DPADas Parteiverbot ist die stärkste Waffe einer Demokratie. Soll sie nun die 6000 Mitglieder starke Krawallpartei NPD treffen? Viel spricht dafür, dass das Verfassungsgericht einen Antrag so beantworten würde, wie man es 1956 beim Verfahren gegen die KPD hätten tun sollen: mit mehr Gelassenheit.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...823345,00.html
die lieber verbietet als sich mit der opposition einmal wirklich
auseinander zu setzten hat meiner meinung nach ein ernsthaftes
problem...jetzt...und in zukunft erst recht...
Nein is sie nicht!
Die Stärkste Waffen der Demokratie ist die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit und Wahlfreiheit.
Parteiverbot ist kein demokratische Mittel. Es ist das Eingeständnis von Hilflosigkeit.
Die NPD wird niemals meine Sympathie, Zustimmung oder Stimme haben. Aber auch sie habe das recht ihre Meinung zu sagen.
Beides zusammen geht wohl nicht!
Entweder NPD-Verbot und Auflösung des Verfassungsschutzes, oder Verfassungsschutz und kein NPD-Verbot.
Aus demokratischer Sicht kann die NPD als verfassungsfeindliche Partei letztlich erst dann verboten werden, wenn der Verfassungsschutz nicht mehr mit seinen V-Leuten mit der NPD in Verbindung gebracht werden kann.
Abgesehen davon, dass ein Abzug oder "Abschalten" der V-Leute in der NPD, die Frage aufwerfen würde, was es denn dann überhaupt noch für eine sinnvolle Aufgabe gäbe, die den Aufwand dieser Verfassungsschutzbehörden rechtfertigen kann, wird dieser Abzug bzw. dieses "Abschalten" aus prinzipiellen Gründen des Wesens der Geheimdienstarbeit nicht nachweisbar und daher nicht glaubhaft darstellbar sein.
Eine demokratisch glaubhafte Trennung von verfassungsfeindlicher Partei und Organisation und Verfassungsschutz, die die Voraussetzung sein wird für ein Verbot der verfassungsfeindlichen Partei, wird letztlich nur möglich sein, wenn es keinen Verfassungsschutz mehr gibt.
NPD-Verbot oder Existenz des Verfassungsschutzes. Beides zusammen geht wohl nicht! - Am besten, Sie dchten auf der Stelle selber nach
Und was ist eigentlich mit der SRP? Wie ist deren Verbot zu bewerten? Würde der Herr Kommentator das auch als "unselig" bezeichnen? Und warum wird der Fall überhaupt nicht erwähnt???