Darf eine Chemnitzer Familie im Fenster ihrer Mietwohnung eine Piratenflagge aufhängen? Ja, hat nun das Landgericht Chemnitz endgültig entschieden. Damit revidierte das Gericht das Urteil einer früheren Instanz.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...793156,00.html
Wenn sie sich in Chemnitz auskennen, dann kann ich Ihnen raten, sich mal die Straße anzusehen. Nicht die Flagge ist ein Problem, sondern eben dieses eine i. R. s. Haus, dass als Einziges auf der gesamten Straße ungepflegt und baufällig aussieht.
Ich durfte auf jahrelang auf dieser (sonst sehr schönen) Straße wohnen und dieses Haus war nicht wegen der Kinderflagge (die mir wohl bekannt ist), sondern dem ranzigen Äußeren augenfällig. Gleich daneben, Wand an Wand befindet sich das teuerste (bezogen auf die Mieten) und schönste Haus auf der Straße und wertet damit das mit der Flagge gleich nochmal doppelt ab.
Ich möchte wohl glauben, dass dort schnell eine seitenlange Mängelliste generierbar ist.
Im Übrigen hat (so wie ich das verstehe) der Vermieter die Klage angestrengt und insgesamt 2 Instanzen beschäftigt, weil er unklare Mietausfälle wegen einer Kinderflagge in Rechnung gestellt hat.
Wer von denen, die hier laut schreien, es gäbe andere Probleme, würde sich so in seine Persönlichkeitsrechte reinreden lassen und von der Hand weg, ohne Murren und Knurren diese dubiosen "Ausfallgelder" zahlen?!
Als Mieter bin ich für diesen Entschluss Ihrer Person dankbar. Denn mit Vermietern ihrer Geisteshaltung hatte ich schon genug Stress (und nein, ich bin nicht streitsüchtig oder ein Problemmieter sondern erwarte nur, daß Defekte repariert werden uns so).
Dazu gibt es ja auch keinerlei Grund.Aber so ist es halt. Es bringt gar nichts sich über das Urteil aufzuregen,
Die meisten Mieter sind froh, wenn sie keinen Vermieter haben der sie ausschliesslich als Renditequelle sieht.Aber für alle Leute, die die finanziellen Mittel haben und sich überlegen, in Immobilien zu investieren, ergibt sich doch ein eindeutiges Signal: Finger weg.
Im Gegenteil, es wird dazu führen, daß nur noch vernünftige Menschen vermieten die gar nicht erst wegen so einem Scheiß einen Rechtsstreit anfangen und irgendwelche angeblichen Finanzschäden herbeifabulieren.Und so wird sich dieses Urteile (wie viele andere davor) langfristig als Eigentor für die Mieter erweisen.
eigentum verpflichtet. diese feststellung genießt sogar verfassungsrang. genauso wie die freie entfaltung der persönlichkeit.
das weiß selbstverständlich auch jeder vermieter - schon zum investitionszeitpunkt seiner in immobilien. es gab also keinen anlaß für eine klage um die vermeintliche verpflichtung des mieters, die gewinnerzielungsinteressen des vermieters zu unterstützen.
dafür gibt es genug menschen, die eine solche flagge als sympathisches indiz für (kinder-)freundliche atmosphäre und vermieter interpretieren.
sie weisen mit diesem abschnitt selbst darauf hin, welche seiner interessen der vermieter berührt sieht: profitmaximierung. dieses interesse ist legitim, genießt aber keinen verfassungsrechtlichen schutz, der über die eigentumsgarantie hinausgeht.
es gibt übrigens den dritten typus von mietern (z.b. mich), die auch hohe mieten zahlen, für die das vorgehen des vermieters jedoch nahe am ko-kriterium wäre.
die mieterseitig vorgebrachte mängelliste zeigt, der vermieter sollte wirklich nicht in wohnungen investieren.
die rentabilität von investitionen in dieser höhe hängt hoffentlich nicht von einem fetzen stoff im fenster ab!
wenn doch, dann hat der investor einen entsprechenden risikoaufschlag eingepreist - hat er das nicht, fehlt ihm elementares kaufmännisches rüstzeug und er sollte sein vermögen besser als termingeld anlegen.
s.o.: für risikoeinpreisung gibt es ein ausgefeiltes instrumentarium - wenn man selbst die kenntnisse nicht hat, gibt es genügend anbieter am markt, die dieses know-how beisteuern.
gerichte sollen nur vermutete aber nicht beweisbare einflüsse in die einschränkung eines grundrechts umsetzen ? das können sie unmöglich ernst meinen.
wechseln wir einmal die perspektive: wie soll ein mietinteressent anders als auf zufälligem wege eigentlich erkennen, daß der vermieter sich dermaßen asozial verhält, wie im artikel beschrieben ?
für den typus von vermieter, an den sie wohl denken, sollte in der tat gelten: finger weg.
mfg, carsten
... in SPON?
"Persönlich frage ich mich immer, was sie eigentlich für ein Typ von Mensch sind. Ich stelle es mir so vor. Sie hatten ein vollkommen falsches Bild. Dann wurde ihre Bildungslücke geschlossen. Jetzt glauben sie, weil sie keine Ahnung hatten, haben auch alle keine Ahnung. Und das Ergebnis ist dann der oben zitierte Beitrag...
Der Informationsgehalt ihrer Beitrages ist gleich Null. Wie gesagt, ich kenne ihr soziales Umfeld nicht. Aber helfen sie mir mal, an wen in ihrer Umgebung dachten sie denn, als sie diesen Beitrag geschrieben haben? Also, in meinem sozialen Umfeld hätten sie für so eine Ausführung ein müdes Lächeln bekommen...."
Nun das soll jetzt weder gehässig noch doof klingen aber ich denke mal ihre Mieter werden es ihnen auch danken. Mal ehrlich 22 Wohnungen sind nichts angenehmes für einen Rentner und das muss noch nicht mal an bösen Mietern liegen. Reperaturen, Versicherungen, Beschwerden über andere Mieter usw. sind etwas was sich, meiner Meinunge nach, im Alter nur jemand antun sollte, der tatkräftige Kinder hat.
Viele haben halt immer noch die Vorstellung, dass ein Haus, etwas fürs Leben ist. Aber gerade in den nächsten 5 Jahren wird auf viele Hausbesitzer eine wahre Flut an Sanierungen zukommen, wegen der ich nur allen raten kann zu prüfen ob nicht ein Verkauf günstiger ist. Ich möchte jetzt aber nicht zu stark vom Thema abweichen.
mal wieder typisch Amtsgerichte und Amtsrichter.
Willman sein Recht gewahrt wissenmuss man mindestens bis zum Landgericht, oft LG gehen, da Amtsrichter so ihre Probleme mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Kunst- und Redefreiheit haben
Kommentare dazu, dass dies ausgerechnet in Chemnitz stattfand... erspare ich mir.
#k.