Habe ich das richtig gelesen. Berlusconi ist in erster Instanz untersagt worden ein öffentliches Amt für die Dauer von mehreren Jahren auszuüben. Muss ich dem dann entnehmen, dass das Ministerpräsidentenamt kein öffentliches Amt ist?
Ich glaube ich muss mich wohl näher mit der italienischen Rechtsprechung auseinandersetzen um das zu verstehen.
Ich dachte immer dass solange auch nur der Anscheinsverdacht besteht keine Kandidatur erfolgen kann. Er ist ja nicht freigesprochen worden sondern in erster Instanz verurteilt worden, auch wenn er vielleicht in Revision gegangen ist.
Italien ist halt ein besonderes Land, wo bei Moral und Anstand andere Messlatten gelten - so scheint es mir zumindest.

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