Das Urteil über Bundespräsident Wulff scheint festzustehen, bevor überhaupt geklärt ist, gegen welches Gesetz er verstoßen haben soll. Doch sein Vergehen ist moralischer Natur - und damit gelten die Regeln der Tugendjustiz.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...804548,00.html
Warum auch Erbsen zählen, wenn es im Gesamtergebnis doch eh nur ne dicke Suppe bei rauskommt? Sie sollten auch nicht zwangsweise nur die Opposition ins Spiel bringen. Dass die Damen und Herren sich daran aufgeilen, wenn der politische Gegner ins Fettnäppfchen tritt, ist doch klar. Hier geht es aber vielmehr um die Glaubwürdigkeit einer öffentlichen Person, undzwar der des Bundespräsidenten.
Und Wulff hat seinem Kreditgeber natürlich Vorteile verschafft, nämlich finanzielle, indem er Zinsen auf dieses Darlehen zahlte. Sowas nennt man dann auch ein Geschäft, welches nicht zutande käme, solange beide Parteien davon nicht profitierten, in der Art und Weise wie es dem jeweiligen Geschäftspartner bestrebt.
Auch wenn es Ihnen sauer aufstoßen man, in unserem schönen Land ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten oder gesondert geregelt ist. Freiheit und die Freiheit Verträge zu schließen, steht nicht unter irgendeinem Vorbehalt.
Und Freiheit hat nun mal zur Folge, dass unterschiedliche Menschen, unterschiedlich von ihr Gebrauch mache, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führen mag. Verwerflich? Nur für den der die Freiheit unter Generalverdacht stellt. Auch Sie können einem Freund einen Kredit gewähren, ohne dass Sie hierfür einen gesonderten Befähigungsnachweis erbringen müssen.
Wie Sie allerdings den geldwerten Vorteil für ein Buch errechnen wollen, dessen Tantiemen einem anderen zufließen, müssen Sie schon noch näher erklären. Als Maschmeyer eine Million für das Schröderbuch hinblätterte, hatten weder Schröder, noch Sie damit Probleme.
treffend formuliert: vor den Gerichtshöfen der Moral sind Ankläger und Richter identisch: die Journalisten! Und sie tun alles für den großen Knall, der die Negativschlagzeilen und die Sensation bringen möge.
Frau Schausten hat es vorgemacht: selbst mit einer handfesten Lüge nichts anderes, als den Gegenüber in Misskredit zu bringen.
Her Wulf ist angreifbar, aber ich glaube nicht, dass die Journalisten besser wegkommen.
Das Steinewerfen in diesem zusammenhang bzog sich glaube ich, wenn ich richtig gelesen habe, auf den Vollzug einer Todesstrafe. Es wird also hier vor einer unumkehrlichen Verurteilung eines Menschen gewarnt, nicht davor, Kritik zu üben. Schließlich sollte jeder wissen, dass wir alle der Gnade bedürfen, insofern kann uns allen kritik nur nützen