politischen Ansichten seiner Auftraggeber keinesfalls ein Leid antun.
    Es gibt ja dann doch noch andere Alternativen. Der Staat zieht schon GEZ Gebühren ein und verteilt sie u.A. an Urheber. Auf Datenträger, Drucker, CD-Brenner wird GEMA Gebühr erhoben usw. Und so etwas wie eine "Kulturflatrate" ist in Schweden ja faktisch schon umgesetzt, da der Großteil der Bevölkerung eine Musikflatrate hat, die z.B. an den Kabelfernseh- oder Handyvertrag gekoppelt ist.
    Warum sollte man das also nicht auch staatlich organisieren können?
    Wir haben schon viel zu viel Staatskunst in Deutschland - "Staatstheater" etc. Fast alle Theaterregisseure, Schauspieler etc. sind staatlich alimentiert. Wie soll da kritische, freie Kunst entstehen.
    Ich habe beim besten Willen nicht den Einduck, dass ausgerechnet in Deutschland zu wenig freie, kritische Kunst entsteht. Das trifft dann schon eher auf Länder zu, wo die Kunst entweder staatlich kontroliert oder aber erst gar nicht gefördert wird.
  3. #62

    Zitat von Flinsenberger Beitrag anzeigen
    Künstler sind nunmal üblicherweise kommerziell unerfolgreich. Und das augenblicklickliche System sorgt dafür, dass das wenige, was sie bekommen sollten, auch noch an erfolgreichere umverteilt wird.

    Also hören Sie doch auf mit Ihrem Geschwafel von wegen "Auch Künstler müssen essen." Die wenigsten können sich ihren Lebensunterhalt von ihrer Kunst leisten. Und die Urheber, die es können, sind zum Großteil irgendwo angestellt und urhebern nebenbei. Also hören Sie auf mit diesem Quatsch-Argument, das hint und vorn an der Realität vorbeigeht.
    Sie sollten vielleicht auch den Käse lesen, auf den ich geantwortet habe: Ein wahrer Künstler sei nur einer, der sein Werk ohne Erwerbsabsichten schafft. Diese schwachsinnige Kitsch-Behauptung wird von Piraten gerne aus der Antiquitäten-Schublade gezerrt, um den eigenen kruden Bereicherungswillen an einem urheberrechtlich geschützten Werk mit haarsträubenden "Kunst"-Definitionen zu tarnen.
  4. #63

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    was für ein schrottiger Artikel, der darauf hinausläuft, zu legalisieren, was bislang noch "kriminell" ist, nämlich die widerrechtlich erzeugte Kopie.
    Bei der Abschaffung des §175 StGB (Unzucht unter Männern) wurde auch etwas legalisiert, was bis dato kriminell war. Halten Sie das im nachhinein etwa für falsch?
    Warum soll der Begriff vom "geistigen Eigentum" angepaßt werden?
    Wie kommen Sie darauf, dass der Begriff angepasst werden soll? Wer fordert das denn?
    Nicht der Begriff, sondern das Urheberrechtsgesetz soll an die modernen Gegebenheiten angepasst werden.
    Und woran? An das "Wünsch-Dir-Was" des bezahlfreien Downloads? Das ganze hat etwas von Klein-Lieschens-Puppenstuben-Rechnung an sich: fallen die Verwerter weg, ist das Produkt gratis. Klar... Die Millionen, die dann quasi automatisch auf den Konten der Urheber landen, kommen vom Mars.
    Die kommen dann immer noch. Sie werden nur anders erhoben. Und es findet in gewissem Rahmen ein sozialer Ausgleich statt, der eben dafür sorgt, dass nicht wenige den Löwenanteil der Kulturausgaben der Bevölkerung abbekommen, während der Rest der Künstler am Hungertuch nagt.
    Im übrigen ist das ganze eine unsinnige Geisterdebatte, denn Urheberrechte sind mit internationalen Abkommen geschützt, die auch vom bundesdeutschen Gesetzgeber beachtet werden müssen. Ganz egal, was chinesische Auffassung dazu sein mag.
    [/quote]
    Es gibt durchaus die Möglichkeit, ausgleichende Regelungen für die Übertragung der nichtkommerziellen Nutzerrechte an die Allgemeinheit zu schaffen.
  5. #64

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Was ist aber zu tun, sollte man nicht kaufen können? Weil auf dem deutschen Markt nicht zu haben? Oder überhaupt nicht zu haben?
    Wo sehen Sie in solchen Umständen den Schaden für Filmschaffende und Schauspieler? Eine Serie, die in Ermangelung einer DVD noch keinen einzigen Cent erwirtschaftet hat ist auch tabu?
    Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie locker der Eigentumsbegriff gesehen wird. Sie meinen allen Ernstes, weil ein Film X auf dem Markt nicht zu haben ist, dürften Sie ihn stehlen? Wieso? Wie kommen Sie darauf? Welches Recht am Besitz dieses Films haben Sie denn?
    Daß Sie ihn gerne sehen wollen, berechtigt Sie zum Diebstahl, meinen Sie? Allen Ernstes?

    Die Urheberrechte an diesem Film gehören den Urhebern. Die Urheber können den Film in der Mülltonne verheizen, wenn sie wollen - und TROTZDEM steht Ihnen nicht das allergeringste Recht an diesem Film zu, obwohl ja niemandem ein "Schaden" entsteht, wenn Sie sich eine Kopie des zu vernichtenen Films stehlen, bevor er abfackelt.
  6. #65

    Zitat von sappelkopp Beitrag anzeigen
    ...auch ich bin Urheber und bin über die Kurzsichtigkeit der Argumentation vieler Teilnehmer an der Urheberrechtsdiskussion entsetzt.
    Hochwertigen Content - in welcher Form auch immer - wird es nur geben, wenn die Urheber eine Entlohnung von den Nutzern erhalten; die müssen nämlich auch Rechnungen bezahlen und Familien ernähren. Von Schulterklopfen - auch aus dem Internet - kann ich nicht leben.
    Da muss ich Ihnen ganz klar widersprechen. Die Autoren von wissenschaftlichen Fachzeitschriften erhalten i.d.R. nichts für ihre Publikationen, ja sie müssen dafür teilweise noch bezahlen. Wollen Sie jetzt behaupten, dass der Inhalt von science, nature, bmj usw. nicht hochwertig ist?
    Im Übrigen will niemand den Urhebern eine finanzielle Vergütung streitig machen. Sie soll eben nur anders erfolgen. Viele Länder machen es diesbezüglich ja schon vor, z.B. Schweden, wo der allergrößte Teil der Verkaufs-Einnahmen der Musik-Industrie über legale Musik-Flatrates anfällt.
    So groß ist da der Schritt zu einer staatlichen Kultur-Flatrate auch nicht mehr.

    "Diese Umsonstkultur zeigt in allen Kulturbereichen die Wirkung, daß Dilettanten zu Genies hochgejubelt werden, und das staunende Volk langsam aber sicher verblödet." Gibt es in allen Bereichen, egal ob als Freie Mitarbeiter in Redaktionen, als billige Schreiber bei Mitmachzeitungen oder als hochgejubelte, zweitklassige Teilnehmer an irgendwelchen Casting-Shows. Und die Nutzer der Inhalte bekommen Eintopf statt individuell angerichteter Kost.
    Da verwechseln Sie etwas. Diese Casting Shows, freien Mitarbeiter und anderen von Ihnen als Dilettanten Beschimpften arbeiten ja gerade für die Content Industrie. Oder glauben Sie, dass DSDS Titel von Bohlen umsonst im Netz zum Download angeboten werden?
    Die Verblödung fing bereits mit dem boomenden Medien-Sektor an, als es den Urhebern eben oft in erster Linie nicht mehr um Ihre Kunst oder Botschaft ging, die sie der Welt vermitteln wollten, sondern darum, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Gewinn einzufahren.
    Anspruchsvolle Künstler und anspruchsvolle Kunst sind i.d.R. ohne staatliche Subventionen gar nicht überlebensfähig!
    Welches Theater, welche Oper, welches Konzerthaus, welches Museum könnte denn ohne staatliche Subventionen auskommen?
    Bohlen und Co. würden das dagegen selbst dann schaffen, wenn jeglicher Musikdownload legal wäre und nicht finanziell ausgeglichen würde. Denn dann bleiben immer noch die GEMA Gebühren, die anfallen, wenn die Musik im Radio Fernsehen oder auf Veranstaltungen gespielt wird.

    Also machen Sie sich doch bitte ein paar gedanken, bevor Sie hier so hanebüchene Aussagen wie "Diese Umsonstkultur zeigt in allen Kulturbereichen die Wirkung, daß Dilettanten zu Genies hochgejubelt werden, und das staunende Volk langsam aber sicher verblödet."
    treffen oder zitieren.
  7. #66

    aha

    Zitat von Petra Beitrag anzeigen
    Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie locker der Eigentumsbegriff gesehen wird. Sie meinen allen Ernstes, weil ein Film X auf dem Markt nicht zu haben ist, dürften Sie ihn stehlen? Wieso? Wie kommen Sie darauf? Welches Recht am Besitz dieses Films haben Sie denn?
    Daß Sie ihn gerne sehen wollen, berechtigt Sie zum Diebstahl, meinen Sie? Allen Ernstes?
    Ich weiss ja nicht aus welchem Lager von Betroffenen Sie kommen. Ganz uneigennützig scheinen Sie mir aber nicht unterwegs zu sein.
    Wenn ich bei einer ganz normalen Programmausstrahlung den Recorder anwerfe, dann mache ich damit nix falsch. Ich darf das nämlich. Ich darf über Jahre sämtliche Staffeln einer Serie aufzeichnen. Bis die komplett ist.
    Wobei es hier unerheblich ist, ob diese Serie im Handel ist oder auch nicht. Was nicht im Handel ist, das kann ich auch nicht stehlen. Was nicht verkauft wird, das kann auch keinen finanziellen Schaden erleiden.
    Ich persönlich rede von Streams. Nicht alles was ich mir anschaue landet auch auf der Festplatte. So prickelnd ist das meiste Material nicht. Durch Streams erlange ich keine Eigentumsrechte und bescheisse auch niemanden. Habe ich eine Folge gesehen und vergessen, ich kann sie mir wieder anschauen. Nach wie vor ohne etwas zu besitzen. Ausser einem Link.
  8. #67

    Zitat von Petra Beitrag anzeigen
    Die Urheber können den Film in der Mülltonne verheizen, wenn sie wollen - und TROTZDEM steht Ihnen nicht das allergeringste Recht an diesem Film zu, obwohl ja niemandem ein "Schaden" entsteht, wenn Sie sich eine Kopie des zu vernichtenen Films stehlen, bevor er abfackelt.
    Das mag formaljuristisch (bis auf den lächerlichen Diebstahl-Begriff) zutreffend sein, zeigt aber gerade die Problematik auf: Damit überzeugen Sie trotzdem einen grossen Teil der Bevölkerung nicht. Vielmehr zeigt sich an dem Punkt effektiv die Problematik, dass die Unterhaltungsindustrie in manchen Bereichen nicht in der Lage ist, die Nachfrage zu bedienen - und damit ohne Not sich Einnahmen entgehen lässt. Stattdessen wird halt auf Gesetz und Moral gepocht in einer naiv-weltfremden Weise wie Sie das gerade tun. Weshalb es einem dann auch schwer fällt, Mitleid zu haben, wenn über angeblich fehlenden Umsatz gejammert wird. Wer potentielle Kunden mittels Prinzipienreiterei zum Gegner degradiert hat offenbar deren Geld nicht nötig..
  9. #68

    Was soll eigentlich diese Verarschung?

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    Ihre Beispiele beweisen nicht das "Unrecht" des Urheberschutzes sondern nur die Naivität und Unbedarftheit der Urheberrechtsverletzter.
    Lieber naiv als menschenverachtend!
    Zitat von box-horn
    wenn man die Rechtslage nach der "Realität" ausrichtet, braucht man keine Gesetze mehr. Fakt ist, es gibt Ladendiebstahl. Oder Bankraub. Soll der nicht mehr strafbar sein, weil er "vorkommt"? Können auch gleich alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben werden, denn viele halten sich eben nicht daran. Mord und Todschlag braucht auch nicht länger unter Strafe zu stehen, denn die Strafandrohung verhindert offensichtlich nicht deren Vorkommen, und sterben müssen ohnehin irgendwann alle...
    Frage: Seit wann ist Diebstahl oder Mord strafbar? Und seit wann gibt es das aktuelle Urheberrecht? Ich helfe Ihnen gerne: Von ersterem ist schon in der Bibel die Rede. Und letzteres wurde vor ca. 20 Jahren vom Bundestag beschlossen unter massiver Lobby-Einflußnahme der Unterhaltungsindustrie.
    Zitat von box-horn
    Sie haben etwas grundsätzliches nicht verstanden, nämlich, daß das Wesen der Gesetze im Ausgleich der Interessen der Betroffenen besteht.
    Gut. Aber wenn Sie das verstanden haben, ist es leider nur um so schlimmer, was Sie hier von sich geben. Wenn Sie (und die Foristin Petra) hier den gegenwärtigen Stand des Urheberrechtes als quasi Gott gegebenes Naturrecht (bzw. wie einen Bestandteil des Grundgesetzes) darstellen:
    Zitat von box-horn
    Ladendiebstahl ... Mord und Todschlag bleibt auch weiterhin "verboten", weil das grundsätzliche Recht auf Schutz des Lebens nicht mit Bedürfnissen nach Rache oder vorzeitigem Erbe aufrechenbar ist.
    dann sind Sie entweder blind, oder Sie versuchen uns, regelrecht zu verhöhnen:
    Zitat von box-horn
    Mord ist nicht verboten, weil Erdrosseln kraftaufwendig ist - Erschießen ist physisch viel weniger aufwendig - sondern weil dem dahinterstehenden Ziel das Recht des potentiellen Mordopfers übergeordnet ist.
    Mir scheint, Sie vertreten hier ohne jegliches Nachdenken bestimmte Interessen ... Ihre eigenen? Ihrer Firma? Ihres Auftragsgebers? Wer weiß.

    Ich habe hier keine Interessen, außer nachdenken über das, was man sieht (z.B. Trendbüro - - Zusammenfassung Lawrence Lessig). In meinem Alter läd man keine Musik runter und auch keine Blockbuster (Vielleicht mal SW, um es, wenn es taugt, anschließend zu kaufen!).

    Und Künstler in der Familie (eine Nichte ist KAIROS-Kulturpreisträgerin) und im Freundeskreis (einer ist Skulpturen-Künstler, dessen Werke u.a. in Katalogen zusammen mit Werken von Joseph Beuys aufgeführt werden), die würden eher selber downloaden als so einen Scheiß von sich zu geben.

    Hier haben sie jedoch recht
    Zitat von box-horn
    daß das Wesen der Gesetze im Ausgleich der Interessen der Betroffenen besteht.
    und deshalb ändert sich Recht auch ständig.

    In meiner Kindheit bedurfte es der Zustimmung des Ehemannes, wenn eine verheiratete Frau arbeiten wollte. Dann jener unselige § 175. usw. usf. Kuppelei-§ bei Vermietungen.

    Auch damals gab es Leute, die solch bestehende Gesetze erhalten wollten, als ginge es darum, den Weltuntergang zu verhindern. Ist es aus heutiger Sicht nicht eher absurd, wenn die Kanzlerin gefragt würde, ob sie überhaupt die Erlaubnis Ihres Mannes dafür habe? Oder der Außenminister, ob er mit seiner Homosexualität nicht mit einem Bein im Gefängnis stünde?
  10. #69

    Zitat von Newspeak Beitrag anzeigen
    Es wäre schon viel gewonnen, wenn das Urheberrecht tatsächlich in vollem Umfang beim Urheber verbleibt ohne Ausnahme und nur solange dieser lebt. Ich bin Urheber und sehe nicht, wo mir das jetzige Recht Vorteile verschafft oder meine Interessen schützt. Vorteile und Interessensschutz geniessen vor allem die Verwerter. Dabei sind diese mit den modernen technischen Methoden oft überflüssig, meist auch ansonsten, d.h. von ihrem Leistungsspektrum für den Urheber betrachtet, nicht nützlich.

    Den meisten geht es außerdem nur ums Geld. Was spräche dagegen, das geistige Eigentum durch einfache Quellenangabe zu schützen. So wie dies z.B. Wissenschaftler tun, die Arbeiten ihrer Kollegen zitieren. Das kann für die Zitierten durchaus auch Vorteile in Form von Ruhm und Geld bedeuten. Vor allem aber wird das geistige Eigentum anerkannt. Wenn es also wirklich um diese Frage ginge, dann müsste zitieren ausreichen. Das die Hardliner in Sachen Urheberrecht darauf nicht eingehen, zeigt aber eben nur, daß es in Wirklichkeit nur um Geld geht. Auch Sven Regener geht es um nichts anderes. Geldgierige Typen. Nichts mehr. Von wegen Künstler.

    Vielleicht ist es ein Irrglaube, daß man von Kunst allein leben können muß? Wahre Künstler haben sich daran noch nie gestört. Vielleicht muß die Gesellschaft Kunst insgesamt mehr fördern, anstatt das zigtausendste Militärgerät anzuschaffen? Diese Wertefragen wird man aber nicht mit Rechtsnormen beantworten. Wie überhaupt Rechtsnormen meistens eher ein Versagen dokumentieren.
    Ein schöner Beitrag.
    Man sollte sich schon fragen, ob Regelungen sinnvoll sind, die DSDS Abkömmlingen und den damit verbundenen Unternehmen Millioneneinnahmen einspielen, während Theaterautoren, Opernkomponisten usw. ohne staatliche Fördeung nicht überleben könnten...

    Und dann haben manche noch die Stirn, solche Sätze von sich zu geben: "Diese Umsonstkultur zeigt in allen Kulturbereichen die Wirkung, daß Dilettanten zu Genies hochgejubelt werden, und das staunende Volk langsam aber sicher verblödet."
    Genau das Gegenteil ist der Fall.


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