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Debatte um Urheberrecht: Piraten in der Copyright-Falle

dapdErst schimpfen die Kreativen, jetzt beschwert sich auch noch Außenminister Westerwelle: Die Piraten geraten wegen ihrer Positionen zum Urheberrecht zunehmend in die Kritik. Ausgerechnet bei einem ihrer Kernthemen droht ihnen die Entzauberung. Aber kann ihnen das wirklich schaden?

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827806,00.html
  1. #350

    Zitat von Mathesar Beitrag anzeigen
    Die allermeisten Bürger halten sich an Gesetze. Das haben Sie nicht vor und verkünden dies sogar lauthals. Und weil Sie der Meinung sind, das man das Recht gar nicht durchsetzen kann, fordern Sie, das Unrecht zu Recht gemacht wird. Wird Ihnen eigentlich Ihre perverse Geisteshaltung nicht einmal bewußt?
    Inwiefern habe ich verkündet mich nicht an Gesetze halten zu wollen? Das ist eine Unterstellung die ich mit verbitte.

    Ist es pervers, wenn man anerkennt, dass ein Modell gescheitert ist und man zum Wohle der Urheber an einer Alternative arbeiten will, damit diese ihren verdienten Lohn bekommen? War es pervers, als man die Prohibition als gescheitert erklärt hat, weil man sie nicht durchsetzen konnte?
  2. #351

    Zitat von garfield!! Beitrag anzeigen
    "Kulturflatrate" bedeutet: alle bezahlen für den Konsum aller.
    Warum soll ich als HartzIV-Empfänger, der kaum/ nur kostenfreie Kultur konsumiert bzw. gar keinen PC hat, die Downloads der Bushido-Fans bezahlen?
    Wo ist der Vorteil zum aktuellen System, wo jeder nur kauft was er selbst will?
    Nun, sie könnten auch als Hartz4 Empfänger am kulturellen Leben teilnehmen, weil im Gegenteil die besser verdienenden auch ihren Konsum mitfinanzieren.
  3. #352

    titel

    Zitat von cargath Beitrag anzeigen
    und man zum Wohle der Urheber an einer Alternative arbeiten will, damit diese ihren verdienten Lohn bekommen?
    Dann arbeiten Sie mal und stellen endlich mal ein Modell vor. Und überlassen es doch dann einfach mal den Urhebern zu bewerten, ob dies nun zu ihrem Wohle ist oder nicht. Im Moment deutet ja sehr wenig darauf hin.
  4. #353

    Zitat von markus_wienken Beitrag anzeigen
    Ja genau, ebenso sollte das Tempolimit aufgehoben werden, hält sich ja eh kaum jemand dran, andere Vorschriften der STVO ebenso, ach ja, der Kampf gegen Ladendiebstahl ist auch aussichtslos, könnte man auch drüber nachdenken ihn zu legalisieren...
    Hab ich was vergessen?
    Mit den gleichen Argumenten hätten Sie dann wohl auch gegen die Abschaffung der § 175 StGB Stimmung gemacht...
  5. #354

    .

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Mit den gleichen Argumenten hätten Sie dann wohl auch gegen die Abschaffung der § 175 StGB Stimmung gemacht...
    Was es so alles gibt, bzw. gab... Staun.

    Vielleicht hätte ich meinem Post das Ironie-Flag hinzufügen sollen, dann wäre es Ihnen evtl. klarer gewesen dass ich damit die Schwächen und Absurdität der "Argumente" meines Vorposters aufzeigen wollte..
  6. #355

    Zauberformel

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Im Gegenteil. Ich stehe voll hinter dem Urteil des BverfG. In dem ist aber auch explizit erwähnt, dass der Gesetzgeber hier einen großen Handlungsspielraum hat, auch was den Ausgleich der Interessen der Urheber angeht...
    schön, daß Sie dem Gericht zugestehen, dem Gesetzgeber "großen Handlungsspielsraum" sogar, was den Ausgleich der Interessen des Urhebers angeht, gelassen zu haben...
    Staatlich subventionierte Künstler gibt es hier und heute in der BRD. Darunter fallen die Künstlersozialkasse genauso, ...
    Kokolores. Aus der Künstlersozialkasse bezieht nicht jeder, der sich "Künstler" schimpft sondern nur, wer darin einzahlt. Und das kann nur, wer - erfaßt! - über hinreichende Einkünfte verfügt. Die Kunstakademien sind Bildungseinrichtungen und keine Beschäftigungstherapie für die Dozenten, und die Subventionen für Oper und Co. sind keinen "Grundrechten" geschuldet, sondern der Eitelkeit der Städte und Kommunen, die sie damit schmücken wollen, und wo die erwirtschafteten Einkünfte die Kosten nicht decken, etc. etc.
    Mir ist schleierhaft, warum nur die wenigen Urheber, (...), hier besonders behandelt werden sollten.
    Von welch "wenigen Urhebern" schwafeln Sie da? Richtig ist, daß nur vergleichsweise wenige Urheber nennenswerte Einkünfte aus der Vermarktung ihrer Kunst erzielen, und die übrigen eben nicht. Das ist aber keine Folge eines "ungerechten Systems" sondern des Umstands, daß der überwiegende Teil sich Kunst nennender Erzeugnisse keinen oder nur einen sehr geringen Markt findet, vulgo: nicht ankommt. Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich abscheulich finde? Womöglich gar per Flatrate?

    Und dann dieser Vorwurf, der sich hinter "kommerzieller Vermarktung an die Nutzer" versteckt: Berufskünstler vermarkten sich "kommerziell". Was ist daran so schrecklich? Sie leben davon. Und nicht erst seit den 80ern.
    Der Staat hat großen Handlungsspielraum bei der Schaffung eines Ausgleichs für die berechtigten Interessen der Urheber.
    Der "große Handlungsspielraum" ist so etwas wie eine Zauberformel für Sie? Quatsch. Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers bewegt sich nicht in einem Winkel vom 360 Grad, sondern vielleicht von 5 - 10 Grad, begrenzt durch den grundätzlichen Schutz des Eigentums. DA hat der Gesetzgeber überhaupt keinen Spielraum. Vorrangig sind die Interessen des Urhebers und nicht die des Nutzers.
    Der kann aber durchaus auch über so etwas wie eine Kulturflatrate erfolgen. ...
    Käuen Sie doch nicht ständig die "Kulturflatrate" wieder sondern beantworten Sie ENDLICH die zahlreichen Fragen, wonach die sich bemessen und wen sie fördern soll, und wen demzufolge nicht. Sowie die Frage, warum man eine Flatrate für "Kunst" bezahlen soll, die man nicht will.
    Aber sachliche Erwägungen interessieren Sie doch eh nicht, wenn man so schön einfach polemisieren kann.
    ... vielleicht liegt's daran, daß Sie - so steht zu hoffen - ein guter Krebsforscher sind, aber von juristischen Fragestellungen keinerlei Dunst haben. Und sich von denen, DIE mehr als Sie davon haben (und damit meine ich keineswegs nur mich) in keiner Weise belehren lassen, uns vielmehr nur als inkompetent beschimpfen.
  7. #356

    Die Diskussion um eine Kulturflatrate...

    ...zeigt sehr schön, auf welchem monothematischen Gleis die Piraten und ihre Anhänger fahren. Die Verkürzung auf Musik und Filme, auf im Internet herauf- und herunterladbare Inhalte, läßt außer Acht, daß sehr viele andere, im weitesten Sinne "künstlerische" und "kreative" Berufsfelder, von den undurchdachten Vorschlägen der Piratenpartei betroffen wären. Und, wenn alle, die künstlerisch und kreativ Tätig sind, über eine Pauschale (wie hoch? worauf? von wem festgesetzt? wer wäre bezugsberechtigt?) bedacht würden, bräuchte Bernd Neumann wohl einige tausend zusätzliche Mitarbeiter, um den völlig diversen Ausprägungen kreativen Schaffens nachzugehen. Eine überbordende Kulturbürokratie wäre die Folge.

    Wie sieht es z.B. mit dem herunterladen von Skulpturen aus; also wie wären Bildhauer und Steinmetze abzugelten? Wie sieht's mit der Komponistin für neue Kammermusik aus? Wie wird der freie Biologieillustrator pauschalisiert? Und der Möbeldesigner?

    Dazu kommt: was sagen Sie dem jungen Fotografen, dessen Bildwelten nach zwanzig Jahren in den Kunstkanon Eingang finden, dessen Werk aber schon nach 10 Jahren "open source" ist - pech gehabt, Junge? Oder was soll der arme York Höller in Köln sagen, dessen Scan für Soloflöte vielleicht erst 2041 bekannt werden - hätteste besser was cooles für Youtube gemacht, Alter?

    Die Piratisten sind sich, ob ihrer zumeist eingeschränkten Lebenswirklichkeit, nicht in der Lage zu überblicken, auf welch vielfältige Bereiche ihre "Konzepte" Auswirkungen hätten.
  8. #357

    So gering?

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Das hängt faktisch auch von der Akzeptanz eines Gesetzes, von der Chance, erwischt zu werden und von den damit verbundenen Sanktionen ab...
    Offensichtlich ist die Akzeptanz in der Bevölkerung so gering, dass die Piraten immer mehr Zulauf bekommen.
    Zulauf für die Piraten ist schon richtig. Aber um das Gesetz zu ändern braucht es wohl noch etwas mehr!
    Und wie Sie in dieser Diskussion (Sie sind ja eifrig dabi - was ich gut finde!) sehen, sind lange nicht alle Bürger Ihrer Meinung!

    Und nur weil ein Gesetz nicht von allen akzeptiert wird, muss es noch lange nicht geändert werden!
  9. #358

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Was spielt das für eine Rolle? Es gibt genügend Lieder und Bücher, die sowohl als Unterhaltung als auch als Lehrmittel in der Schule eingesetzt werden. Wo und mit welcher Berechtigung wollen Sie da differenzieren?.
    Ich bin einfach so frei und halte die beim Herunterladen von Pop-Songchen und Hollywoodfilmen einzig gegebene Unterhaltungsabsicht für keinen Rechtfertigungsgrund in die Eigentumsrechte der Urheber einzugreifen. Hier irgend welche "Bildungsintensionen" anzugeben ist ein bloßer Vorwand.

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Interessant ist, was Sie in Ihrem Zitat ausgelassen haben:
    Im Einzelnen ist es Sache des Gesetzgebers, im Rahmen der inhaltlichen Ausprägung des Urheberrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sachgerechte Maßstäbe festzulegen, die eine der Natur und der sozialen Bedeutung des Rechts entsprechende Nutzung und angemessene Verwertung sicherstellen. Dabei hat der Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Entscheidungsraum.
    .......
    Aus dem von Ihnen hervorgehobenen Satz wollen Sie dies erkennen? Ich muß Ihnen leider mitteilen, dass Sie schon wieder falsch liegen. Das BVerfG stellte zum einen klar, daß die eigentumsrechtliche Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses und zum anderen die Freiheit des Urhebers in eigener Verantwortung über die Verwertung der Werke bestimmen zu können, gegeben sein muss. Zumindest letzteres ist nicht mehr gegeben, wenn gerade die privaten Endverbraucher, an die die Werke gerichtet sind, mit letzteren tun und lassen können was sie wollen. Daß bei einer Anforderung, zur Bezahlung der Nutzung, so wie sie derzeit gegeben ist, eine der sozialen Bedeutung von bereits heute omnipräsenten Lady-Gaga-Liedchen keine angemessene Nutzung möglich sein soll, ist beim besten Willen nicht zu erkennen. Ein derartiger Eingriff in die Verwertungsrechte der Urheber wäre deshalb nicht verhältismäßig, selbst wenn man eine Kulturflatrate als Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts und nicht als dessen Entzug werten würde.

    Im übrigen scheint es sich bei der Kulturflatrate als angebliche Position der Piraten um eine Scheindiskussion zu handeln, da die Piraten zwar intern darüber diskutieren, diese aber bis jetzt nicht als ihre Position verlautbart haben. Im Gegenteil, es gibt anscheinend parteiintern heftigen Widerstand dagegen:
    Kulturflatrate
    Damit ist die Position der Piraten als Partei nicht erkennbar, ob sie überhaupt als Ziel vorgeben, die Urheber für die geforderte Nutzung der Werke durch freie Kopierbarkeit zu entlohnen. Obwohl ich entsprechend nachgefragt habe, hat bis jetzt niemand einen entsprechenden Nachweis erbracht.

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Eine entsprechend gegenfinanzierte und ausgeglichene Übertragung der nichtkommerziellen Nutzungsrechte an die Allgemeinheit wäre also keineswegs per se verfassungswidrig.
    Das ist die große Frage, zu der es unterschiedliche Meinungen gibt. Ich bin der Auffassung, die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit ist bei der Kulturflatrate groß, da sie anders als bisherige Pauschalabgaben für bestimmte Nutzungsgeräte oder Gema-Gebühren, den Urhebern die Verwertungsmöglichkeit gegenüber privaten Nutzern, an die sich ihre Werke fast ausschließlich richten, zwangsweise und vollständig entziehen würde.
  10. #359

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Wie kommen Sie darauf, dass die Piraten Unrecht zu Recht machen wollen? Folgt man Ihrer Argumentation wird mit jeder Gesetzesänderung Unrecht zu Recht gemacht. Folgt man Ihrer Argumentation, dann war die Abschaffung von § 175 StGB (Unzucht zwischen Männern) wohl auch "Unrecht zu Recht" machen?
    Folgt man Ihrer Argumentation, gibt es gar kein Unrecht und Recht sondern nur Gesetze die ein solches (temporär) definieren.

    Natürlich war (bzgl. Ihres Bsp.) der juristische Vorgang "Unrecht" zu "Recht" machen! Was denn sonst!

    Wenn eine Gesellschaft sich entwickelt erkennt Sie, dass Veränderungen nötig sind (z.B. Frauenwahlrecht, Homo-Ehe). Diese sind dann durch Gesetze (-sänderungen) geregelt.

    Das ist alles keine Frage! Mich überzeugt die Argumentation der Piraten leider gar nicht. Deshalb lehne ich diese Haltung ab.

    Als guter Demokrat werde ich die Gesetzesänderung respektieren, wenn die Piraten eine entsprechende Mehrheit (in der Demokratie nämlich erforderlich und noch in unerreichbarer Entfernung!) erlangt haben!


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