Zitat von
joachim_m.
Falsch, er ist Bediensteter des Landes und insoweit gilt für ihn zunächst einmal das, was sein Dienstherr sagt. Wenn er keine Vorteile aus dem Aufsichtsratsmandat, dass er ja nicht für sich selbst sondern für seinen Dienstherrn ausübt, annehmen darf, dann darf er es nicht! Und ich würde gerne einmal ihr Geschrei hören, wenn jemand, der für Sie in einem Aufsichtsrat sitzt, Vergünstigungen annimmt, deren Annahme Sie ihm verboten haben. Wahrscheinlich sind Sie wie jeder andere auch dann nicht mehr so tolerant!
Altes Sprichwort:
"Wer am Weihwasserkessel steht, segnet sich."
Es scheint, dass dieses Sprichwort nie an Aktualität verliert.