Bundesgerichtshof: Provider müssen Tauschbörsen-Nutzer verraten

DPAWerden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...849373,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

    Bundesgerichtshof: Provider sollen illegale Filesharer verraten - SPIEGEL ONLINE
    wurden die Daten aber wegen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert, dürfen diese nicht rausgegeben werden, denn das Bundesverfassungsgericht hat nur in sehr schweren Verbrechen (Mord, Drogenhandel) die Erlaubnis gegeben.
    file sharing fällt nicht darunter
  2. #2

    p.s.

    die Klägerin war übrigens die Plattenfirma von Xavier Naidoo...
  3. #3

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

    Bundesgerichtshof: Provider sollen illegale Filesharer verraten - SPIEGEL ONLINE
    Eine schlechte Entscheidung, genau in die falsche Richtung.
    Wobei man anmerken muss, dass es faktisch eh keinen Unterschied machte, da das gerne angerufene verwerterfreundliche Gericht in Köln sowieso bis zu diesem Fall meist unbesehen auf 'gewerbsmäßiges Außmaß' entschieden hatte, indem einfach der Streitwert für ein Filmchen, ein paar mp3s etc. von den Abmahnanwälten astronomisch hoch angesetzt wurde.
    Weiterhin gilt, solange es keine VDS gibt:
    Provider suchen, der nicht speichert.
  4. #4

    ...also...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

    Bundesgerichtshof: Provider sollen illegale Filesharer verraten - SPIEGEL ONLINE
    gegen dieses Urteil ist nichts einzuwenden. ABER: wenn sich Provider an rechtsstaatliche Grundsätze halten, läuft der Auskunftsanspruch ins Leere da die relevanten Daten gar nicht gespeichert werden dürfen.
    Eine Vorratsdatenspeicherung darf nicht stattfinden lt. momentan geltendem Recht. Die Allmachtsphantasten und Rechtsstaatsabschaffer in der EU und in D träumen zwar davon aber hoffentlich bleibt es bei den Träumen. Ansonsten - wie bei vielen anderen Themen - Rechtsstaat adieu... :(

    Bedenklich ist allerdings, dass praktisch alle Provider systematisch gegen das Verbot der VDS verstoßen... Da sollte doch mal ein paar empfindliche Bussgelder verhängt werden!
  5. #5

    Was soll man dazu sagen?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

    Bundesgerichtshof: Provider sollen illegale Filesharer verraten - SPIEGEL ONLINE
    Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu schreiben sollte es auch unterlassen.
    Der Sinn dieses Gesetzes wurde vom BGH wohl eindeutig uminterpertiert.
    Da ist wohl wieder der Gesetzgeber an der Reihe diesem treiben einhalt zu gebieten.
    Wenn ich mich an die Debatte damals erinnere waren die Intentionen dieses Passus genau dafür gedacht eben nicht jeden Einzelfileloader der Strafverfolgung und Abmahnindustrie preis zu geben.

    Wenn der BGH das anders sieht ist nun die Politik wieder dran den Herren die passenden Gesetze zu schreiben die sie nicht interprtieren können.
  6. #6

    Zitat von funnyone2007 Beitrag anzeigen
    wurden die Daten aber wegen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert, dürfen diese nicht rausgegeben werden, denn das Bundesverfassungsgericht hat nur in sehr schweren Verbrechen (Mord, Drogenhandel) die Erlaubnis gegeben.
    file sharing fällt nicht darunter
    Wenn die Daten erstmal da sind werden sie auch rausgegeben werden.
    Mit der Begründung, es könne nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Daten für die VDS oder sowieso gesammelt worden wären, oder so ähnlich. Das ist sicher. Unterschätzen Sie nie Salamitaktik, Desinformation und Stellvertreterkriege, wenn es um knallharte Wirtschaftsinteressen geht.
  7. #7

    Wie das ?

    Geht doch gar nicht, wenn der Staat, das Land NRW turnusmäßig
    Hehlerware aus der Schweiz ankauft.
    Das sind doch auch nur Daten-CDs/DVDs.
    Sollte vom BVG dringend mal geklärt werden......
  8. #8

    Abmahnung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bisher war dazu ein "gewerbsmäßiges Ausmaß" nachzuweisen.

    Bundesgerichtshof: Provider sollen illegale Filesharer verraten - SPIEGEL ONLINE
    Ich habe ein Schreiben von so einer Abmahnkanzlei in der Schublade, worin mir bestätigt wurde, dass, durch einen Systemfehler, mir falsche Vorwürfe gemacht wurden.
    Mit diesem Schreiben ließe sich wahrscheinlich das ganze Konstrukt der IP-Ermittlung kippen.
    Es wird von denen ja immer behauptet, das wäre alles wasserdicht, ohnejede Fehlermöglichkeit.
  9. #9

    Zitat von nein_zur_vds Beitrag anzeigen
    gegen dieses Urteil ist nichts einzuwenden. ABER: wenn sich Provider an rechtsstaatliche Grundsätze halten, läuft der Auskunftsanspruch ins Leere da die relevanten Daten gar nicht gespeichert werden dürfen.
    Eine Vorratsdatenspeicherung darf nicht stattfinden lt. momentan geltendem Recht. Die Allmachtsphantasten und Rechtsstaatsabschaffer in der EU und in D träumen zwar davon aber hoffentlich bleibt es bei den Träumen. Ansonsten - wie bei vielen anderen Themen - Rechtsstaat adieu... :(

    Bedenklich ist allerdings, dass praktisch alle Provider systematisch gegen das Verbot der VDS verstoßen... Da sollte doch mal ein paar empfindliche Bussgelder verhängt werden!
    Fast alle großen Provider speichern auch heuer schon mindestens 7 Tage aus 'technischen Gründen' (interne Kalkulationen Bandbreiten etc.). Um die Eltern (Störerhaftung) der Kinder, die über den Telekomanschluss von Mutti Xavier Naidoo runterladen belangen zu können ist das Urteil schon sinnvoll.
    Bisher musste um ein 'gewerbsmäßiges Außmaß' herleiten zu können immer juristisch getrickst werden. Das kann nun wegfallen.
    Halbwegs clevere Filesharer werden dadurch natürlich nicht getroffen. Das will man auch nicht, denn die haben meist eh kein Geld.