Debatte um Religionsfreiheit: Bischöfe kritisieren Urteil gegen Beschneidungen

Das Urteil zur Strafbarkeit von religiösen Beschneidungen bei Jungen löst heftige Reaktionen aus: Die Bischofskonferenz hält die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen in Deutschland für gefährdet. Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler.

Bischofskonferenz kritisiert Beschneidungsurteil - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Schon klar. Was man mit kleinen Jungs alles so machen kann, damit kennen sich Bischöfe natürlich gut aus.
  2. #2

    Gloria Concordia, lieber Mohammed!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Urteil zur Strafbarkeit von religiösen Beschneidungen bei Jungen löst heftige Reaktionen aus: Die Bischofskonferenz hält die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen in Deutschland für gefährdet. Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler.
    Wenn es um ihre Machtsphären geht, sind sich die Geisterbeschwörerer aller Couleur auf einmal merkwürdig einig!
    Groß Ökomene. Ganz große Ökomene.
  3. #3

    Endlich !

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Urteil zur Strafbarkeit von religiösen Beschneidungen bei Jungen löst heftige Reaktionen aus: Die Bischofskonferenz hält die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen in Deutschland für gefährdet. Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler.

    Bischofskonferenz kritisiert Beschneidungsurteil - SPIEGEL ONLINE
    ein mutiges Urteil, das ich sehr begrüsse!
  4. #4

    Zitat von GoBenn Beitrag anzeigen
    Schon klar. Was man mit kleinen Jungs alles so machen kann, damit kennen sich Bischöfe natürlich gut aus.
    Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Gedanken man sich im kirchlichen Umfeld um Genitalien macht.
    Dass dieses den Bischöfen bei aller Offensichtlichkeit nicht selbst unangenehm ist, wundert mich.
  5. #5

    Geheule

    Warum sollte die Unverletzlichkeit eines Kindes in einem säkularen Staat hinter den Interessen diverser Sekten zurückstehen?
    Letztlich geht das Urteil gar nicht weit genug.
    Es gehört ein grundsätzliches Verbot der religiösen Schulung und Taufe, bzw. ähnlichen Initiationsriten für alle Minderjährigen ins Gesetz.
    Und jede Zuwiderhandlung muß mit dem Strafmaß der Körperverletzung bewertet werden.
  6. #6

    Die Beschneidung...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    ... Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler.
    ... von [kleinen] Jungen (und noch mehr von [kleinen] Mädchen) ist zunächst einmal - losgelöst von jeder Religion - eine barbarische Körperverletzung.
    Ich kann sowieso keine Religion ernst nehmen, aber schon gar nicht dann, wenn sie vorsätzliche Körperverletzungen vorschreibt.
    Wenn ein junger Mann meint, er müsste sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen beschneiden lassen, sollte er das nach freier Entscheidung gern machen lassen.
  7. #7

    gutes urteil der menschlichkeit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das Urteil zur Strafbarkeit von religiösen Beschneidungen bei Jungen löst heftige Reaktionen aus: Die Bischofskonferenz hält die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen in Deutschland für gefährdet. Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler.

    Bischofskonferenz kritisiert Beschneidungsurteil - SPIEGEL ONLINE
    es dürfte klar sein, dass die herren bischöffe dabei wohl kaum das kindeswohl im blick haben, sondern vor allem die diskussion um religiösen fanatismus und menschenrechte scheuen wie der teufel das weihwasser. jeder könnte der näxte sein, dem lieb gewordene menschenverachtung genommen wird. wahre religionsfreiheit sieht anders aus als das was die herren bischöffe so wollen.
  8. #8

    Allianzen

    So bilden sich eben Allianzen: Im Konflikt zwischen religiösen Traditionen und Kinderwohl stellen sich die Religionskorporationen freilich auf die Seite der Traditionen und nicht der Kinder. Immer deutlicher wird, daß wir hierzulande nicht ein Problem mit dem Islam und der "westlichen Wertegemeinschaft" haben, sondern daß es um einen Konflikt zwischen der säkularen Zivilgesellschaft und den Religionsvertretern ganz allgemein geht.
  9. #9

    Das sind doch "Zwei Paar Schuhe"

    Das eine ist die Religionsfreiheit, die nach unserer Verfassung jedem Menschen gewährt werden muss und das andere ist die Körperverletzung an einem unschuldigen Kind, welches die Eltern unter dem Argument der Religionsausübung herbeiführen.
    Es leuchtet mir nicht ein, weshalb ein nichtbeschnittener Junge die Religion seiner Eltern nicht ausüben kann, Er kann doch später selbst in eine OP einwilligen, wenn ihm das zur Ausübung seiner Religion erforderlich erscheint.
    Auch wenn das zu einem "Beschneidungstourismus" führt oder wie häufig durch Immane durchgeführt wird, wird jedes Kind wissen, dass an ihm eine Körperletzung begangen wurde und er kann die Schuldigen anzeigen. Das konnte bislang niemand. Auch Großeltern können nun diese Barbarei verhindern und jeder muss sich darüber im klaren sein, dass er gegen das Gesetz verstößt.