Zitat von
pl-pitt
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet sich auf Grund übermässigem Druck der Regierung - sprich Merkel - und der sogenannten Märkte, gegen die Kläger, also für den "Fiskalpakt und den EU-Rettungsschirm!???
Dann müsste Bundespräsident Gauck formaljuristisch das Gesetz unterzeichnen!? Nun kann aber Bundespräsident Gauck nach seinem Gewissen urteilend und nach dem Grundgesetz,
Artikel 56, (Amtseid des BP), " Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen (!) mehren, Schaden (!) von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft (!) erfüllen und Gerechtigkeit (!) gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe"
diese Gesetz nicht (!) unterschreiben!!! Was geschieht dann??? Das ist doch wohl eine berechtigte Frage??? Und eine juristische Knacknuss!!!