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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Bundeswehr Waffeneinsatz im Inland

DPAKampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...850562,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert.

    Bundeswehr darf im Inland militärische Mittel einsetzen - SPIEGEL ONLINE
    Die Bundeswehr darf also künftig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" eingesetzt werden. Also vor allem auch gegen die Bundesregierung und ihr Handeln?
  2. #2

    das

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert.

    Bundeswehr darf im Inland militärische Mittel einsetzen - SPIEGEL ONLINE
    ist ein notstandsgesetz und könnte das ende der demokratie bedeuten, wenn man es richtig anwendet. wer das betreibt, dessen ansinnen ist klar und eindeutig.
  3. #3

    "Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen"."

    immerhin im BVerfG sind leute die genau sehen in welche richtung der antidemokrat schäuble die armee am liebsten haben will.
  4. #4

    Bundeswehr

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert.

    Bundeswehr darf im Inland militärische Mittel einsetzen - SPIEGEL ONLINE
    Die Bundeswehr ist zur Verteidigung der Heimat zuständig und das sollten sie auch jedes mal bei Katastrophen tun können, aber wer gegen die eigenen Bürger kämpft, der ist nur für die Machhaber eines Landes da.
    Die Bundeswehr dürfte nie gegen das eigene Volk eingesetzt werden und wenn dass das Bundesverfassungsgericht nicht begreifen will, dann zeigen sie, dass die Richter nicht hinter dem Volk stehen.
    HR
  5. #5

    So ist sie nun geöffnet,

    die Büchse der Pandora. Jetzt muß noch die Deutungshoheit für Menschenansammlungen in bürokratische Hand und dann ist wieder ein demokratisches Grundrecht ausgehebelt.
    Wer kannschon sauber unterscheiden zwischen randalierende Rowdys, "terroristischen Zusammenrottungen" und "friedlichen" Demonstrationen? Darf nach dem ersten Steinewerfer nun das Artilleriefeuer eröffnet werden?
  6. #6

    Na endlich...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum sind künftig zulässig - in engen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Rechtsprechung geändert.

    Bundeswehr darf im Inland militärische Mittel einsetzen - SPIEGEL ONLINE

    Was in anderen Ländern als selbstverständlich gilt, muss in diesem Land jahrelang diskutiert werden. Ich befürworte den Einsatz der Bundeswehr im Inland im Falle einer terroristischen Bedrohung voll und ganz. Landesverteidigung kann unter gewissen Umständen auch im Inland erfolgen. Gute Entscheidung.
  7. #7

    nichts neues

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    ist ein notstandsgesetz und könnte das ende der demokratie bedeuten, wenn man es richtig anwendet. wer das betreibt, dessen ansinnen ist klar und eindeutig.
    Das steht quasi wortwörtlich so in unserem Grundgesetz:

    Art. 87a:
    (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

    Weder ist das ein "Notstandsgesetz", noch irgendetwas Neues.
  8. #8

    Vielen Dank für den ersten Kommentar

    Ich fand den Kommentar sehr erfrischend - danke.
    Nur dass es sich nicht um eine katastrophale Regierung handelt, sondern um eine volksferne Geschäftsführung der BRD!
  9. #9

    Zitat von hubertrudnick1 Beitrag anzeigen
    Die Bundeswehr ist zur Verteidigung der Heimat zuständig und das sollten sie auch jedes mal bei Katastrophen tun können, aber wer gegen die eigenen Bürger kämpft, der ist nur für die Machhaber eines Landes da.
    Die Bundeswehr dürfte nie gegen das eigene Volk eingesetzt werden und wenn dass das Bundesverfassungsgericht nicht begreifen will, dann zeigen sie, dass die Richter nicht hinter dem Volk stehen.
    HR
    Sind Sie beim Lesen überhaupt über die Überschrift hinweggekommen? Der Hintergrund ist das Luftsicherheitsgesetz, in dem z.B. der Abschuss eines entführten und als Waffe eingesetzten Flugzeugs ermöglicht werden soll. Wenn die Richter schon festlegen, dass eine Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes vorliegen muss, und dass ein Einsatz aufgrund von Gefahren, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, nicht eingeschlossen ist, frage ich mich, wer hier etwas nicht begriffen hat. Genau das ist doch die Verteidigung der Heimat?!








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