Hallo Herr Lobo,
das BVerfG hat schon 2008 das hier einschlägige Grundrecht mit dem sperrigen Namen "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" eingeführt. Als Grundrecht dient es natürlich in erster Linie zur Abwehr staatlicher Übergriffe, aber bei derart marktbeherrschenden Unternehmen wie facebook kommt jedenfalls die sog. Drittwirkung zum Tragen.
Es interessiert bloß niemanden.
mfG Jan Fortmeyer
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