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Debatte über Zwangsexmatrikulation: Volle Härte contra harte Fälle
Wohin*mit Alt-Studenten, die noch Diplom oder Magister anstreben? Sollen die*Unis sie rauswerfen?*Oder weitermachen lassen?*Erst beraten - und dann mit Zwang hinausbefördern, sagt Frank Stäudner vom Stifterverband. Student Patrick Schnepper widerspricht: Rausschmisse sind fatal.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...783587,00.html
- #80 02.09.2011 07:14 von dickebank
Eingangskontrolle
Ist doch ganz einfach, wer ein Abitur besser als 1,0 sein eigen nennt darf studieren. Wenn er den Bachelor nicht in 4 Semestern schafft ist ein anschließendes Masterstudium erst nach einer 15-jährigen beruflichen Bewährung, die "stets zur vollsten Zufriendenheit" ausfiel, möglich.
Alternative der Besuch einer Privatuniversität und mindesten 10K Euro Semestergebühren, da Leistung (das Leisten der Zahlung) sich ja wieder lohnen muss. - #81 02.09.2011 07:56 von
Was sagt die Studienordnung?
Wenn in der Studienordnung keine Frist vermerkt ist, soll es solange angeboten werden, bis man fertig ist.
Die Studienordnung verstehe ich als Vertrag zwischen Student und Hochschule und in der Vergangenheit konnte man noch darauf vertrauen, dass man sich auf seine Studienordnung berufen kann.
Dass dies in diesem Fall nicht gehen soll, verstehe ich nicht. Ich sehe da irgendwie ein rechtliches Problem.
Vielleicht übersehe ich aber auch was? - #82 02.09.2011 08:01 von
Genau diese Deadline gibt es. Nachzulesen in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Überleitungsvorschriften der jeweiligen Fachbereiche und Studiengänge. Das aktuelle "Problem" ist, dass genau die dort genannten Übergangsfristen jetzt auslaufen.
Wer jetzt ganz erstaunt ist, ist also des Lesen und Rechnens nicht fähig, hat es aber irgendwie geschafft, jede andere Hürde im Studienverlauf, die das Langzeitstudium auch im Diplomstudiengang früher unterbunden hätte, zu umgehen. Auch im Diplomstudiengang gab es Regelzeiten und letztlich großzügige Fristen, bei deren Überschreiten man hätte Härtefälle darlegen und/oder Beratungsgespräche wahrnehmen müssen. - #83 02.09.2011 08:26 von
Warum Exmatrikulation ?
Witzig. Für jeden Studenten in einer alten Prüfungsordnung
braucht man eine eigene Klausur, manchmal eigene Vorlesungs-/Übungszeiten, eine eigene Korrektur, etc. Zudem muss der Studiengang ja noch studierbar sein, da muss man dann also noch Kurse aus der Vergangenheit anbieten. Das ist
_sehr_ viel Arbeit, und um ehrlich zu sein, die Spitzenkandidaten, für die der Aufwand betrieben werden soll, haben es absolut nicht verdient. - #84 02.09.2011 09:52 von
...
Da ist auch eigentlich nichts verkehrtes daran. Aber wie in einem jeden anderen Vertrag können besondere Umstände eben dazu führen, dass der Vertragsinhalt an veränderte Gegebenheiten angepasst wird.
Wenn eine Seite diese Änderungen nicht akzeptieren will, dann ist das Abkommen eben hinfällig. Aber Hochschulen sind doch nicht verpflichtet, über Jahre hinweg verschiedene Prüfungsordnungen, vergleichbare Studiengänge und überalterte Abschlüsse parallel anzubieten, nur weil Einzelfälle nicht gewillt sind, sich intensiv mit der Problematik zu beschäftigen, auf welche Art und Weise sie ihr Studium fortsetzen können.
Man HAT angeboten, über einen gewissen Zeitraum auch begonnene Diplomstudiengänge fürtzuführen und die Gelegenheit zu geben, sie entsprechend abzuschließen. Aber etwas derartiges KANN eben nur eine Übergangsregelung sein und muss auch irgendwann auslaufen. Es ist nicht unzumutbar, dass ein Student den Studiengang in einen aktuellen wechselt, wenn er auch nach einem angemessenen Zeitrahmen sein begonnenes altes Studium nicht abgeschlossen hat. - #85 02.09.2011 11:21 von jinky
sadasd
Im Extremfall kann sich das so gestalten, dass ein Lehrstuhl über Jahre mit Vertretungen aufrechterhalten werden muss - z. B. in Fächern/Studiengängen die Sparmaßnahmen zum Opfer fielen. Da finanziert das Land dann volles Lehrpersonal auf dem Wege von Vertretungen für ein paar Hanseln in zweistelligen Semesterzahlen. Das kann's auch nicht sein.
- #86 02.09.2011 12:04 von
- #87 02.09.2011 12:09 von
Statt Exmatrikulation automatisch Diplom
- #88 02.09.2011 12:15 von
...
Also mir sagt die Logik, daß man nur entweder einen Studienplatz blockieren oder irgendwas ganz anderes machen kann, aber nicht beides zugleich. Ein NC wird nur eingeführt, wenn Vorlesungen, Übungen, Seminare usw. überfüllt sind. Wenn das der Fall ist, wird es kaum an denen liegen, die kaum anwesend sind. Also: welches Motiv steckt wirklich hinter ihrer Tirade ("Egoismus" und "Dummheit")?
Jolly65 - #89 02.09.2011 12:21 von
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