Forum


 

Datendiebstahl bei Julius Bär: Schweizer Bankangestellter festgenommen

REUTERSEr soll Kundendaten gestohlen und an die deutschen Behörden weitergegeben haben: Ein Angestellter der Schweizer Privatbank Julius Bär ist festgenommen worden. Empfänger der Daten-CD sollen mal wieder Steuerfahnder aus NRW gewesen sein.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...852189,00.html
  1. #1

    §259 StGB

    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Abs.1: GILT NICHT FÜR HANNELORE KRAFT
  2. #2

    So what...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er soll Kundendaten gestohlen und an die deutschen Behörden weitergegeben haben: Ein Angestellter der Schweizer Privatbank Julius Bär ist festgenommen worden. Empfänger der Daten-CD sollen mal wieder Steuerfahnder aus NRW gewesen sein.

    Julius Bär: Schweizer Bankangestellter wegen Datenklau festgenommen - SPIEGEL ONLINE
    ...der Typ war eben gierig. Soll ja in Bankerkreisen durchaus öfter vorkommen.

    Das wird die Steuerfahnder aus NRW allerdings nicht davon abhalten, weiter CDs zu kaufen. Und das ist gut so!

    Solange Steuersünder anonym bleiben, lediglich die Zinsen versteuert werden und noch nicht einmal in dem Maß in dem ich hier in Deutschland versteuern muss, ist jede gekaufte CD jeden Cent wert!
  3. #3

    Sie Pharisäer!

    Zitat von mehlmaxi Beitrag anzeigen
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Abs.1: GILT NICHT FÜR HANNELORE KRAFT
    Ihnen ist es lieber, das Sie die Steuern dieser Straftäter mitbezahlen! Sie sind ja nicht nur ein Pharisäer, Sie sind ja ein Held!

    Doch von diesem Heldentum bin ich weit entfernt. Steuerhinterzieher müssen bluten, denn die betrügen auch mich! Sie können sich ja gern betrügen lassen, ich nicht!
  4. #4

    ............

    wie??
    Die Schweizer haben den Mann wieder aus der U-Haft entlassen?? Na dann wird er wohl als politischer Flüchtling bald bei uns ankommen.
  5. #5

    Wenn die Bank das tatsächlich so gemeldet hat,

    dann hat sie bestätigt, daß es in Ihrer Kundschaft zahlreiche Leute aus DE gibt, die trotz eindringlicher Mahnung zur Klärung der Kapitalherkunft und zur Versteuerung der Einkünfte aus dem angelegten Kapital, diesen Pflichten rechtswidrig nicht nachkommt. Anders formuliert: die Bank gibt zu, dass in ihren Büchern Schwarzgeld liegt, und dass die Geschätsabwicklung im Ergebnis offen für Rechtsverstöße seitens Ihrer Kunden ist.
    Daher darf die Frage erlaubt sein, ob die Leitung der Bank nicht zwei und zwei zusammenzählen kann, dass nämlich ihr eigenes Gebaren offensichtlich zu Rechtverstößen seitens der Anleger einlädt.

    ts-ts-ts: is schon klar - nee: es ist ja der böse deutsche Fiskus der die nichtsahnenden Bankmitarbeiter zu Datendiebstahl verführt.
  6. #6

    Zitat von mehlmaxi Beitrag anzeigen
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Abs.1: GILT NICHT FÜR HANNELORE KRAFT
    Sorry, aber Daten sind keine Sache. Deswegen braucht es die erfundene Ausnahme von Abs. 1 nicht und der Paragraph findet keine Anwendung. Lediglich die CD muss legal erworben sein.
  7. #7

    Bekommt sicherlich das Bundesverdienstkreuz

    Für seine vorbildliche Aufdeckung von Straftaten von Schäuble überreicht.
  8. #8

    Zitat von mehlmaxi Beitrag anzeigen
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Abs.1: GILT NICHT FÜR HANNELORE KRAFT
    § 27 StGB Beihilfe
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

    Und Steuerhinterziehung ist eine Straftat !!!
  9. #9

    Willkommen Neu-Poster !

    Zitat von mehlmaxi Beitrag anzeigen
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Abs.1: GILT NICHT FÜR HANNELORE KRAFT
    Als neuer Teilnehmer am Forum (Beitrag Nr. 1), ist es Ihnen sicher entgangen, dass die Frage "Datendiebstahl" hier seit gefühlten 2 Jahren bereits ausgiebig diskutiert wurde. Um es kurz zu machen, Sie liegen in mehrfacher Hinsicht falsch, was die Vermutung (Hoffnung?) betrifft, es handele sich bei kopierten Daten mit (mutmaßlichen) Steuerhinterziehungsinformationen um Diebstahl im Sinn des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik.








TOP



TOP