APEs ist ein heikler Kurswechsel: Erstmals spricht sich die Merkel-Regierung klar für die Anschaffung bewaffneter Drohnen aus - bisher werden unbemannte Flugobjekte nur zum Spähen verwendet. Die Aufrüstung soll Bundeswehr-Soldaten im Ausland mehr Sicherheit durch "glaubhafte Abschreckung" bringen.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-879547.html
oder in anderen worten: vor dem monitor zu sitzen und unschuldige menschen per knopfdruck auszulöschen ist an feigheit nicht zu überbieten und sowas beschwert sich dann, wenn der gegner sich - ebenso feige - unerkannt in die luft sprengt. ganz arm.
Sicher werden bei dieser Meldung bei so Manchem einige "Warnlampen" angehen. - Solche Waffensysteme können jedoch einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Soldaten im Einsatz leisten.
Wenn man diese schon in solche "Einsätze" entsendet, sollte auch der bestmöglichen Mittel zur Verfügung stehen.
Zur Erinnerung:
Noch vor wenigen Jahren musste sich die Bundeswehr in Kundus aufgrund politischer Entscheidungen den "Luxus" leisten, ohne schwere Waffen auszuharren, während die Taliban Nacht für Nacht Artillerieraketen zum Einsatz brachten.
Es kommt halt immer darauf an, wie man solche Drohnen einsetzt.
Wie man es nicht machen sollte, leben andere vor - hoffen wir, das wir nicht die gleichen Fehler begehen.
Im Vergleich zu einem Kampfjet, sündteurer Pilotenausbildung usw. spart das natürlich schon. Vor allem wenn jeder, der schon mal Flight Simulator gespielt hat, mit den Dingern umgehen kann.
Oder sollen die etwa nebenher gekauft werden?
daß sie bereits im Jahre 2013 beabsichtigt, Kampfdrohen anzuschaffen (bereitstehen werden diese dann nach aller Erfahrung in etwa 5 Jahren, ob sie dann flugfähig sind, wird man sehen müssen).
Mein Vorgesetzter im Generalsrang - er ging 2010 in Pension - schlug schon viele Jahre vor 2010 die Hände über dem Kopf zusammen, daß wir über derartige Mittel nicht verfügten.
Wie unerwartet das doch kommt...
Die Auslandseinsätze werden zunehmend als selbstverständlicher Aufgabenbereich der Bundeswehr dargestellt. Davon kann ja überhaupt keine Rede sein. Es gilt der Auftrag der Verteidigung der Bundesrepublik und das Friedensgebot des Grundgesetzes. Beidem dient man weder am Hindukusch noch sonstwo.