Wenn Sie netterweise noch kurz erklären wollten, gegen wen sich die Kündigungsschutzklagen richten würden und was sie mit einem solchen Verfahren erreichen wollten? Weiterbeschäftigung und Lohnfortzahlung im insolventen Betrieb? Das gibt doch nach ausgiebiger Beschäftigung von Rechtsanwälten, die von der Gewerkschaft bezahlt werden, also von tausenden anderen Mitgliedern auch, und weiterer Überlastung der Gerichtsbarkeit nur wertloses bedrucktes Papier ohne einen praktischen Nutzen. Schlecker ist pleite, der Laden ist zu und da ist eine Verkäuferin, der ein Richter bescheinigt, dass die Kündigung ungültig gewesen wäre... Na, und wie weiter? Neuer Anlauf im Rechtstreit um wenigstens eine Abfindung zu erstreiten, die aus der Insolvenzmasse nicht beglichen werden kann oder aber vom Arbeitsamt auf Zahlungen angerechnet würde. Super.

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