Die Nachteile einer Unterschrift unter den möglicherweise verfassungswidrigen Ausverkauf deutscher Budgethoheit an europäische Euro-Rettungsinstitute wären nur sehr schwer wieder auszugleichen. Denn aus den Verträgen über ESM und Fiskalpakt, einmal unterschrieben, kommt Deutschland auf rechtlich ordentlichem und politisch akzeptiertem Wege nur mühsam wieder heraus. Andererseits - was soll schon passieren, wenn die Verträge noch etwas warten müssen?
Nichts - das haben wir ja in der mündlichen Verhandlung gehört. So gesehen hätte Karlsruhe kurzen Prozess machen und die Einstweilige Anordnung erlassen können.