Wenn ich ein Foto mache, so gehört mir das Urheberrecht an dem Foto. Will ich es vermarkten, so muss ich beachten ob ich durch das Erstellen des Fotos in Persönlichkeitsrechte oder auch Markenrechte vielleicht auch Patentrechte eingreife von Personen, Sachen oder Sonstigem, was auf dem Foto dargestellt ist.
Die Christos haben mit der Verhüllung des Reichtages zweifelos ein Kunstwerk erschaffen und besitzen demnach das Urheberrecht an diesem Kunstwerk. Wollte ich dieses Kunstwerk kopieren, indem ich den Reichtag verhülle, so könnte Christo mich abmahnen, wegen Kopierens seines Kunstwerkes, denn es ist ja sein geistiges Eigentum, seine Idee gewesen und nicht meine. Gleiches gilt ja zum Beispiel auch, wenn jemand eine Kopie der Monalisa malen würde.
Klar ist aber auch, dass er sein Kunstwerk öffentlich zur Schau gestellt hat und damit praktisch ja jedem die Gelegenheit gegeben hat, von seinem Kunstwerk ein Foto zu machen. Christo besitzt weder die Urheber- noch irgendwelche Eigentumsrechte an diesen Fotos. Die besitzen zunächst alleine die Fotographen.
Wenn aber ein Fotograph das Urheberrecht an einem solchen Foto hat und durch die Öffentlichmachung des Kunstwerkes durch Christo selbst, Christo weder ein Persönlichkeitrecht in Anspruch nehmen kann, weil er selber nicht auf dem Foto abgebildet ist, noch ein Markenrecht (es sei denn er hat sich die Verhüllung des Berliner Reichstages als eigenständige Marke registrieren lassen) oder ein Patentrecht (es sei denn er hat ein entsprechendes Patent angemeldet), dann hat der Fotograph als Urheber auch das Recht, sein Foto zu vermarkten wie er will.
Das Foto selbst gilt meiner Meinung nach ja auch als eigenständiges Kunstwerk, denn in der Fotographie steckt ja auch künstlerische Freiheit und geistiges Eigentum.
Hätte ich zum Beispiel per Selbstauslöser von mir und meiner Freundin ein Foto vor dem verhüllten Reichstag gemacht, so dürfte ich das auch auf meine Webseite stellen, wenn meine Freundin damit einverstanden ist.
Oder sehe ich das falsch?
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