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Bundesverfassungsgericht: Unterhaltspflicht muss individuell geprüft werden

DPADürfen fiktive Einkünfte bei der Bemessung der Unterhaltszahlungen für ein Kind angerechnet werden? Nicht unbedingt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Zu beachten seien individuelle Voraussetzungen wie Qualifikation oder Gesundheitszustand.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...843018,00.html
  1. #1

    optional

    Deutschland hat schon sehr seltsame Gesetze und noch viel seltsamere Auslegungen.... gegen einen Nebenjob bei einem schlecht bezahlten Vollzeitjob spricht das Arbeiitszeitgesetz und wohl auch der schon bestehende Arbeitsvertrag. Endlich wurde hier etwas Behördenwillkür für Unrecht erklärt.... ich kenn da einen der hat in der Mongolei 400 Euro im Monat verdient, da wollte das Amt 250 Euro an Unterhalt für die Tochter in Deutschland haben weil man in der Mongolei ja angeblich mit 150 Euro im Monat auskommt. Tut man aber net...
  2. #2

    optional

    Ein fiktives Einkommen sollte, solange es Arbeitslosigkeit gibt, nur angerechnet werden, wenn dem Unterhaltspflichtigen ein besser bezahlter Arbeitsplatz bzw. neben einer Teilzeitarbeit ein weiterer Teilzeitarbeitsplatz (zusammen jedoch nicht mehr als 40 h/Woche) nachgewiesen werden kann. Dabei ist zu beachten, daß nur Arbeiten im erlernten (oder vergleichbaren) Berufen bzw. Arbeit in früher ausgeübten Tätigkeiten vorausgesetzt werden können. Bei vorliegen einer Behinderung (ggf. in Verbindung mit Erwerbsminderung) dürfte dies sowieso grundsätzlich ausgeschlossen sein.
  3. #3

    optional

    was für ein fehlgriff. da wird sich der sohn ja in paar jahren freuen, wenn er erfährt, dass er seinem vater nich mal 200€/monat wert wahr, dass der wenn schon nicht für sich nicht mal für ihn den arsch hochbekommt. kein euro für n kondom, aber bis vors bverfg ziehn wegen 200€ unterhalt. und noch recht bekommen. gotta love it.
  4. #4

    Zitat von shurq Beitrag anzeigen
    was für ein fehlgriff. da wird sich der sohn ja in paar jahren freuen, wenn er erfährt, dass er seinem vater nich mal 200€/monat wert wahr, dass der wenn schon nicht für sich nicht mal für ihn den arsch hochbekommt. kein euro für n kondom, aber bis vors bverfg ziehn wegen 200€ unterhalt. und noch recht bekommen. gotta love it.
    Es bleibt ja nicht bei den 200,--.
    Werfen Sie mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und staunen Sie, was das Blag sie später schröpfen kann. Und das bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Wenn Junior dann keinen Bock zum Arbeiten hat, darf der Erzeuger zahlen, bis Junior 25 ist. Wäre schön, wenn man in so einem Fall dann auch ein fiktives Einkommen beim Junior auf die Unterhaltsleistungen anrechnen könnte.

    Merke: Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.
  5. #5

    ... kann ja nun mal am wenigsten dafür. Insofern, arrow64, ist dieser Beitrag reichlich herabwürdigend.
    Ein Kind hat das Recht (unter anderem) auf Unterhalt, genau so hat allerdings ein unterhaltspflichtiger Vater das Recht auf einen Selbstbehalt. - Im Übrigen kann ich dem Artikel nicht entnehmen, dass die Väter ihren Allerwertesten nicht hochbekämen...
  6. #6

    Zitat von rhea72 Beitrag anzeigen
    ... kann ja nun mal am wenigsten dafür. Insofern, arrow64, ist dieser Beitrag reichlich herabwürdigend.
    Ein Kind hat das Recht (unter anderem) auf Unterhalt, genau so hat allerdings ein unterhaltspflichtiger Vater das Recht auf einen Selbstbehalt.
    Soso... Nur nebenbei: Biologisch reden wir hier zwar von "Kind" - aber im geschilderten Fall ist der Spross juristisch gesehen Erwachsener!

    Zur Sache:
    Also zB ein Junior, der volljährig und gesund ist, aber zu faul ist, sich Arbeit zu suchen (und sei es auch nur aushilfsweise), darf Ihrer Meinung nach Mama und Papa weiterhin zu 100% auf der Tasche liegen - D.h. Unterhaltserhalt ohne Gegenleistung und bis er 25 ist?

    Wohlgemerkt: Vom Erzeuger wird alles und jedes verlangt, damit er seiner Unterhaltspflicht nachkommt (s. Artikel - sogar fiktiver Lohnerhalt wird angenommen!). Aber wenn der Spross langsam flügge werden sollte und Altersgenossen schon in Ausbildung oder Festanstellung stehen, kann besagter Zögling weiterhin die Hand aufhalten?

    Der Fall spielt sich hier gerade im Bekanntenkreis ab - und die Eltern wissen nicht nicht was sie mit dem Blag machen sollen. Rauswerfen aus dem Hotel Mama wollen sie's aber auch nicht.
    (Anm.: Erzeuger lebt nicht in dem Haushalt)

    Also wer hierzu sachdienliche Tipps geben kann: Nur zu!


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