wenn der schweizer herr noch 1000 mal behauptet, der ankauf der cd sei illegal, dann ist und bleibt das dennoch unsinn. in deutschland gilt deutsches recht und nach deutschem recht sind ermittlungen gegen steuerhinterzieher EBEN NICHT illegal. steuerhinterziehung ist dagegen illegal und in der abwägung der rechtsgüter steht nun mal die verfolgung des täters (steuerhinterzieher) vor den pflichten des opfers (staat der steuerbürger). die cds MÜSSEN also aufgekauft werden, wenn sie angeboten werden, sonst handelt es sich um strafvereitelung im amt und schädigung des staates. das kann zur entlassung aus dem beamtenstand führen.
wer nicht verfolgt werden will, sollte seine steuern ordnungsgemäß abführen, denn wer das tut, braucht vor keiner cd angst zum haben.

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