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Bundesverfassungsgericht zur Euro-Rettung: Salomonisches Zeichen

DPAVorhang zu, Ende offen - so endete die Karlsruher Verhandlung über die Eilanträge gegen Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm. Doch mit ihrem Beratungsmarathon haben die Verfassungsrichter ein wichtiges Zeichen gegeben: Sie wollen der Regierung helfen, auch wenn es schwierig wird.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...843880,00.html
  1. #120

    Sieht für mich aus

    als ob sich da ein Todgeweihter (vereinigtes Europa) sehr sehr, sehr quält und einfach nicht sterben darf, sondern immer wieder künstlich am Leben gehalten wird.
    War ne gute Idee, diese Währung "Euro"-nur die Umsetzung war viel zu früh und schlecht gemacht. Aber das hab ich schon bei Einführung des Euros bemängelt. Es kann einfach nicht gehen, wenn die Bürger nicht dahinter stehen.
    So eine Krise übersteht man nur, wenn man sich auch als ein Europa sieht- was keiner der Staaten wirklich tut.
    Hätte funktionieren können der Euro, wenn eine Generation lang Stabilität geherrscht hätte-bis sich die Völker an das Europa gewöhnt hätten- so wirds schwierig und Gesetze müssen geändert oder über die Schmerzgrenze hinaus uminterpretiert werden, um Europa weiter am Leben zu erhalten.
    Das Buch Schulden: Die ersten 5000 Jahre von David Graeber ist sehr empfehlenswert zu lesen. Es verändert den Blick auf das Thema Geld und Schulden sehr.
  2. #121

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Vorhang zu, Ende offen - so endete die Karlsruher Verhandlung über die Eilanträge gegen Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm. Doch mit ihrem Beratungsmarathon haben die Verfassungsrichter ein wichtiges Zeichen gegeben: Sie wollen der Regierung helfen, auch wenn es schwierig wird.

    Euro-Rettung: Bundesverfassungsgericht will der Regierung helfen - SPIEGEL ONLINE
    Machen wir und doch nichts vor. Im Grunde geht es darum ob
    die Bundesregierung und das Parlament das deutsche Vermögen
    auf dem Altar Europa opfern kann. Das Haushaltsrecht ist dabei
    nur der "legale" Grund an dem alles aufgehängt wird, denn wie
    wollte man Verlust des Volksvermögens legal einbringen und mit
    dem GG argumentieren wollen.
    Ich glaube dennoch, dass Merkel richtig und vernünftig handelt.
  3. #122

    Nicht nur Wunschdenken, hoffe ich!

    Nichts - das haben wir ja in der mündlichen Verhandlung gehört. So gesehen hätte Karlsruhe kurzen Prozess machen und die einstweilige Anordnung erlassen können.
    Bin das nur ich, oder 'erklaert' der Autor in/mit seinem letztem Satz viel besser, warum die Richter eben nicht 'kurzen Prozess machen' konnten?

    Die Märkte würden es gelassen nehmen - gelassener jedenfalls als eine schnelle einstweilige Anordnung
    Uebrigends ein Hinweis, der vom Gericht selber kam:
    Voßkuhle erläuterte, zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstehen, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht. Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. Werde dem Eilantrag stattgegeben, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt."
    Fuer mich sieht es so aus, das die Richter eben nicht nur eine Folgenabwaegung vornehmen werden. Zumindest nicht, mit Prioritaet 'Maerkte beruhigen, um jeden Preis'. Dann haetten sie es sich einfach machn koennen.
    Ich denke, ich warte auf den Kommentar 'der anderen Seite', der wird das vermutlich fuer die Regierung 'negativer' bewerten.
  4. #123

    Salomonisch?

    Die Demokratie kämpft mit der Marktmeinung um die politische Vorherrschaft in Deutschland. Da will ich nicht, dass das BVG salomonisch ist, sondern wehrhaft.
  5. #124

    Salomonisch?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Vorhang zu, Ende offen - so endete die Karlsruher Verhandlung über die Eilanträge gegen Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm. Doch mit ihrem Beratungsmarathon haben die Verfassungsrichter ein wichtiges Zeichen gegeben: Sie wollen der Regierung helfen, auch wenn es schwierig wird.

    Euro-Rettung: Bundesverfassungsgericht will der Regierung helfen - SPIEGEL ONLINE
    Leider ist zu befürchten, dass der Verfasser des Artikels mit seiner Vermutung Recht hat.
    Wie soll es auch anders sein bei einem Gericht, dessen Zusammensetzung durch die Politik bestimmt wird. Die stets behauptete Unabhängigkeit des BVG ist allein schon dadurch eine Farce und die bisherigen Entscheide unterstreichen dies.
    Das BVG demonstriert immer dann seine Unabhängigkeit gegenüber der Politik, wenn es dieser nicht wirklich weh tut - was von den Medien dann mit großem Trara verkündet wird -, während bei den wirklich relevanten Entscheidungen durchwegs im Sinne der Regierung bzw. des Gesetzgebers derart laviert wird, dass man meinen könnte das Grundgesetz sei eine Knetmasse. Genau so wird es auch bei dieser fundamentalen Sache wieder sein. Ein "ja, aber ...", welches bis auf eine paar kosmetische Korrekturen der Regierung freie Hand lässt bei der Übertragung fundamentaler Rechte der Legislative an undemokratische EU-Institutionen. Fragt sich nur, was bei diesem Akt der verfassungsnegierenden Unterwerfung "salomonisch" sein soll!
    Aber wie die deutsche Geschichte zeigt war es leider immer schon so -wenn es grundsätzlich wurde unterwarfen sich die Rechtsorgane den Zwecken der Politik.
    Sollte es diesmal wider Erwarten anders sein, so verpflichte ich mich zur Wallfahrt nach Karlsruhe - im Büßerhemd und mit Asche auf dem Haupt!
  6. #125

    Rechtssicherheit

    gehe vor Finanzstabilität, sagt Paul Kirchhof, und Deutschland auf dem Weg in die Illegalität. Das BVerfg braucht die Zeit um den Klägern eine plausible Begründung zu liefern, warum der ESM nicht gegen das GG verstößt. Ein wirklich schwieriges Unterfangen.
  7. #126

    optional

    Wer nicht tatenlos zusehen will
    http://www.verfassungsbeschwerde.eu/
    dort in der Mitte auf
    Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken klicken
    und absenden

    Ganz rechts der Zähler stand Dienstag auf 23286, Mittwoch 24237 und heute auf 25928....
  8. #127

    Liebäugeln

    Hätten sie das Vertragspaket am Grundgesetz endgültig scheitern lassen wollen, dann hätten es die Verfassungsrichter sich leicht machen können: Das Verfahren zum Erlass einer "einstweiligen Anordnung" verlangt überhaupt keine oder allenfalls eine sehr summarische rechtliche Prüfung.
    Wollen sie ja nicht, hier wird Politik mit Grundgesetz vermischt.
    Das BVerfG liebäugelt mit der Regierung.
    Auch wenn schon der Vertrag von Lissabon "als Allheilmittel gepriesen" nichts gebracht hatte, wird dieses tote Pferd jetzt stärker gedroschen.
    Für mich signalisiert das BVerfG eher Linientreue. Durch Liebäugeln wird Herr Schäuble aber nicht besser oder sympathischer.

    In Karlsruhe wäre das eigentlich eine klare Sache gewesen: Die Nachteile einer Unterschrift unter den möglicherweise verfassungswidrigen Ausverkauf deutscher Budgethoheit an europäische Euro-Rettungsinstitute wären nur sehr schwer wieder auszugleichen.
    Kein Wunder ist sich Schäuble sicher.
    Hier geht es nicht um Verfassung sondern um Europa und Verfassung.
    Dabei werden Gesetze ausgehebelt um mit der Regierung konform zu stehen.
    Auch wenn der Schaden nicht mehr umkehrbar ist, wird das Volk von der Entscheidung ausgeklammert und dazu gezwungen es anzuerkennen.

    Weil die Juristen des Finanzministers Wolfgang Schäuble sich das ausrechnen konnten, hatten sie dem Gericht einen schlauen Vorschlag gemacht.So eine Art Vorbescheid über die endgültige Entscheidung, die dann Jahre auf sich warten lassen kann.
    Einer der typischen winkeladvokatischen Züge von Schäuble an das BVerfG.

    Karlsruhe hat sich - offenbar - darauf eingelassen.
    Die Märkte sind Merkels und Schäubles Politik.
    Einen ordentlichen Aufbau/Untersatz gibt es nicht.
    Also kein ordentliches oder politisches sondern nur an den Märkten zweckgebundenes Europa.
    Die Sache rudert eher in die Richtung das das BVerfG mit Merkel und Schäuble in einem Boot sitzt.
    Auch wenn es Deutschland in den Feudalismus zurückwerfen würde.

    Europa wird dadurch ungleich gestaltet und wenn dann noch einige Länder früher oder später wegkippen oder die Vorgaben nicht einhalten, ist das Chaos perfekt.

    Es gibt weitaus bessere Lösungen.
    Der richtige Weg wäre ein Europa mit Menschen.
    Nachdem eine Grundlage oder Basis geschaffen wurde, hat ein Europa beste und beständig überschaubare Entwicklungskraft.
    Ein Europa auf das sich Menschen freuen könnten.

    Aber das jetzige forcierte System ist ein absolutes Chaos und an Zerstörungskraft nicht zu schlagen.
    Es kann nur kurzfristig Symptome mildern bevor es in ein absolutes Chaos endet.
    Unsere Richter hätten dann daran mitgewirkt.

    Gerade in solchen Zeiten heißt es Courage zu bewahren und zweimal Nachdenken.
    Wenn jemand Fehler gemacht hat, ist es manchmal besser von vorn anzufangen, anstatt den Irrweg neurotisch weiter zu verfolgen.
    Vielleicht kommt man dann ja auf den richtigen Weg.

    Politiker erzählen immer das Problem sein zu Komplex für Menschen und Richter.
    Ich denke mal Menschen haben es begriffen wie eine Lösung aussehen könnte.
    Aber ob deutsche Politiker es begreifen?
    Ich hoffe nur, das sich unsere Richter nicht zu arg beeinflussen lassen.
  9. #128

    Zitat von petroniusus Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht hat, unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Folgen, nur zu beurteilen ob durch den ESM das Subsidaritätsprinzip des Artikel 23 GG berührt wird.

    Die eigentliche Ursache liegt doch in der undurchdachten und nicht demokratisch legitimierten Konstruktion einer Währungunion, die zuvor bei allen Mitgliedsstaaten grundlegende Änderungen der Verfassungen nötig gemacht hätten. Jetzt wird versucht, bar aller Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Prinzipien, Fakten zu schaffen.

    Jede politisch motivierte Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein Angriff auf die Rechtssicherheit unseres Landes und den demokratischen Rechtsstaat überhaupt. Allein eine solche Forderung erinnert mich stark an alte Zeiten !!! Gott sei Dank haben wir wenigstens einen Bundespräsidenten der solche Machenschaften durchschaut.
    Bevor Sie tolle Behauptungen aufstellen, sollten Sie sich mit den Faktem vertraut machen.

    Im Eilvefahren beschäftigt sich das BVerfG immer vor allem mit einer Folgenabwägung möglicher Enscheidungen und führt nur eine summarische Prüfung der Sache an sich durch. Alles andere ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten

    Artikel 23 regelt die Übertragung von Souveränitätsrechten an die EU und ist sicher keine Subsidiaritätsklausel.
  10. #129

    Zitat von luny Beitrag anzeigen
    Hallo Marcaurel1957,

    wie kommen Sie denn darauf? Der Bundestag hat eben keine Ent-
    scheidung mehr über das Budgetrecht, wenn der ESM in Kraft tritt.

    Das ist doch der Witz bei der Sache, wenn darüber noch jemand
    lachen ....
    Sorry, das ist blühender Unsinn, wie ein Blick in den Vertrag zeigt.

    Die "sieben gouverneue " könnnen zwar um Geld bitten, (Artikel 10.i) dies muss aber einstimmig geschehen und kann nur mit Zustimmung des Bundestags geschehen. Der Beschluss kann erst dann in Kraft treten
    Nochmal, der ESM bekommt keinen Cent, der nicht durch den Bundestag genehmigt wurde.
    Das Budgetrecht des Parlaments wird nicht mal im Ansatz eingeschränkt
    Wennn Sie dies nachlesen möchten, so lesen Sie die Artikel 10 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 6 Lit a !

    Ich bin ziemlich altmodisch, ich infomiere mich gern bevor ich solche Beiträge schreibe!


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