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Copyright-Kritik: Lange Schutzfrist lässt Bücher sterben

DPAEin überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern: US-Forscher kritisieren schädliche Folgen langer Schutzfristen, deutsche Bibliotheken beklagen, dass sie fast vergessene Werke kaum digitalisieren dürfen. So verschwinden Bücher, womöglich für immer.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829393,00.html
  1. #40

    erst mal leihen und lesen

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Auch ja, ist das so? Die Bücher auf meiner Suchliste finden sich dort jedenfalls nicht. In den USA könnte ich ein paar davon in mehreren Uni-Bilbliothen bekommen - hier nicht.
    Wäre es möglich, daß es sich nicht um deutsche Bücher handelte ? Ich bekomme in der Stadtbibliothek sofort eine Liste, wo in Deutschland das Buch einzusehen ist, und natürlich das Angebot der Fernleihe. An Unis natürlich auch, hier incl. Ausland. Oder sind Ihnen diese Institutionen unbekannt ?

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Ist ein amerikanisches Projekt. Die Server für deutsche Literatur werden allerdings vom Spiegel gehostet.
    ...
    Aber Sie können ja gerne mal selbst Stichproben machen.. Das Ergebnis könnte überraschend sein.
    Wozu ? Ich kenne das Teil seit langem. Eine der ganz wenigen habhaften Adressen im Internet. Die Idee ist amerikanisch. Die Texte nicht.

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Hübsche Vorhersage. Da gehen Sie kaum ein Risiko ein. Hesse wird erst 2033 gemeinfrei, Böll 2056 und Grass lebt noch.
    Dann wird gesichert kein Mensch mehr wissen, um wen es sich gehandelt hat. Im Gegensatz zu Mann, Zweig, Kafka, Musil. Oder Brecht und Kästner.
  2. #41

    Die von UrhG-Kritikern bzw. -gegnern häufig geforderte Verkürzung der Schutzfristen auf z.B. 5 Jahre ist besonders zynisch im Kontext der anderen "Forderungen", die von gleicher Seite permanent vorgetragen werden: Die Urheber mögen doch bitte mit der Zeit gehen, sich neue Geschäftsmodelle suchen und sich vor allem von ihren bösen Verwertern emanzipieren, sprich: sich selbst vermarkten! Das soll doch so super gehen im Internet! Doch, Überraschung: Leider sieht die Realität ein wenig anders aus. Als Klein- oder Selbstverleger ist es nahezu unmöglich, innerhalb 5 Jahren genug Bücher zu verkaufen, um die Kosten wieder einzufahren. Verkürzung der Schutzfristen würde (wiedermal) nur den wirtschaftlich Stärksten nutzen, die es sich leisten können, Produkte mit großen Werbebudgets innerhalb kurzer Zeit zu pushen. Um neue Geschäftsmodelle für Urheber zu ermöglichen - wenn man diese Forderung denn ernst meinte (!) - müsste man konsequenterweise für längere Schutzfristen eintreten. Ich weiß wovon ich spreche, ich betreibe einen Kleinverlag für u.a. meine eigenen Bücher und gehe davon aus, dass ich manche Bücher über viele Jahre verkaufen muss. Anders geht es gar nicht! (Es sind keine Mittelalterromane oder Entrümpelungsratgeber, von daher schon mal keine Automatik-Bestseller.) Zusätzlich sei noch angemerkt, dass in einigen dieser Bücher zwischen zwei und drei Jahren Arbeitszeit stecken, da kommt mir eine Schutzfrist von 5 Jahren wie ein schlechter Witz vor.
  3. #42

    Zitat von albert schulz Beitrag anzeigen
    Wäre es möglich, daß es sich nicht um deutsche Bücher handelte ? Ich bekomme in der Stadtbibliothek sofort eine Liste, wo in Deutschland das Buch einzusehen
    Ich kann hier in der Firma Literatursuchen machen lassen. Die finden alles, auch die Titel, die noch nicht in Datenbanken aufgenommen wurden (und das sind mehr als man denkt).

    Nein, diese Bücher sind einfach zur falschen Zeit erscheinen. Bei zurückgehenden Budgets wurden eher spezielle Fachbücher aus kleineren Verlagen einfach nicht mehr angekauft. Vielleicht noch, wenn der Autor ein Prof. der entsprechenden Uni war.
  4. #43

    Zitat von mister_coconut Beitrag anzeigen
    Die von UrhG-Kritikern bzw. -gegnern häufig geforderte Verkürzung der Schutzfristen auf z.B. 5 Jahre ist besonders zynisch im Kontext der anderen "Forderungen", die von gleicher Seite permanent vorgetragen werden:
    Wer redet von 5 Jahren? Oder sind es 5 Jahre nach dem Tod des Urhebers?


    Zitat von mister_coconut Beitrag anzeigen
    Doch, Überraschung: Leider sieht die Realität ein wenig anders aus. Als Klein- oder Selbstverleger ist es nahezu unmöglich, innerhalb 5 Jahren genug Bücher zu verkaufen, um die Kosten wieder einzufahren.
    Welche Kosten? Die Leute reden von eBooks. Da entstehen im Selbstverlag überhaupt keine Kosten, so lange man nichts verkauft. Außer natürlich eigener Arbeitszeit. OK, doch, eine ISBN kostet, glaube ich, 80€.
  5. #44

    "Laut einer US-Studie ..." - das ist meist der Beginn einer Geschichte aus Absurdistan. Zu fragen ist immer, wer warum eine solche Studie anfertigt oder bestellt. Hier geht es eindeutig um die Aufweichung der Schutzfristen für Autoren im kommerziellen Interesse der Großdigitalisierer à la Google & Co., die sich nur unter Androhung äußerster Gewalt (will sagen riesiger Schadenersatzforderungen) davon haben abbringen lassen, ungefragt alles zu scannen, was nicht niet- und nagelfest war.
    Warum wohl ist das Google Book Settlement praktisch tot, wenn auch noch nicht beerdigt? Weil das Settlement immer noch massiv gegen die Eigentumsrechte der Urheber verstoßen hätte. Sagt jedenfalls das zuständige Gericht in New York.
    Ja, Rechteklärung ist mühsam. So what? Wer Geld verdienen will mit dem geistigen Eigentum anderer Leute, der sollte sich wenigsten auf den Hintern setzen müssen, um rauszufinden, mit wem er einen Deal machen muss. Oder darf ich demnächst in die Kneipe gehen, ein Bier zapfen und es dann auf eigene Rechnung verkaufen, ohne dem Wirt etwas abzugeben - nur weil der gerade in der Küche war und mich nicht beim Zapfen stören konnte?
    Für Bibliotheken gibt es bei uns klare Regelungen, in welchem Umfang digitalisierte Bestände zugänglich gemacht werden können. Das ist mühsam. Ja, und?
    Die Verlage sind wirklich nicht kleinlich gegenüber den Bibliotheken - aber es ist doch wohl verständlich, wenn ein Verlag sich betrogen fühlt, wenn eine Bibliothek ein einziges Exemplar eines Buches erwirbt und es dann in digitalisierter Form unbegrenzt zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung stellt.
    Also: bitte mal halblang machen bei dieser Sache.
  6. #45

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Auch ja, ist das so? Die Bücher auf meiner Suchliste finden sich dort jedenfalls nicht. In den USA könnte ich ein paar davon in mehreren Uni-Bilbliothen bekommen - hier nicht.
    Ah, Sie können DEUTSCHE Bücher in mehreren amerikanischen Uni-Bibliotheken bekommen, die Sie hier in Deutschland NICHT bekommen?
    Hochinteressant. Hätten Sie da mal ein paar Titel der von Ihnen gesuchten und nur in Amerika erhältlichen deutschen Bücher?
  7. #46

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Ich weiß, wenn man jetzt fragt, werden einem gleich zig Märchen hier präsentiert. Aber sind wir ehrlich, hatte jemals jemand ein Problem ein Buch zu bekommen?
    Ich.

    Im Studium hatte ein Kommilitone eine absolut geniale Formelsamlung aus den 60ern. Umfangreicher und besser als alles, was ich davor zu Gesicht bekommen habe. War nicht zu bekommen, weder als neuauflage noch antiquarisch.
    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Wie gesagt und weiterhin fehlt es doch vielen einfach am Grundverständnis. Wenn jemand ein Patent anmeldet und einfach niemand erlaubt es zu nutzten, kann man nichts machen.
    Falsch! Zumindest so allgemein formuliert, siehe Zwangslizenz
    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Wenn jemand eine Maschine baut und nicht produziert, dann kann man nichts machen.
    Falsch, niemand hindert mich daran, die funktionsweise der Maschine zu verstehen und nachzubauen(solange keine patente verletzt werden sollen, sonst siehe oben.)

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Und wenn jemand ein Buch schreibt und sich nicht um die "Vermarktung" kümmert, dann kann man eben nichts machen.
    Genau, und das ist der Unterschied zwischen Copyright, Patent und Markenschutz. Patentinhaber kann man zur Lizenzierung zwingen, Marken können bei nichtbenutzung/nichtverteidigung gelöscht werden.

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    PS: Für alle die sich so gerne an den geistigen Eigentum anderer bedienen... Es ist ja bekannt, dass unzählige Autoren Werke bei sich zu Hause haben, die oft erst nach ihrem Tot veröffentlicht werden. Einfach nur, weil der Autor es eben vorher nicht veröffentlicht. Soll man jetzt hingehen und regelmäßig eine "Hausdurchsuchung" bei denen machen? Findet man unveröffentlichte Werke, werden die zum Wohle der Allgemeinheit veröffentlicht?
    Für nichtveröffentlichte Werke haben sie auch kein Urheberrecht. sonst könnte ja jeder kommen und behaupten Joanne K. Rowling hätte seine Rechte verletzt, weil er die komlette Harry Potter Reihe schon seit Jahrzehnten in der Schreibtischschublade liegen hatte. Punkt!
  8. #47

    Zitat von MKasp Beitrag anzeigen
    Ist genug Interesse an einem Buch da, wird es neu aufgelegt oder eben eingescannt. Kann man einen Mitautoren nicht ausfindig machen, hat man eben Pech.
    Tja, ist wie auf dem Fundbüro, Kann man den Inhaber der Geldbörse nicht ausfindig machen, hat man eben Pech, dann muss man die auf den Fundort zurücklegen.

    Oder im Markenrecht. Ich kann mit Fantastillionen von Marken sichern und alle anderen haben Pech. Ich habe die Marken, da können die gar nichts machen.

    Oder im Patenrecht. Wenn ich ein innovatives Gerät entwickle, gibt unheimliches Interesse und Bedarf daran, aber ich benötige eine Lizenz irgeneines Patentes und der Inhaber zickt und will nicht. Dann habe ich halt pech und kann das Gerät nicht bauen.
    Steht ja schon im Grundgesetz, Artikel 14 dass wer Eigentum hat auch alle Rechte dieser Welt hat.... Oder steht da etwa irgendwas von "Eigentum verpflichtet."? .... Ähm, steht da tatsächlich, na sowas aber auch.
    Das Urheberrecht, so wie es heute ist ist in der digtalen Welt nicht mehr zeitgemäß. Früher konnte man noch sagen, "Eine Neuauflage lohnt sich derzeit nicht, aber die Rechte muss man behalten denn evtl. lohnt sich das ja in zehn Jahren".

    In Zeiten von BoD und eBooks sollte es heissen: "Wird ein Werk nicht mehr verkauft, und es existiert keine ausdrückliche und unwiederrufliche Erklärung des(bzw. aller) Urheber, dass dieses Werk in der gesamten Schutzfrist nicht mehr aufgelegt werden soll, dann verfällt der Schutz an dem Werk gemäß Urheberrecht.(es gibt ja immer noch den sehr seltenen Fall, dass ein Autor mit den Aussagen in einem Werk nicht mehr einverstanden ist und eine Neuveröffentlichung ausdrücklich nicht wünscht)

    Analog zum Markenrecht, wo der Markenschutz auch verfällt, wenn die Marke nicht geutzt und verteidigt wird.
  9. #48

    Zitat von Petra Beitrag anzeigen
    Ah, Sie können DEUTSCHE Bücher in mehreren amerikanischen Uni-Bibliotheken bekommen, die Sie hier in Deutschland NICHT bekommen?
    Hochinteressant. Hätten Sie da mal ein paar Titel der von Ihnen gesuchten und nur in Amerika erhältlichen deutschen Bücher?
    OK. Die drei "most wanted" auf meiner Liste. Zwei davon sind in amerikanischen Uni-Bibliotheken zu finden. Versuchen Sie ihr Glück:

    P. M. Lange: Synthesis of Advanced Tunnel Diode Circuits
    QD-Verlag, Frankfurt a.M, 1969

    Bert Gantert, Jürgen Bauer: Block Designs and the Optimization of Combinatorial Logic.
    Fachverlag M. Kohl, Gießen 1978

    Martina Kehlstein: Exact Algebraic Modelling of Analog Circuits
    Kehlstein-Verlag, Aachen 1973
  10. #49

    Quatsch

    Zitat von stephan@mcsteph.com Beitrag anzeigen
    Dann setz ich mich hin und warte halt mit der Fertigstellung meiner Hausarbeit so 30, 40 Jahre, bis ich "datumsgesteuert" endlich auf das Werk zugreifen "darf", welches schon seit Jahren verfügbar WÄRE, GÄBE es nicht solch kranke, dumme und veraltete Gesetze!
    Was ist denn das für ein Quatsch. Niemand hindert Sie, bei einer wissenschaftlichen Arbeit Literatur zu zitieren, die wegen Zweifeln an der Rechteinhaberschaft nicht mehr verlegt wird. Und das kann bei einer Hausarbeit Ihr einziges Problem sein und ist insoweit keines. Keiner verlangt von Ihnen, Literatur, die nicht mehr greifbar ist, erst zu verlegen, um dann darauf zugriefen zu können.


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